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   OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02   

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OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02 (https://dejure.org/2002,5598)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.06.2002 - 3 W 46/02 (https://dejure.org/2002,5598)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 3 W 46/02 (https://dejure.org/2002,5598)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis des Wirtschaftsplans zur Jahresabrechnung; Begrenzung des Hausgeldzahlungsanspruchs; Berufung auf die Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerversammlungsbeschlusses; Nichtigkeit einer Verfallklausel bei Verzug mit Hausgeldraten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Überschuss aus der Jahresabrechnung ist mit noch nicht gezahlten Vorauszahlungen aus dem Wirtschaftsplan zu verrechnen; §§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 5 WEG

  • Judicialis

    WEG § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; WEG § 28 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 45 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis des Wirtschaftsplans zur Jahresabrechnung; Rechtskraft; Verfallklausel bei Verzug mit Hausgeldraten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 876
  • ZMR 2003, 136
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
    Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, wonach ein Wohnungseigentümer, der mit zwei Hausgeldraten in Verzug gerät, den gesamten Jahresrestbetrag sofort zu zahlen hat, ist nichtig (Anschluss an BGHZ 145, 158; OLG Hamm WE 1996, 33, 37).

    Dieser ist aber nach Maßgabe der vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze (NJW 2000, 3500 ff.) nichtig.

  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 93/99

    Geltendmachug von Wohngeldansprüchen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
    Ergibt sich jedoch - wie hier - aus der Jahresabrechnung ein geringerer Schuldsaldo, begrenzt dieser die Forderung aufgrund des Wirtschaftsplans (BayObLG ZMR 2000, 111; Demharter FG-Prax 1996, 50; Wenzel WE 1997, 124, 128; Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 43 f.).

    Dort ist auch die von den Vorinstanzen angenommene Höhe des Verzugszinses geregelt (vgl. hierzu auch Art. 229 § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EGBGB; BayObLG ZMR 2000, 111, 112; Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 135).

  • BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 107/98

    Ermächtigung zum Lastschriftverfahren in der Gemeinschaftsordnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
    Der Senat schließt sich insoweit der vom OLG Hamm (WE 1996, 33, 37) näher begründeten Rechtsansicht an (ebenso AG Bergheim WuM 1998, 749; Staudinger/Bub aaO § 28 WEG Rdnr. 73; Bärmann/Pick/Merle aaO § 16 Rdnr. 114; a. A. Niedenführ/Schulze, WEG 4. Aufl. § 28 Rdnr. 8 a; vgl. die weiteren Nachweise bei Staudinger/Bub aaO).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.1987 - 3 Wx 85/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
    Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 10. April 1987 - 3 Wx 85/87 - (Der Wohnungseigentümer 1987, 101) gibt dem Senat keinen Anlass zu einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG (im Erg. übereinstimmend OLG Hamm aaO).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
    Solches haben die Beteiligten in den Tatsacheninstanzen dieses Verfahrens auch nicht vorgetragen, so dass dem Landgericht insoweit kein Verstoß gegen § 12 FGG unterlaufen ist (vgl. zur begrenzten Amtsermittlungspflicht in sog. echten Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit BGH NJW 2001, 1212, 1214).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
    Denn im Beschlussanfechtungsverfahren bilden Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe denselben Verfahrensgegenstand (BayObLGZ 1980, 29, 36; BayObLG WE 1990, 178; Staudinger/Wenzel aaO § 45 WEG Rdnr. 55-57).
  • OLG Zweibrücken, 23.10.2001 - 3 W 253/01

    Abschiebungshaft: Einreise aus sicherem Drittstaat

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
    Der Senat kann diesen Vortrag im Rechtsbeschwerdeverfahren verwerten, weil er sich ohne weiteres aus dem vorgelegten Schriftstück ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2001 - 3 W 253/01 -).
  • OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 217/98

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
    Im Übrigen kommt dem Beschluss über die Jahresabrechnung grundsätzlich nur bestätigende Wirkung zu (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 3 W 303/01 - Senat in OLGR 1999, 147, 148 = NZM 1999, 322, 323 m. w. N. zu Rechtsprechung und Literatur).
  • BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
    Da der Anfechtungsantrag des Beteiligten zu 1) erfolglos blieb, steht rechtskräftig fest, dass der Beschluss der Wohnungseigentümer, mit dem sie den Wirtschaftsplan für das Jahr 2000 genehmigt haben, gültig ist (vgl. BayObLG ZMR 1980, 381, 383; NJW-RR 1994, 1425; Bärmann/Pick/Merle aaO § 45 Rdnr. 115).
  • KG, 28.04.2003 - 24 W 326/01

    Vorlage zum BGH: Wohnungseigentümerbeschluss über die Vorfälligkeit des

    Wegen Abweichung von OLG Zweibrücken ZMR 2003, 136 = NZM 2002, 876 LS wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Gleichwohl sieht sich der Senat an einer eigenen Entscheidung gehindert, weil das OLG Zweibrücken (Beschluss vom 4. Juni 2002 - 3 W 46/02 - ZMR 2003, 136 = ZWE 2002, 542 = NZM 2002, 876 LS im Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 19. April 1995 - 15 W 26/95 - WE 1996, 33, 37 = ZMR 1995, 497 LS) im Hinblick auf BGHZ 145, 158 sogar von einer Nichtigkeit der Vorfälligkeitsregelung ausgeht, die im Rahmen eines Wirtschaftsplanbeschlusses fixiert worden ist.

  • LG Frankfurt/Oder, 23.12.2011 - 6a S 75/11

    Wohnungseigentum: Zuweisung einer negativen Abrechnungsspitze bei Veräußerung von

    24 Zwar ist allgemein anerkannt, dass die Höhe der aufgrund des Wirtschaftsplans zu fordernder Vorschüsse begrenzt wird durch ein niedrigeres Ergebnis der Jahresabrechnung, so dass Vorschüsse nur bis zur Höhe der Abrechnungsschuld zu begleichen sind (OLG Zweibrücken OLGR 2002, 422; BayObLG ZMR 2000, 211).
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   OLG Zweibrücken, 04.06.2002 - 3 W 46/02   

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https://dejure.org/2002,18702
OLG Zweibrücken, 04.06.2002 - 3 W 46/02 (https://dejure.org/2002,18702)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.06.2002 - 3 W 46/02 (https://dejure.org/2002,18702)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 3 W 46/02 (https://dejure.org/2002,18702)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 876 (Ls.)
  • ZMR 2003, 135
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Es sieht sich daran jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 4. Juni 2002 (ZWE 2002, 542) gehindert und hat die Sache deshalb mit Beschluß vom 28. April 2003 (ZfIR 2003, 564 = NZM 2003, 557 m. Anm. Drasdo NZM 2003, 588 = FGPrax 2003, 154 = Wohnungseigentümer 2003, 69 = ZWE 2003, 287 mit Anm. Merle) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber verneint das Oberlandesgericht Zweibrücken in seiner auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung vom 4. Juni 2002 (ZWE 2002, 542, 544) eine Beschlußkompetenz der Wohnungseigentümerversammlung und vertritt - wie zuvor bereits das Oberlandesgericht Hamm (WE 1996, 33, 37) - die Ansicht, eine wirksame Vorfälligkeitsregelung (in der Entscheidung offenkundig versehentlich als "Verfallklausel" bezeichnet) setze eine entsprechende Vereinbarung der Wohnungseigentümer voraus.

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