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   OLG Stuttgart, 28.11.2006 - 3 W 83/06   

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https://dejure.org/2006,5296
OLG Stuttgart, 28.11.2006 - 3 W 83/06 (https://dejure.org/2006,5296)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.11.2006 - 3 W 83/06 (https://dejure.org/2006,5296)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. November 2006 - 3 W 83/06 (https://dejure.org/2006,5296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Richterablehnung: Nicht aufzuklärender Widerspruch zwischen der Glaubhaftmachung der Partei und der dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung eines Richters in Zweifelsfällen; Heranziehung einer anwaltlichen Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung im Sinne von § 294 Zivilprozessordnung (ZPO); Kosten einer erfolgreichen Beschwerde als ...

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 1; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 44 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42; ZPO § 44
    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Glaubhaftmachung der Partei überwiegt dienstliche Stellungnahme des Richters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anschein spricht bei Ablehnung gegen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 545
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 357/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2006 - 3 W 83/06
    Zwar handelt es sich bei der Frage, ob durch die anwaltliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten die Richtigkeit seiner Darstellung zum Gesprächsinhalt des Telefonats vom 12.09.2006 glaubhaft gemacht ist, um einen Akt wertender richterlicher Erkenntnis (vgl. BGH WM 2003, 848).
  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 46/01

    Richterablehnung - Gesamtschau der Befangenheitsgründe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2006 - 3 W 83/06
    In derartigen Zweifelsfällen, in welchen die tatsächlichen und damit objektivierbaren Grundlagen der Auseinandersetzung unaufklärbar sind, spricht nach der gesetzgeberischen Intention des § 42 Abs. 2 ZPO der Anschein gegen den Richter und dem Ablehnungsgesuch ist stattzugeben (h.M., vgl. BayObLGZ 74, 131; OLG Braunschweig, OLGR 2000, 122; OLG Köln, OLGR 2001, 260; Zöller/Vollkommer, § 42 Rnr. 10; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 42 Rnr. 9).
  • OLG Braunschweig, 24.01.2000 - 1 W 3/00

    Nachweis der Gründe für die Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2006 - 3 W 83/06
    In derartigen Zweifelsfällen, in welchen die tatsächlichen und damit objektivierbaren Grundlagen der Auseinandersetzung unaufklärbar sind, spricht nach der gesetzgeberischen Intention des § 42 Abs. 2 ZPO der Anschein gegen den Richter und dem Ablehnungsgesuch ist stattzugeben (h.M., vgl. BayObLGZ 74, 131; OLG Braunschweig, OLGR 2000, 122; OLG Köln, OLGR 2001, 260; Zöller/Vollkommer, § 42 Rnr. 10; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 42 Rnr. 9).
  • OLG Celle, 12.01.1988 - 19 WF 344/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2006 - 3 W 83/06
    Dies gilt auch dann, wenn sich ein nicht aufzuklärender Widerspruch zwischen Glaubhaftmachung der Partei und dienstlicher Äußerung des abgelehnten Richters ergibt und letztlich insoweit ein non liquet gegeben ist (vgl. Zöller/Vollkommer, § 44 Rnr.4; Thomas/Putzo, § 44 Rnr. 3, § 42 Rnr. 9; E. Schneider, MDR 2000, 1304 f.; OLG Celle, MDR 1988, 970).
  • LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung

    In einer solchen Konstellation, in der sich nicht aufklären lässt, ob die mit Mitteln der Glaubhaftmachung untermauerte Behauptung der ablehnenden Partei zutrifft oder die gegenläufige Darstellung des abgelehnten Richters in seiner dienstlichen Äußerung, ist die Behauptung der ablehnenden Partei als wahr zu unterstellen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2006 - 3 W 83/06, juris-Rn. 3 = MDR 2007, 545).

    Wie bereits ausgeführt, führt dies lediglich dazu, dass die Darstellung des Prozessbevollmächtigten der ablehnenden Partei im Rahmen der rechtlichen Würdigung als wahr zu unterstellen und zu prüfen ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2006 - 3 W 83/06, juris-Rn. 3 = MDR 2007, 545).

  • OLG Brandenburg, 07.07.2009 - 12 W 25/09

    Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen: Überschreitung der

    Soweit das OLG Stuttgart (Beschluss vom 28.11.2006, Az. 3 W 83/06 = MDR 2007, 545 f.) ausgeführt hat, im Zweifel solle einem Ablehnungsgrund stattgegeben werden, so bezieht sich dies auf Zweifelsfälle, in welchen die tatsächlichen und damit objektivierbaren Grundlagen der Auseinandersetzung unaufklärbar sind.
  • VGH Bayern, 14.01.2010 - 16a D 08.1287

    Disziplinarrecht

    Schon dann, wenn aus der - objektivierten - Sicht auch nur eines Verfahrensbeteiligten Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Gerichtsmitglieds bestehen können, ist deshalb einem Ablehnungsgesuch zu entsprechen (KG vom 11.6.1999 MDR 1999, 1018 f.; OLG Stuttgart vom 28.11.2006 MDR 2007, 545).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2008 - 10 U 165/07

    Schadenersatzbegehren des Hauptmieters gegen den Untermieter wegen Nichtzahlung

    Das führt nach § 162 Abs. 2 BGB dazu, dass die auflösende Bedingung ausgefallen ist und der Vertrag Bestand hat (vgl. Bamberger/Roth/Röverkamp, BGB , 2. Aufl., § 162, Rn 9).Die Nichtzahlung einer vereinbarten Mietkaution stellt grundsätzlich eine erhebliche Vertragsverletzung dar, denn die Kaution befriedigt ein legitimes Sicherungsbedürfnis des Vermieters (BGH MDR 2007, 545 ff. NZM 2007, 400 f.; ZMR 2007, 525 ff.).
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