Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2016

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   OLG Bremen, 16.01.2014 - 3 U 44/13   

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https://dejure.org/2014,231
OLG Bremen, 16.01.2014 - 3 U 44/13 (https://dejure.org/2014,231)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.01.2014 - 3 U 44/13 (https://dejure.org/2014,231)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 3 U 44/13 (https://dejure.org/2014,231)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 204 Abs. 1 Nr. 1, 631 Abs. 1, 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Fall; ZPO § 167
    Baurecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zur Rückforderung einer versehentlich doppelt geleisteten Abschlagszahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung einer versehentlich doppelt geleisteten Abschlagszahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschlagszahlung doppelt bezahlt: Ausgleich bei Schlussrechnung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versehentlich doppelt geleistete Abschlagszahlung ist ausschließlich im Rahmen der Schlussrechnung auszugleichen

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Abgerechnet wir zum Schluss

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Verjährung der Rückforderung einer Überzahlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versehentlich doppelt geleistete Abschlagszahlung ist ausschließlich im Rahmen der Schlussrechnung auszugleichen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs bei doppelt geleisteten Abschlagszahlungen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs bei doppelt geleisteten Abschlagszahlungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Versehentlich doppelt geleistete Abschlagszahlung ist ausschließlich im Rahmen der Schlussrechnung auszugleichen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abschlagszahlung doppelt geleistet: Wann verjährt der Rückzahlungsanspruch? (IBR 2014, 133)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 944
  • MDR 2014, 332
  • NZBau 2014, 229
  • BauR 2014, 740
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Bremen, 16.01.2014 - 3 U 44/13
    Grundsätzlich ist es anerkannt, dass aus einer Vereinbarung über Voraus- oder Abschlagszahlungen im Bauvertrag die vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers folgt, seine Leistungen abzurechnen; der Auftraggeber hat dann einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung des etwaigen Überschusses (BGH, Urteil vom 11.2.1999, VII ZR 399/97, Rn. 23 f.; Ganten/Jansen/Voit/Kandel, Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Auf., Vorbem. 16 Rn. 48, jeweils m.w.N.).

    Sie sind darin lediglich Rechnungsposten, die nicht auf einzelne Leistungspositionen des Vertrages bezogen werden können (BGH, Urteil vom 09.01.1997, VII ZR 69/96, Rn. 6; BGH, Urteil vom 11.2.1999, VII ZR 399/97, Rn. 24 m.w.N.).

    Das bedeutet, dass Abschlagszahlungen auf Grund der vertraglichen Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, also mit Rechtsgrund geleistet werden und die bereicherungsrechtlichen Vorschriften der §§ 812 ff. BGB auf diese Sachverhaltskonstellationen insgesamt nicht anwendbar sind (BGH, Urteil vom 11.2.1999, VII ZR 399/97, Rn. 26; BGH, Urteil vom 19.03.2002, X ZR 125/00, Rn. 16; Ganten/Jansen/Voit/Kandel, a.a.O., Rn 49; PWW/Prütting, 8. Aufl., § 812 Rn. 35; Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB, 5. Aufl., § 16 VOB/B Rn. 73, 124, jeweils m.w.N.).

    Wenn also die Summe der Voraus- und Abschlagszahlungen die dem Auftragnehmer zustehende Gesamtvergütung übersteigt, ist dieser aufgrund der stillschweigend getroffenen Abrede zur Zahlung in Höhe des Überschusses an den Auftraggeber verpflichtet (BGH, Urteil vom 23.01.1986, IX ZR 46/85, Rn. 55; BGH, Urteil vom 11.2.1999, VII ZR 399/97, Rn. 24, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 19.03.2002 - X ZR 125/00

    Rechte des Bestellers bei Leistung von Abschlagszahlungen vor Fälligkeit einer

    Auszug aus OLG Bremen, 16.01.2014 - 3 U 44/13
    Das bedeutet, dass Abschlagszahlungen auf Grund der vertraglichen Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, also mit Rechtsgrund geleistet werden und die bereicherungsrechtlichen Vorschriften der §§ 812 ff. BGB auf diese Sachverhaltskonstellationen insgesamt nicht anwendbar sind (BGH, Urteil vom 11.2.1999, VII ZR 399/97, Rn. 26; BGH, Urteil vom 19.03.2002, X ZR 125/00, Rn. 16; Ganten/Jansen/Voit/Kandel, a.a.O., Rn 49; PWW/Prütting, 8. Aufl., § 812 Rn. 35; Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB, 5. Aufl., § 16 VOB/B Rn. 73, 124, jeweils m.w.N.).

    An dieser Rechtslage ändert sich nichts, wenn der Besteller einzelne Abschlagsrechnungen, etwa in Folge von sachlichen oder rechnerischen Fehlern bei der Prüfung von Abschlagsrechnungen, überzahlt (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2002, X ZR 125/00, Rn. 16) oder - wie hier - eine Abschlagsrechnung versehentlich doppelt zahlt.

  • BGH, 08.05.2008 - VII ZR 106/07

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen überhöhter Massen in der

    Auszug aus OLG Bremen, 16.01.2014 - 3 U 44/13
    Macht ein Besteller im Rahmen eines Werkvertrages Rückforderungsansprüche wegen einer Überzahlung geltend, sind nach der Rechtsprechung des BGH die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB in der Regel dann erfüllt, wenn er das Leistungsverzeichnis, die Aufmaße und die Schlussrechnung kennt und aus diesen eine fehlerhafte Abrechnung ohne weiteres ersichtlich sind (BGH, Urteil vom 08.05.2008, VII ZR 106/07, Rn. 13).
  • BGH, 09.01.1997 - VII ZR 69/96

    Begriff des unstreitigen Guthabens; Verhandlung prüfbar berechneter und sachlich

    Auszug aus OLG Bremen, 16.01.2014 - 3 U 44/13
    Sie sind darin lediglich Rechnungsposten, die nicht auf einzelne Leistungspositionen des Vertrages bezogen werden können (BGH, Urteil vom 09.01.1997, VII ZR 69/96, Rn. 6; BGH, Urteil vom 11.2.1999, VII ZR 399/97, Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 23.01.1986 - IX ZR 46/85

    Formvorschrift für Bürgschaftserklärung; Haftung des Bürgen bei vorzeitiger

    Auszug aus OLG Bremen, 16.01.2014 - 3 U 44/13
    Wenn also die Summe der Voraus- und Abschlagszahlungen die dem Auftragnehmer zustehende Gesamtvergütung übersteigt, ist dieser aufgrund der stillschweigend getroffenen Abrede zur Zahlung in Höhe des Überschusses an den Auftraggeber verpflichtet (BGH, Urteil vom 23.01.1986, IX ZR 46/85, Rn. 55; BGH, Urteil vom 11.2.1999, VII ZR 399/97, Rn. 24, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2016 - 22 U 176/14

    Rechtsnatur und Beginn der Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung überzahlter

    (aa) Teilweise wird vertreten, dass der Anspruch auf Rückerstattung erst mit der Schlussrechnung entstehe (vgl. OLG Bremen , Urteil vom 16. Januar 2014, 3 U 44/13, Rn. 22, juris; OLG Karlsruhe , Urteil vom 28. Mai 2013, 8 U 123/09, Rn. 50, juris; KG , Urteil vom 16. September 2009, 27 U 157/08, juris; Joussen , in: Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Aufl. 2013 Rn. 2651; Lakkis in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 199 BGB, Rn. 34).

    Soweit - wie oben aufgeführt - das Oberlandesgericht Bremen (vgl. OLG Bremen , Urteil vom 16. Januar 2014, 3 U 44/13, Rn. 22, juris) eine andere Auffassung vertritt, folgt dies allein daraus, dass es - was in seinem Fall ggf. auch nicht erforderlich war - nicht zwischen den Voraussetzungen von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB und denen von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterschieden, d.h. beides gemeinsam geprüft hat.

    Dieser Entscheidung haben sich die weitere Rechtsprechung und Literatur angeschlossen (vgl. KG , Urteil vom 19. November 2010, 7 U 97/10; OLG Bremen , Urteil vom 16. Januar 2014, 3 U 44/13; Ellenberger , in: Palandt, a.a.O. § 199 Rn. 27; Grothe , in: Münchener Kommentar BGB, a.a.O., § 199 Rn. 26; Locher , in: Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 16 Abs. 3 Rn. 55; Schmidt-Räntsch , in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 199 Rn. 3 und 4).

