Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.08.2000 - 3 W 144/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2304
OLG Zweibrücken, 21.08.2000 - 3 W 144/00 (https://dejure.org/2000,2304)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.08.2000 - 3 W 144/00 (https://dejure.org/2000,2304)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. August 2000 - 3 W 144/00 (https://dejure.org/2000,2304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Testament; Wirksamkeit; Form; Formerfordernis; Gemeinschaftliches Testament ; Ehegattentestament; Ehegatten; Urkunde

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2247; ; BGB § 2265; ; BGB § 2267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 2247 § 2265 § 2267
    Begriff des gemeinschaftlichen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Ehegattentestament - Indizien für den gemeinsamen Willen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 244
  • FamRZ 2001, 518
  • Rpfleger 2000, 551
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 29.08.1985 - BReg. 1 Z 47/85

    Auslegung eines Testamentes; Abänderung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.08.2000 - 3 W 144/00
    Schließlich stellt die Tatsache, dass die Verfügungen auf denselben Tag datiert sind, ein weiteres Indiz für den gemeinsamen Willen der Eheleute dar (vgl. hierzu auch BayObLG FamRZ 1994, 191 [192]; BayObLG FamRZ 1986, 392 [393]; MüchKomm., BGB 3. Aufl. vor § 2265 Rdnr. 11, § 2267 Rdnr. 20).
  • BGH, 12.03.1953 - IV ZR 131/52

    Gemeinschaftliches Testament

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.08.2000 - 3 W 144/00
    Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. März 1953 (NJW 1953, 698 f) ist anerkannt, dass ein gemeinschaftliches Testament auch dann vorliegt, wenn sich aus der Testamentsurkunde selbst eine gemeinschaftliche Erklärung ersehen lässt.
  • FG Hamburg, 12.12.2000 - VI 42/99

    Sondervergütungen des Kommanditisten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.08.2000 - 3 W 144/00
    Aktenzeichen: 3 W 144/00 8 T 304/99 Landgericht Mainz 46 VI 42/99 Amtsgericht Mainz.
  • LG Mainz, 04.05.2000 - 8 T 304/99

    Gemeinschaftliches Testament in der Form des § 2247 BGB

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.08.2000 - 3 W 144/00
    Aktenzeichen: 3 W 144/00 8 T 304/99 Landgericht Mainz 46 VI 42/99 Amtsgericht Mainz.
  • BayObLG, 23.07.1993 - 1Z BR 26/93

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zum Erben durch formwirksames

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.08.2000 - 3 W 144/00
    Schließlich stellt die Tatsache, dass die Verfügungen auf denselben Tag datiert sind, ein weiteres Indiz für den gemeinsamen Willen der Eheleute dar (vgl. hierzu auch BayObLG FamRZ 1994, 191 [192]; BayObLG FamRZ 1986, 392 [393]; MüchKomm., BGB 3. Aufl. vor § 2265 Rdnr. 11, § 2267 Rdnr. 20).
  • OLG Zweibrücken, 17.07.2002 - 3 W 82/02

    Gemeinschaftliches Testament; getrennte Urkunden

    Haben die Eheleute ohne Bezugnahme aufeinander in getrennten Schriftstücken ihre letztwilligen Verfügungen getroffen, liegt ein gemeinschaftliches Testament jedoch nur dann vor, wenn den beiden Testamentsurkunden selbst eine gemeinschaftliche Erklärung zu entnehmen ist (Anschluss an Senat, FGPrax 2000, 244).

    Diese - vom Senat geteilte - Auffassung beruht auf der Erwägung, dass sich nur auf diese Weise sowohl eine unnötige Formstrenge vermeiden als auch die der Rechtssicherheit entsprechende zuverlässige Wiedergabe des Willens des Erblassers sicherstellen lässt (BGHZ 9, 113, 115 ff.; Senat, FamRZ 2001, 518; BayObLG, jew. aaO; OLG Köln OLGZ 1968, 321, 322 ff.; OLG Celle OLGZ 1969, 84, 87; OLG Frankfurt am Main OLGZ 1978, 267, 268 ff.; OLG Hamm OLGZ 1979, 262, 265 f.; Soergel//Wolf, BGB 12. Aufl. vor § 2265 Rdnr. 7; Palandt/Edenhofer aaO).

  • OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei getrennten am selben Tag

    Dieser Wille muss aus der Urkunde selbst erkennbar sein (OLG Zweibrücken, Rpfleger 2000, 551 m. w. N. = FamRZ 2001, 518), mag sich der volle Beweis auch erst durch Umstände außerhalb der Urkunde ergeben (Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl., Vor § 2265 Rn. 2 m. w. N.).

    Dem stimmt auch das OLG Zweibrücken (Rpfleger 2000, 551 m. w. N.) für den Fall zu, dass beide Einzeltestamente auf demselben Bogen Papier geschrieben werden, inhaltlich aufeinander abgestimmt sind oder übereinstimmen und sich aus der Urkunde die Gleichzeitigkeit der Errichtung ergibt.

  • LG München I, 07.04.2003 - 13 T 6461/03

    Kein Rangvermerk bei Bruchteilsnießbrauchsrechten an Teilen eines

    2. Haben die Eheleute ohne Bezugnahme aufeinander in getrennten Schriftstücken ihre letztwilligen Verfügungen getroffen, liegt ein gemeinschaftliches Testament jedoch nur dann vor, wenn den beiden Testamentsurkunden selbst eine gemeinschaftliche Erklärung zu entnehmen ist (Anschluss an Senat, FGPrax 2000, 244 ).
  • OLG Braunschweig, 13.03.2006 - 2 W 121/05

    Anforderungen an die Form des Widerrufs eines gemeinschaftlichen Testaments

    1 Z 62/91">FamRZ 1993, 240f ; KG FamRZ 2001, 794ff ; OLG Hamm OLG Z 1979, 262 = RPfleger 1979, 207; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 518 ; OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1415 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht