Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 219/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6704
OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 219/06 (https://dejure.org/2007,6704)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.07.2007 - 3 U 219/06 (https://dejure.org/2007,6704)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 3 U 219/06 (https://dejure.org/2007,6704)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Angabe "Zur Behandlung von Bluthochdruck" auf der Umverpackung eines Arzneimittels; Anspruch auf Unterlassung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens; Unzulässige Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel; Möglichkeit einer normativen ...

  • Judicialis

    HWG § 10 Abs. 1; ; AMG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; AMG § 10 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzneimittelwerbung: Zulässigkeit des Hinweises "Zur Behandlung von Bluthochdruck" auf der Faltschachtel eines Arzneimittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 404 (Ls.)
  • GRUR-RR 2008, 455 (Ls.)
  • GRUR-RR 2009, 408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 16.02.2006 - 3 U 192/05

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Bewerbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 219/06
    Der Hinweis ist als zusätzliche Information wichtig für die gesundheitliche Aufklärung, obwohl man ihn auch der Packungsbeilage entnehmen kann; bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist die Angabe des Verwendungszwecks auf der äußeren Umverpackung inzwischen sogar zwingend vorgeschrieben (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 AMG; anders noch die Senatsentscheidung in EV-Sache vom 16.2. 2006, 3 U 192/05, zu § 10 Abs. 1 Satz 3 AMG a. F.).

    Auf die Berufung der Klägerin hat der Senat mit Urteil vom 16. Februar 2006 (HansOLG Hamburg 3 U 192/05) die einstweilige Verfügung zu Ziffer 3.) unter Hinzufügung des Nachsatzes: "und zwar auf der äußeren Umverpackung des Arzneimittels" erneut erlassen und im Übrigen die Berufung zurückgewiesen (Anlage K 4).

    Auf das einstweilige Verfügungsverfahren und insbesondere auf die genannten Entscheidungen wird auf die Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 540/05 (= HansOLG Hamburg 3 U 192/05) Bezug genommen.

    Ein Verstoß gegen § 10 Abs. 1 HWG liege - entgegen der Auffassung des Senats im Urteil zum Verfügungsverfahren (Anlage K 4 sowie Beiakte HansOLG Hamburg 3 U 192/05) - nicht vor: .

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 540/05 (= HansOLG Hamburg 3 U 192/05) Bezug genommen.

  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 284/89

    Katovit - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit Fremdwörtern

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 219/06
    Der Verkehr mit Arzneimitteln erwartet gerade auch nüchtern-sachliche Angaben (BGH GRUR 1991, 860 - Katovit; OLG Hamburg MagazinDienst 2003, 262 m. w. Nw.) und schenkt diesen Beachtung.
  • BGH, 20.01.1983 - I ZR 183/80

    Grippewerbung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 219/06
    In einer Werbung müssten - abgesehen von den Pflichtangaben - nicht alle Anwendungsgebiete genannt werden (BGH GRUR 1983, 333 - Grippewerbung II).
  • VG Köln, 01.10.2013 - 7 K 5776/11

    Rechtmäßigkeit der Erteilung von Auflagen zur Kennzeichnung eines

    Es genüge, wenn die Angabe dem Patienten in irgendeiner Hinsicht wichtig, also "dienlich" sei (Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, § 10 Anm. 74; OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2007 - 3 U 219/06 - PharmR 2008, 126).

    Dieses regelt umfassend die "Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens" und verwendet daher nach der herrschenden Auffassung einen weiten Werbebegriff, der alle informationsvermittelnden und meinungsbildenden Aussagen umfasst, die darauf abzielen, die Aufmerksamkeit des Adressaten zu wecken und deren Entschlüsse mit dem Ziel der Förderung des Warenabsatzes zu beeinflussen, vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2007 - 3 U 219/06 - juris, Rn. 71.

    Soweit Angaben nach diesen Vorschriften vorgeschrieben oder ausdrücklich gestattet sind, gelten sie - im Wege einer normativen Korrektur - nicht als heilmittelrechtlich relevante Absatzwerbung, vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2007 - 3 U 219/06 - juris, Rn. 85.

    Werbeaussagen sind daher solche Angaben, bei denen die gesundheitliche Aufklärung in den Hintergrund tritt und die stattdessen das Arzneimittel gegenüber anderen Produkten mit dem Ziel der Absatzförderung hervorheben, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - ; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2007 - 3 U 219/06 - .

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 124/07

    Metoprolol

    Das Berufungsgericht, das den Unterlassungsantrag im vorangegangenen Verfahren der einstweiligen Verfügung noch als begründet angesehen hatte (OLG Hamburg PharmR 2007, 294), hat die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin zurückgewiesen (OLG Hamburg PharmR 2008, 126).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 219/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18438
LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 219/06 (https://dejure.org/2010,18438)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2010 - L 3 U 219/06 (https://dejure.org/2010,18438)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2010 - L 3 U 219/06 (https://dejure.org/2010,18438)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 215 Abs 1 S 1 SGB 7, § 548 Abs 1 RVO, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 547 RVO, § 1150 Abs 2 S 1 RVO
    Gesetzliche Unfallversicherung: Anforderungen an die Annahme eines Arbeitsunfalls bei einem gewollten Bewegungsablauf; Kausalität einer Wirbelsäulenverletzung in Form einer Wurzelreizsymptomatik für einen später auftretenden Bandscheibenvorfall; Annahme eines ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 219/06
    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichsversicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f; ständige Rechtsprechung vgl. u. a. Urteile des BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 sowie vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).

    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (vgl. BSG in SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 75; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSG in SozR 2200 § 589 Nr. 10; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - a. a. O.).

    Die Definition des von außen auf den Körper einwirkenden Ereignisses dient vor allem der Abgrenzung zu inneren Ursachen, wie Herzinfarkt, Kreislaufkollaps usw., wenn diese während der versicherten Tätigkeit auftreten, sowie zur vorsätzlichen Selbstschädigung (vgl. BSG, Urteile vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - und 09. Mai 2006 - B 2 U 26/04 R -, jeweils in juris).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 219/06
    Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/07 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichsversicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f; ständige Rechtsprechung vgl. u. a. Urteile des BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 sowie vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - L 3 U 107/10

    Bandscheibenbedingte Erkrankung der LWS - Konstellation B 2 der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 219/06
    Hiergegen hat der Kläger ebenfalls Berufung eingelegt, die beim Senat zum Aktenzeichen L 3 U 107/10 anhängig ist.

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verfahrensakte L 3 U 107/10 und der Verwaltungsvorgänge der Beklagten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 219/06
    Ergänzend kann der Schutzzweck der Norm heranzuziehen sein (vgl. BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 4; BSG in SozR 4-2200 § 589 Nr. 1).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 219/06
    Die Definition des von außen auf den Körper einwirkenden Ereignisses dient vor allem der Abgrenzung zu inneren Ursachen, wie Herzinfarkt, Kreislaufkollaps usw., wenn diese während der versicherten Tätigkeit auftreten, sowie zur vorsätzlichen Selbstschädigung (vgl. BSG, Urteile vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - und 09. Mai 2006 - B 2 U 26/04 R -, jeweils in juris).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 219/06
    Denn der Kläger kann im Wege der Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 SGG (vgl. Bundessozialgericht , Beschluss vom 27. Juni 2006 - B 2 U 77/06 B - und Urteil vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R -, jeweils in Juris) die Feststellung eines Arbeitsunfalles vom 03. August 1980 verlangen.
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 219/06
    Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/07 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 219/06
    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (vgl. BSG in SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 75; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 77/06 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 219/06
    Denn der Kläger kann im Wege der Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 SGG (vgl. Bundessozialgericht , Beschluss vom 27. Juni 2006 - B 2 U 77/06 B - und Urteil vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R -, jeweils in Juris) die Feststellung eines Arbeitsunfalles vom 03. August 1980 verlangen.
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 219/06
    Der ursächliche Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht ist dagegen nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen, so dass hierfür grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (vgl. hierzu Urteile des BSG in SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 m. w. N., SozR 2200 § 551 Nr. 1 und SozR 4-5670 Anl. 1 Nr. 2402 Nr. 1).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

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