Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.09.1994 - 3 W 315/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5548
OLG Dresden, 14.09.1994 - 3 W 315/93 (https://dejure.org/1994,5548)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.09.1994 - 3 W 315/93 (https://dejure.org/1994,5548)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. September 1994 - 3 W 315/93 (https://dejure.org/1994,5548)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5548) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO §§ 72 77 Abs. 1; GKG § 37 Abs. 4
    Streitwertbemessung bei Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1253
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Dresden, 14.09.1994 - 3 W 315/93
    Wie bereits der besondere Senat für Zivilsachen des Bezirksgerichts in seinem Beschluß vom 07.08.1992 und auch das Landgericht in seiner Entscheidung vom 03.05.1993 ausgesprochen haben, wäre dies mit dem im Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz verankerten Justizgewähranspruch nicht zu vereinbaren, vgl. BVerfG MDR 1992, 713 ff. (714); BVerfGE 54, 39 ff. (41); 11, 139 ff. (143).
  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus OLG Dresden, 14.09.1994 - 3 W 315/93
    Wie bereits der besondere Senat für Zivilsachen des Bezirksgerichts in seinem Beschluß vom 07.08.1992 und auch das Landgericht in seiner Entscheidung vom 03.05.1993 ausgesprochen haben, wäre dies mit dem im Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz verankerten Justizgewähranspruch nicht zu vereinbaren, vgl. BVerfG MDR 1992, 713 ff. (714); BVerfGE 54, 39 ff. (41); 11, 139 ff. (143).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Bemessung des Gegenstandswerts für die

    Die Gebühren des von einem Gläubiger mit der Vertretung im Insolvenzverfahren beauftragten Rechtsanwalts richten sich nach dem Nennwert der Forderung, des vom Schuldner beauftragten Rechtsanwalts nach dem Wert der Insolvenzmasse, gleichgültig durch wen die verfahrenseinheitliche Maßnahme erfolgt ist (entgegen OLG Dresden, 14. September 1994, 3 W 315/93, MDR 1994, 1253).(Rn.23).

    Dagegen hat das OLG Dresden (MDR 1994, 1253) zu § 77 BRAGO (jetzt § 28 RVG) entschieden, dass sich der Gegenstandswert des Antrags auf Eröffnung des Konkurs- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens für alle Beteiligten nach der Forderung des Gläubigers richtet, soweit nicht die Aktivmasse geringer ist.

  • BGH, 27.03.2014 - IX ZB 52/13

    Kostenfestsetzung für den Schuldneranwalt im Insolvenzeröffnungsverfahren nach

    Sie hat diesen Einwand bereits in ihrer Stellungnahme zu dem Hinweis der Rechtspflegerin erhoben, die den Gegenstandswert gemäß § 28 Abs. 1 RVG in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GKG (so auch OLG Dresden, MDR 1994, 1253 für § 77 BRAGO; Mayer in Gerold/Schmidt/Müller-Rabe/Mayer/Burhoff, RVG, 21. Aufl., § 28 Rn. 4) nach dem Betrag der Forderung und nicht, wie von der Schuldnerin beantragt, nach dem Wert der Masse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens gemäß § 28 Abs. 1 RVG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 GKG (Römermann in Hartung/Römermann/Schons, Praxiskommentar zum RVG, 2. Aufl., § 28 Rn. 15; Sabel, Münchener Anwaltshandbuch Vergütungsrecht, 2. Aufl., § 35 Rn. 75 f; Riedel/Sußbauer/Keller, RVG, 9. Aufl., § 28 Rn. 4; so wohl auch Mayer/Kroiß/Gierl, RVG, 6. Aufl., § 28 Rn. 8, 10; Wolf in Schneider/Wolf, AnwK RVG, 6. Aufl., § 28 Rn. 5; v. Seltmann/Sommerfeldt/Sommerfeldt, BeckOK, RVG, 2012, § 28 Rn. 3; Herget/Schneider/Onderka, Streitwertkommentar, 13. Aufl. Rn. 3186; Wolf/Mock in Schneider/Wolf, RVG, 7. Aufl., § 28 Rn. 4; Hergenröder in Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Aufl., § 28 Rn. 5) berechnet hat.
  • KG, 07.11.2023 - 20 W 31/23
    In diesem Fall würden sich die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners lediglich nach dem Nennbetrag der jeweiligen Gläubigerforderung richten, jedenfalls solange, wie der Wert der Insolvenzmasse dahinter nicht zurückbleibt (Diese Auffassung vertreten: OLG Dresden, Beschluss vom 14.09.1994 - 3 W 315/93, BeckRS 1994, 9082, beck-online; LG Ulm, Beschluss vom 05.06.2013 - 3 T 158/11, BeckRS 2013, 22124, beck-online; Gerold/Schmidt/Mayer, 26. Aufl. 2023, RVG § 28 Rn. 5; NK-GK/Sabine Hoppe, 3. Aufl. 2021, RVG § 28 Rn. 4; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZB 104/09, BeckRS 2011, 7710, beck-online, und KG, NJOZ 2013, 1617, beck-online).
  • KG, 25.06.2013 - 1 W 97/12

    Wertfestsetzung: Berechnung des Wertes der Insolvenzmasse

    Oder die Verweisung erfasst - trotz der Formulierung "Wert der Insolvenzmasse", die in keinem Zusammenhang mit dem Betrag der Gläubigerforderung steht - auch den gesamten Tatbestand des § 58 Abs. 2 GKG (so OLG Dresden, MDR 1994, 1253 zu § 77 BRAGO, § 37 GKG a.F.; unverständlich Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 28 Rn. 1 und 3; Gerold/Mayer, RVG, 20. Aufl., § 28 Rn. 4; offen gelassen von BGH, AGS 2011, 566), was zu Wertungswidersprüchen mit § 28 Abs. 2 RVG führen könnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht