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   OLG Rostock, 05.06.2009 - 3 W 47/09   

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OLG Rostock, 05.06.2009 - 3 W 47/09 (https://dejure.org/2009,15144)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.06.2009 - 3 W 47/09 (https://dejure.org/2009,15144)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 3 W 47/09 (https://dejure.org/2009,15144)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 2039
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04

    Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung

    Auszug aus OLG Rostock, 05.06.2009 - 3 W 47/09
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.: vgl. BGH FamRZ 1958, 127/128; BayObLGZ 1962, 219/223f.; 2004, 237/240 f.).
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Rostock, 05.06.2009 - 3 W 47/09
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.: vgl. BGH FamRZ 1958, 127/128; BayObLGZ 1962, 219/223f.; 2004, 237/240 f.).
  • OLG Bamberg, 18.06.2012 - 6 W 20/12

    Testamentserrichtung: Voraussetzung für die Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Allerdings ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen nur dann erforderlich, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte Anlass besteht, an der Testierfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu zweifeln (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000 - 1Z BR 159/99 - juris Rn. 23 ff.; OLG Rostock, Beschluss vom 05.06.2009 - 3 W 47/09 - juris Rn. 8; Senatsbeschluss vom 12.03.2012 - 6 W12/12; Staudinger/Baumann, BGB, 2003, § 2229 BGB Rn. 49 ff.; MünchKomm- BGB/Hagena, 5. Aufl. 2010, § 2229 BGB Rn. 58 f.).
  • KG, 08.02.2021 - 19 W 10/20

    Wirksamkeit eines Testaments bei Zweifeln an Testierfähigkeit

    Dabei muss sich der Testierende in der Lage befinden, die Gründe für und gegen seine Anordnungen vernünftig abzuwägen und frei von Einflüssen interessierter Dritter zu entscheiden (BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 -, Rn. 12, juris; BayObLG FGPrax 2003, 35; OLG Rostock, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 3 W 47/09 -, Rn. 9, juris; OLG München, Beschluss vom 14. August 2007 - 31 Wx 16/07 -, Rn. 19, juris).
  • OLG Hamburg, 24.02.2020 - 2 W 60/19

    Erbscheinerteilungsverfahren - Feststellungslast für die Testierfähigkeit des

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln, wobei es nicht darum geht, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen (OLG Rostock, BeckRS 2009, 22699 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 3 Wx 40/10

    Anforderungen an das Vorliegen der Testierfähigkeit bei Vorliegen einer Demenz;

    Dies alles wiederum setzt voraus, dass es ihm möglich ist, sich an Sachverhalte und Ereignisse zu erinnern, Informationen aufzunehmen und Abwägungen vorzunehmen; es genügt nicht, dass er überhaupt einen Wunsch äußern oder eine Meinung artikulieren kann (BayObLG NJW-RR 1996, S. 457 ff sowie Beschluss vom 30. Juni 2005 in Sachen 1Z BR 100/04, jeweils m.w.Nachw.; OLG Rostock FamRZ 2009, S. 2039 f).
  • OLG Köln, 22.11.2011 - 2 Wx 80/09
    1 Z 33/61">BayObLGZ 1962, 219 [223 f.]; BayObLGZ 2004, 237 [240 f.]; BayObLG ZEV 2995, 345 [346]; Senat, NJW-RR 1994, 396; OLG Rostock, OLG-Report 2009, 781 f.).
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