  • KG, 26.02.2016 - 7 U 37/15

    Bauvertrag: Abrechnung von Abschlags- oder Vorauszahlungen bei Beendigung des

    Wenn also die Summe der Voraus- und Abschlagszahlungen die dem Auftragnehmer zustehende Gesamtvergütung übersteigt, ist dieser aufgrund der stillschweigend getroffenen Abrede zur Zahlung in Höhe des Überschusses an den Auftraggeber verpflichtet (Vgl. OLG Bremen, Urteil vom 16. Januar 2014 - 3 U 44/13 -, juris Rn. 1919).
  • OLG München, 28.01.2019 - 27 U 3385/18

    Begehren einer Rückzahlung aufgrund unangemessener Benachteiligung der Kläger

    Es besteht somit bereits ein gekündigter Bauvertrag, die während des Laufs eines Bauvertrages schutzwürdigen Gesichtspunkte eines Verbrauchers im Falle der Vereinbarung von Abschlagszahlungen greifen daher nicht (vgl. auch OLG Bremen NJW 2014, 944).
  • LG Kassel, 09.03.2017 - 11 O 4079/16
    Gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB erst mit Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände zu laufen (vgl. BGH, Urt. v. 08. Mai 2008, - VII ZR 106/107, NJW 2008.2427; OLG Bremen, NJW 2014, 944).
  • OLG Schleswig, 14.04.2016 - 7 U 85/15

    Schloss ausgetauscht und RTL II eingeschaltet: Bauvertrag (konkludent) gekündigt!

    Neben diesem Anspruch ist für bereicherungsrechtliche Rückzahlungsansprüche kein Raum (vgl. OLG Bremen, NJW 2014, 944).
  • OLG Koblenz, 12.12.2014 - 8 U 833/13

    Wann verjährt der Anspruch auf Erstattung einer Überzahlung?

    Macht ein Besteller im Rahmen eines Werkvertrages Rückforderungsansprüche wegen einer Überzahlung geltend, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB in der Regel dann erfüllt, wenn er das Leistungsverzeichnis, die Aufmaße und die Schlussrechnung kennt (BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - VII ZR 106/07 -, Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urteil v. 16. Januar 2014 - 3 U 44/13 -).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2016 - L 3 U 44/13   

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https://dejure.org/2016,101366
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2016 - L 3 U 44/13 (https://dejure.org/2016,101366)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.09.2016 - L 3 U 44/13 (https://dejure.org/2016,101366)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. September 2016 - L 3 U 44/13 (https://dejure.org/2016,101366)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2016 - L 3 U 44/13
    Die Kausalitätsbeurteilung hat dabei auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2016 - L 3 U 44/13
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2016 - L 3 U 44/13
    Anhaltspunkte für die Bemessung der MdE im Einzelfall bilden die sogenannten Erfahrungswerte, die sich in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe der Zeit bei einer Vielzahl von Unfallfolgen herausgebildet haben (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R - juris mwN).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2016 - L 3 U 44/13
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl hierzu BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • BSG, 26.01.1994 - 9 RV 25/93

    Amtsermittlungspflicht - Feststellung der MdE bzw des GdB bei einer Entstellung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2016 - L 3 U 44/13
    Um das Ausmaß dieser Gesundheitsbeschwerden besser einschätzen zu können, hat der Senat den Kläger daher in der mündlichen Verhandlung in Augenschein genommen (zur Erforderlichkeit der Augenscheinnahme zur Beurteilung einer Entstellung vgl BSG SozR 3-1750 § 372 Nr. 1) und dabei festgestellt, dass sowohl von dem unfallbedingten Lidschlussdefekt als auch von der erheblichen Narbenbildung im Bereich der rechten Augenbraue/Stirn, der durch die Sensibilitätsstörungen im Stirnbereich leicht eingeschränkten Gesichtsmimik und dem asymmetrischen Gesamteindruck des Klägers im Bereich seines Gesichts zwar keine abstoßende, aber zumindest eine kosmetisch (nicht nur geringfügig) störende Wirkung ausgeht.
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