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   OLG Naumburg, 31.03.1999 - 3 WF 35/99   

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https://dejure.org/1999,8647
OLG Naumburg, 31.03.1999 - 3 WF 35/99 (https://dejure.org/1999,8647)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.03.1999 - 3 WF 35/99 (https://dejure.org/1999,8647)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. März 1999 - 3 WF 35/99 (https://dejure.org/1999,8647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren bei Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 93d 643 § 114
    Prozesskostenhilfe für eine unterhaltsrechtliche Stufenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 101
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr: Ähnlichkeit im Klang von "e-motion" und

    Im Übrigen wird die Dringlichkeitsvermutung für die Unterbindung wettbewerbswidrigen Verhaltens eines bestimmten Antragsgegners nicht deshalb widerlegt, weil dem Antragsteller ähnliche Wettbewerbsverstöße eines Dritten seit längerer Zeit bekannt sind, ohne dass er dagegen vorgegangen wäre (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2002, 236; OLG Hamburg, OLGR 2000, 13).
  • OLG Naumburg, 23.04.2007 - 8 WF 98/07

    Entscheidung eines PKH-Antrages für eine Stufenklage zunächst nur für die

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Beschluss vom 27.10.1993 - Az.: 3 WF 116/93 - abgedruckt in FamRZ 1994, 1042 f.; Beschluss vom 15.07.1998 - Az.: 8 WF 146/98; Beschluss vom 27.10.1998 - Az.: 8 WF 269/98; Beschluss vom 31.03.1999 - Az.: 3 WF 35/99 - abgedruckt in FamRZ 2000, 101 f.; Beschluss vom 29.12.2006 - Az.: 3 WF 206/06 - zitiert nach "juris") ist im Rahmen einer Stufenklage über die zu gewährende Prozesskostenhilfe in mehreren Teilabschnitten, d. h. grundsätzlich zuerst über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur für die Auskunftsstufe und anschließend - nach Übergang in diese zweite Stufe - für das Betragsverfahren zu entscheiden (vgl. auch KG FamRZ 2005, 461).
  • OLG Celle, 14.06.2012 - 6 W 77/12

    Notwendigkeit einer stufenweisen Entscheidung über den Antrag auf

    Über den Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Stufenklage ist stufenweise zu entscheiden (wie hier: OLG Naumburg Beschl. v. 31. Mrz. 1999, 3 WF 35/99, zit. nach juris: Rn. 3).
  • KG, 20.09.2004 - 3 WF 189/04

    Behandlung eines Prozesskostenhilfeantrags bei einer Unterhaltsstufenklage

    Mit dem OLG Koblenz (FamRZ 85, 416), dem OLG Naumburg (FamRZ 2000, 101) und Vogel (Prozesskostenhilfe im familiengerichtlichen Verfahren. S. 58) ist deshalb davon auszugehen, dass auch das Gericht sich die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch für die Zahlungsklage solange vorbehalten kann, wie der Kläger sich nach § 254 ZPO die Bezifferung seines Antrages vorbehalten kann.
  • OLG Naumburg, 30.08.2011 - 8 WF 208/11

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe im Rahmen einer Stufenklage

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Beschluss vom 27.10.1993 - Az.: 3 WF 116/93 - veröffentlicht in FamRZ 1994, 1042 f.; Beschluss vom 15.07.1998 - Az.: 8 WF 146/98; Beschluss vom 27.10.1998 - Az.: 8 WF 269/98; Beschluss vom 31.03.1999 - Az.: 3 WF 35/99 - veröffentlicht in FamRZ 2000, 101 f.; Beschluss vom 29.12.2006 - Az.: 3 WF 206/06 - zitiert nach "juris"; Beschluss vom 23.04.2007 - Az.: 8 WF 98/07 - veröffentlicht in FamRZ 2007, 1755 ) ist im Rahmen eines Stufenantrags über die zu gewährende Verfahrenskostenhilfe in mehreren Teilabschnitten, d. h. grundsätzlich zuerst über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nur für die Auskunftsstufe und anschließend - nach Übergang in diese zweite Stufe - für das Betragsverfahren zu entscheiden.
  • OLG Naumburg, 26.08.2011 - 8 WF 208/11

    Verfahrenskostenhilfe: Bewilligung bei einem Stufenantrag

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Beschluss vom 27.10.1993 - Az.: 3 WF 116/93 - veröffentlicht in FamRZ 1994, 1042 f.; Beschluss vom 15.07.1998 - Az.: 8 WF 146/98; Beschluss vom 27.10.1998 - Az.: 8 WF 269/98; Beschluss vom 31.03.1999 - Az.: 3 WF 35/99 - veröffentlicht in FamRZ 2000, 101 f.; Beschluss vom 29.12.2006 - Az.: 3 WF 206/06 - zitiert nach "juris"; Beschluss vom 23.04.2007 - Az.: 8 WF 98/07 - veröffentlicht in FamRZ 2007, 1755) ist im Rahmen eines Stufenantrags über die zu gewährende Verfahrenskostenhilfe in mehreren Teilabschnitten, d. h. grundsätzlich zuerst über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nur für die Auskunftsstufe und anschließend - nach Übergang in diese zweite Stufe - für das Betragsverfahren zu entscheiden.
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