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   OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3511
OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03 (https://dejure.org/2004,3511)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.01.2004 - 3 W 266/03 (https://dejure.org/2004,3511)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 3 W 266/03 (https://dejure.org/2004,3511)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Zum Verschulden bei Fristversäumnis

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versagung der Wiedereinsetzung für eine Berufsbetreuerin

  • Judicialis

    FGG § 22 Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 29 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 56g Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Wiedereinsetzung für eine Berufsbetreuerin in die Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde trotz fehlender Rechtsmittelbelehrung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 74
  • Rpfleger 2004, 422
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
    Das (gänzliche) Unterlassen einer gesetzlich nicht vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung, wovon der Senat vorliegend nach Lage der Akten ausgeht, stellt auch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1995, 3173) für sich allein nicht zwingend einen Wiedereinsetzungsgrund dar (Senatsbeschluss vom 25. März 2003, Az: 3 W 33/03).
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
    Ob sich für das hier vorliegende Verfahren der Betreuervergütung aus der in einer Wohnungseigentumssache ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 2171) etwas anderes ergeben könnte, kann dahinstehen.
  • OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 3 W 33/03

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Betreuer: Versagung der Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
    Das (gänzliche) Unterlassen einer gesetzlich nicht vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung, wovon der Senat vorliegend nach Lage der Akten ausgeht, stellt auch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1995, 3173) für sich allein nicht zwingend einen Wiedereinsetzungsgrund dar (Senatsbeschluss vom 25. März 2003, Az: 3 W 33/03).
  • OLG Hamm, 17.02.2003 - 15 W 16/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unterbliebener Rechtsmittelbelehrung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
    Da es vorliegend bereits an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und der Fristversäumnis fehlt, bedarf es im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 17. Februar 2003 (Az: 15 W 16/03), das die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sinngemäß auf alle Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwenden will, die nur mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden können, nicht der Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG.
  • BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 113/02

    Kostentragung bei sofortiger Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
    Denn auch nach der dort vertretenen Auffassung fehlt es jedenfalls in Fällen, in denen ein juristisch gebildeter Beteiligter seine Rechte verfolgt, an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis (vgl. BGH NJW 2002, aaO, 2174; BayObLG NJW-RR 2001, 444, 445, jeweils m. w. N.; vgl. auch BayObLG NJW-RR 2003, 301; Senat a. a O.).
  • BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 153/99

    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde aufgrund Einlegung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
    Denn auch nach der dort vertretenen Auffassung fehlt es jedenfalls in Fällen, in denen ein juristisch gebildeter Beteiligter seine Rechte verfolgt, an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis (vgl. BGH NJW 2002, aaO, 2174; BayObLG NJW-RR 2001, 444, 445, jeweils m. w. N.; vgl. auch BayObLG NJW-RR 2003, 301; Senat a. a O.).
  • BayObLG, 12.07.1984 - BReg. 1 Z 38/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
    Das ist der Fall, wenn hinsichtlich der Einhaltung der Frist die nach den Umständen gebotene und nach den persönlichen Verhältnissen des Antragstellers zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen worden ist (BayObLG MDR 1984, 1035).
  • OLG Schleswig, 03.09.2008 - 2 W 193/07

    Beschwerdezulassung ist keine Rechtsmittelbelehrung

    Es kann deshalb von ihr erwartet werden, dass sie über hinreichende Kenntnisse auch über das in Vergütungssachen zulässige Rechtsmittel verfügt (OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 422; vgl. auch OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 502), zumal jedenfalls bis zur Neuordnung der Vergütung von Berufsbetreuern durch das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) im Jahre 2005 eine Vielzahl von Beschwerdeverfahren gerade in Vergütungssachen geführt wurden.
  • OLG Zweibrücken, 07.09.2005 - 3 W 173/05

    Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Unterbliebene Rechtsmittelbelehrung

    Das Unterlassen einer gesetzlich nicht vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung stellt auch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1995, 3173) für sich allein gesehen nicht zwingend einen Wiedereinsetzungsgrund dar (vgl. Senat, etwa FGPrax 2004, 74 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 03.09.2008 - 2 W 207/07

    Beschwerdezulassung ist keine Rechtsmittelbelehrung

    Es kann deshalb von ihr erwartet werden, dass sie über hinreichende Kenntnisse auch über das in Vergütungssachen zulässige Rechtsmittel verfügt (OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 422; vgl. auch OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 502), zumal jedenfalls bis zur Neuordnung der Vergütung von Berufsbetreuern durch das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) im Jahre 2005 eine Vielzahl von Beschwerdeverfahren gerade in Vergütungssachen geführt wurden.
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