Rechtsprechung
OLG Naumburg, 23.05.2003 - 3 WF 76/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schaffung eines Unterhaltstitels ohne Beteiligung oder Zustimmung des Gläubigers; Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Erhebung einer Abänderungsklage; Neufestsetzung des Unterhalts
- Judicialis
ZPO § 323; ; ZPO § 323 Abs. 1; ; ZPO § 323 Abs. 4; ; ZPO § 568
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 323 Abs. 1; ZPO § 323 Abs. 4; ZPO § 568
Voraussetzungen für prozessuale und materiell-rechtliche Bindungen eines Unterhaltstitels - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Zerbst, 09.05.2003 - 7 F 78/03
- OLG Naumburg, 23.05.2003 - 3 WF 76/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 21.03.2001 - 27 UF 36/00
Verpflichtung des Unterhaltsschuldners in einer Jugendamtsurkunde
Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2003 - 3 WF 76/03
Wird ein Unterhaltstitel ohne Beteiligung oder Zustimmung des Gläubigers geschaffen, findet auf diese Titel § 323 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 ZPO keine Anwendung, denn die Urkunde entfaltet weder prozessuale noch materiell-rechtliche Bindungen, so dass es dem unterhaltsberechtigten Kind freisteht, höheren Unterhalt zu verlangen ohne Bindung an den schon bestehenden Titel (im Anschluss an OLG Hamm in FamRZ 1999, 794; OLG Köln in FamRZ 2001, 1716).Auf derartige Unterhaltstitel findet § 323 Abs. 4 ZPO in Verbindung mit § 323 Abs. 1 ZPO keine Anwendung, denn die Urkunde entfaltet weder prozessuale noch materiell-rechtliche Bindungen, so dass es dem unterhaltsberechtigten Kind freisteht, höheren Unterhalt zu verlangen (OLG Hamm FamRZ 1999, 794; OLG Köln FamRZ 2001, 1716 f.).
- OLG Hamm, 28.04.1998 - 13 UF 402/97
Abänderungsklage betreffend eine Urkunde des Kreisjugendamtes
Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2003 - 3 WF 76/03
Wird ein Unterhaltstitel ohne Beteiligung oder Zustimmung des Gläubigers geschaffen, findet auf diese Titel § 323 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 ZPO keine Anwendung, denn die Urkunde entfaltet weder prozessuale noch materiell-rechtliche Bindungen, so dass es dem unterhaltsberechtigten Kind freisteht, höheren Unterhalt zu verlangen ohne Bindung an den schon bestehenden Titel (im Anschluss an OLG Hamm in FamRZ 1999, 794; OLG Köln in FamRZ 2001, 1716).Auf derartige Unterhaltstitel findet § 323 Abs. 4 ZPO in Verbindung mit § 323 Abs. 1 ZPO keine Anwendung, denn die Urkunde entfaltet weder prozessuale noch materiell-rechtliche Bindungen, so dass es dem unterhaltsberechtigten Kind freisteht, höheren Unterhalt zu verlangen (OLG Hamm FamRZ 1999, 794; OLG Köln FamRZ 2001, 1716 f.).
- BGH, 21.01.1998 - XII ZR 117/96
Bemessung des Betreuungsunterhalts; Anrechnung der Einkünfte aus …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2003 - 3 WF 76/03
Sofern die Kosten der Pkw-Nutzung einen hohen, unverhältnismäßigen Aufwand verursachen, durch den angemessene Unterhaltsleistungen ausgeschlossen werden, ist zu prüfen, ob vom Unterhaltspflichtigen nicht ein Wechsel des Wohnortes erwartet werden kann (BGH FamRZ 1998, 1501 ff. = NJW-RR 1998, 721 ff.;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rn. 937;… Mittendorf in: Eschenbruch, Der Unterhaltsprozess, Rn. 5509). - OLG Hamm, 29.03.2000 - 10 UF 181/99
Unterhaltspflicht - Kürzung der Kilometerpauschale - Abzahlung von Hausdarlehen - …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2003 - 3 WF 76/03
Zwar ist es trotz gesteigerter Unterhaltspflicht einem Unterhaltsschuldner nicht generell verwehrt, sich auf erhöhte Fahrtkosten zu berufen, weil auf Dauer nicht in die Lebensplanung des Unterhaltspflichtigen eingegriffen werden kann (OLG Hamm FamRZ 2001, 46).
- OLG Frankfurt, 27.05.2003 - 3 UF 335/02
Ehescheidung: Anwendbares Recht bei Scheidung von Ehegatten türkischer …
Gemäß Artikel 13 des türkischen internationalen Privatrecht ist das materielle Recht des Aufenthalts der Parteien anzuwenden, d.h. durch Art. 13 türkisches internationales Privatrecht erfolgt eine Rückverweisung auf das materielle deutsche Recht (…vgl. Turan-Schnieders/Finger in FamRB 2002, 187 ff., 213 ff. - 215 - Bilge-Öztan in Hohlloch "Internationales Privatrecht des Scheidungs- und Scheidungsfolgerechts" Türkei, Rdnr. 16; vgl. bereits Ansay "Das Standesamt 83, 29 ff.; vgl. auch OLG Frankfurt Beschluß vom 31.03.2003 - 3 WF 76/03).