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   OLG Oldenburg, 28.04.2016 - 3 U 20/16   

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https://dejure.org/2016,16328
OLG Oldenburg, 28.04.2016 - 3 U 20/16 (https://dejure.org/2016,16328)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.04.2016 - 3 U 20/16 (https://dejure.org/2016,16328)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. April 2016 - 3 U 20/16 (https://dejure.org/2016,16328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Mittelalterlicher Schaukampf - Liverollenspiel - Schadensersatz für Rollenspieler nach Verletzung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 823 Abs. 1
    Keine Haftung für Verletzung eines Mitspielers bei einem Liverollenspiel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Urteil wegen Verletzung beim Live Action Role Playing bestätigt

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verletzung beim Live Action Role Playing

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mittelalterlicher Schaukampf: Kein Schadensersatz für Rollenspieler

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verletzung beim "Live Action Role Playing"

  • versr.de (Kurzinformation)

    BGB §§ 276, 823 Abs. 1
    Keine Haftung für Verletzung eines Mitspielers bei einem Liverollenspiel

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann hat man bei Teilnahme an einem mittelalterlichen Rollenspiel im Fall einer Verletzung einen Schadensersatzanspruch?

  • steinbeckundpartner.de (Kurzinformation)

    Ritter und Burgfräulein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fahrlässiger Körperverletzung bei Rollenspiel

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zivilrechtliche Haftung für eine Verletzung beim Liverollenspiel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 899
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.04.2016 - 3 U 20/16
    Kommt es trotz Einhaltung der Regeln zu einer Verletzung, besteht kein Ersatzanspruch, weil es dann von vorneherein an einer Verletzung von Sorgfaltspflichten im Sinne von § 276 BGB fehlt (vgl. BGHZ 63, 140, 146; 154, 316, 323; VersR 2009, 1677, Juris Rn. 10; OLG Koblenz VersR 1991, 1067; Wagner a. a. O., Rn. 566 m. w. N. in Fn. 2547).

    b) Aber auch dann, wenn eine Regelverletzung zu bejahen ist, scheidet eine Haftung für solche Schäden aus, die durch lediglich leichte, nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen die Spielvorgaben verursacht wurden, also im "Eifer des Gefechts", aus übermäßigem Ehrgeiz, spieltechnischer Inkompetenz oder Erschöpfung hervorgerufen werden (vgl. BGHZ 154, 316, 324; BGH NJW-RR 2006, 813, Juris Rn. 15; NJW 1976, 957; Wagner ebenda, m. w. N. in Fn. 2557).

  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.04.2016 - 3 U 20/16
    Kommt es trotz Einhaltung der Regeln zu einer Verletzung, besteht kein Ersatzanspruch, weil es dann von vorneherein an einer Verletzung von Sorgfaltspflichten im Sinne von § 276 BGB fehlt (vgl. BGHZ 63, 140, 146; 154, 316, 323; VersR 2009, 1677, Juris Rn. 10; OLG Koblenz VersR 1991, 1067; Wagner a. a. O., Rn. 566 m. w. N. in Fn. 2547).

    c) Die Sorgfaltspflichtverletzung im vorstehend beschriebenen Sinne ist von dem Geschädigten in vollem Umfang zu beweisen (vgl. BGHZ 63, 140, 148; VersR 2009, 1677, Juris Rn. 11).

  • BGH, 27.10.2009 - VI ZR 296/08

    Sorgfaltspflichtverstoß allein wegen Verletzung eines Gegenspielers bei einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.04.2016 - 3 U 20/16
    Kommt es trotz Einhaltung der Regeln zu einer Verletzung, besteht kein Ersatzanspruch, weil es dann von vorneherein an einer Verletzung von Sorgfaltspflichten im Sinne von § 276 BGB fehlt (vgl. BGHZ 63, 140, 146; 154, 316, 323; VersR 2009, 1677, Juris Rn. 10; OLG Koblenz VersR 1991, 1067; Wagner a. a. O., Rn. 566 m. w. N. in Fn. 2547).

    c) Die Sorgfaltspflichtverletzung im vorstehend beschriebenen Sinne ist von dem Geschädigten in vollem Umfang zu beweisen (vgl. BGHZ 63, 140, 148; VersR 2009, 1677, Juris Rn. 11).

  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04

    Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.04.2016 - 3 U 20/16
    b) Aber auch dann, wenn eine Regelverletzung zu bejahen ist, scheidet eine Haftung für solche Schäden aus, die durch lediglich leichte, nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen die Spielvorgaben verursacht wurden, also im "Eifer des Gefechts", aus übermäßigem Ehrgeiz, spieltechnischer Inkompetenz oder Erschöpfung hervorgerufen werden (vgl. BGHZ 154, 316, 324; BGH NJW-RR 2006, 813, Juris Rn. 15; NJW 1976, 957; Wagner ebenda, m. w. N. in Fn. 2557).
  • BGH, 10.02.1976 - VI ZR 32/74

    Zivilrechtliche Haftung eines Fußballspielers wegen gefährlichen Spiels

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.04.2016 - 3 U 20/16
    b) Aber auch dann, wenn eine Regelverletzung zu bejahen ist, scheidet eine Haftung für solche Schäden aus, die durch lediglich leichte, nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen die Spielvorgaben verursacht wurden, also im "Eifer des Gefechts", aus übermäßigem Ehrgeiz, spieltechnischer Inkompetenz oder Erschöpfung hervorgerufen werden (vgl. BGHZ 154, 316, 324; BGH NJW-RR 2006, 813, Juris Rn. 15; NJW 1976, 957; Wagner ebenda, m. w. N. in Fn. 2557).
  • OLG Hamburg, 18.12.2000 - 8 U 116/00

    Verletzung eines "Gegners" beim Fußballspiel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.04.2016 - 3 U 20/16
    Diese Erwartungen zielen lediglich auf die Vermeidung grober Regelverstöße und mutwillig zugefügter Verletzungen, wie etwa beim Fußball Faustschläge oder Fußtritte außerhalb des Kampfes um den Ball (vgl. OLG Hamburg, VersR 2002, 500).
  • OLG Koblenz, 08.02.1991 - 5 W 43/91

    Haftungsfreistellung; Sportverletzung; Geringfügiger Regelverstoß

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.04.2016 - 3 U 20/16
    Kommt es trotz Einhaltung der Regeln zu einer Verletzung, besteht kein Ersatzanspruch, weil es dann von vorneherein an einer Verletzung von Sorgfaltspflichten im Sinne von § 276 BGB fehlt (vgl. BGHZ 63, 140, 146; 154, 316, 323; VersR 2009, 1677, Juris Rn. 10; OLG Koblenz VersR 1991, 1067; Wagner a. a. O., Rn. 566 m. w. N. in Fn. 2547).
  • LG Bremen, 09.06.1994 - 7 O 174/94

    Haftung für Verletzung von Mitspielern beim "Gotcha-Spiel"

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.04.2016 - 3 U 20/16
    Hier wie dort kämpfen gegnerische Mannschaften nach einem Regelwerk in einer Weise gegeneinander, die auch bei regelgerechtem Verhalten die Gefahr von Verletzungen der Spieler mit sich bringt (vgl. LG Bremen, VersR 1995, 1109 zum "Gotcha-Spiel"; dazu auch Wagner, in: MüKo BGB, 6. Aufl., § 823 Rn. 568).
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