Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 28.02.2002

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   FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 3 V 5245/01 A (E)   

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FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 3 V 5245/01 A (E) (https://dejure.org/2002,5483)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.2002 - 3 V 5245/01 A (E) (https://dejure.org/2002,5483)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 2002 - 3 V 5245/01 A (E) (https://dejure.org/2002,5483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung des Verlustausgleichs; Vorliegen von ernstlichen Zweifeln; Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 3 § 10d Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Mindestbesteuerung; Verlustausgleichsbeschränkung; Leistungsfähigkeitsprinzip; Verfassungsmäßigkeit - Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Verlustausgleichs und des periodenübergreifenden Abzugs nach StEntlG 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 921
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.05.2001 - XI B 151/00

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 3 V 5245/01
    Die streitgegenständlichen negativen Einkünfte im vorliegenden Verfahren unterschieden sich grundlegend von den negativen Einkünften in dem Sachverhalt, über den der Bundesfinanzhof durch Beschluss vom 09.05.2001 XI B 151/00, Bundessteuerblatt II 2001, 552 entschieden habe, da es im vorliegenden Verfahren überwiegend um "echte" Verluste gehe.

    Ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit des § 2 Abs. 3 EStG mit dem Grundgesetz bestünden nicht, nachdem der Bundesfinanzhof durch Beschluss XI B 151/00 entschieden habe, dass bei summarischer Prüfung keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 2 Abs. 3 EStG bestünden.

    Der Antragsgegner kann sich nicht auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs XI B 151/00 berufen, da der Bundesfinanzhof die Frage, ob zwischen "echten" Verlusten und z. B. durch Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz entstandenen "unechten" Verlusten zu unterscheiden ist, ausdrücklich offen gelassen hat (Abschnitt II 3 c der Gründe).

  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 3 V 5245/01
    Ernstliche Zweifel i. S. des § 69 Abs. 2 und 3 FGO können auch verfassungsrechtliche Zweifel an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 05.03.2001 IX B 90/00 Bundessteuerblatt II 2001, 405 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 14.09.1994 - IX B 142/93

    Steuerbegünstigte Kapitalanlagen; Rückkaufsangebote und Verkaufsgarantien bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 3 V 5245/01
    Ernstliche Zweifel sind gegeben, wenn eine überschlägige Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14.09.1994 IX B 142/93, Bundessteuerblatt II 1995, 778).
  • FG Münster, 15.11.2000 - 4 V 1612/00

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlust-VerrechnungsBeschränkung des § 2

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 3 V 5245/01
    Wegen der Begründung der ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifel nimmt das Gericht auf die überzeugende Begründung in den Beschlüssen des Finanzgerichts Münster 07.09.2000 4 V 1612, 1617/00 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 1253 und vom 15.11.2000 4 V 1612, 1617/00 E, EFG 2001, 77 einschließlich der in diesen Beschlüssen zitierten Beiträge in der Literatur Bezug; die Beschlüsse des Finanzgerichts Münster sind als Anlage in Fotokopie beigefügt.
  • BFH, 23.08.1995 - IV B 78/94

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Art und Weise der Ausübung des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 3 V 5245/01
    Wegen der Eilbedürftigkeit des Aussetzungsverfahrens findet eine Beschränkung auf die dem Gericht vorliegenden Unterlagen, insbesondere auf die Akten der Finanzbehörde und auf präsente Beweismittel statt; weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Gericht sind nicht geboten (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21.07.1994 IV B 78/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1995, 116).
  • FG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 K 7241/01

    Beschränkter Verlustausgleich; Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsmäßigkeit von §

    Mit Beschlüssen vom 04.03.2002 (Az: 3 V 5245/01, EFG 2002, 921) und 08.05.2002 (Az: 3 V 4838/01, DStRE 2003, 799) hatte der erkennende Senat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs. 3 EStG a.F. festgestellt.
  • FG Berlin, 13.07.2004 - 1 B 1413/03

    Rechtmäßigkeit der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG nicht ernstlich

    Nur dies seien "unechte" oder Buchverluste, mit denen keine reale Nettoeinbuße beim Steuerpflichtigen verbunden sei (vgl. Niedersächsisches FG, Beschluss vom 13. Juni 2003, 13 V 131/03, EFG 2003, 1316 , FG Berlin, Beschluss vom 4. März 2002, 6 B 6333/01, EFG 2002, 597 , FG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2002 - 3 V 5245/01, EFG 2002, 921 ).
  • FG Düsseldorf, 06.01.2003 - 11 V 6077/02

    Mindestbesteuerung; Vertikaler Verlustausgleich; Verfassungsmäßigkeit; "Echte"

    In mehreren finanzgerichtlichen Verfahren seien verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung des § 2 Abs. 3 EStG geäußert worden (siehe z. B. Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 15.11.2000 4 V 1612/00 E; Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.03.2002 3 V 5245/01).
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FG Düsseldorf, 28.02.2002 - 3 V 5245/01 (https://dejure.org/2002,69799)
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