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   KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15 - 122 Ss 73/15   

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KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15 - 122 Ss 73/15 (https://dejure.org/2015,17927)
KG, Entscheidung vom 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15 - 122 Ss 73/15 (https://dejure.org/2015,17927)
KG, Entscheidung vom 04. Juni 2015 - 3 Ws (B) 264/15 - 122 Ss 73/15 (https://dejure.org/2015,17927)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Verwerfungsurteil, genügende Entschuldigung, Freibeweis

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 74 Abs 2 OWiG, § 344 Abs 2 StPO
    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verwerfungsurteil wegen Nichterscheinens des Betroffenen und Wiedereinsetzungsantrag; Berücksichtigung des Wiedereinsetzungsantrags durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen ein nach § 74 Abs. 2 OWiG ergangenes Verwerfungsurteil und gleichzeitige Einlegung einer Rechtsbeschwerde; Voraussetzungen für eine Entschuldigung eines Betroffenen i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG; Rüge der Verletzung des § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen ein nach § 74 Abs. 2 OWiG ergangenes Verwerfungsurteil und gleichzeitige Einlegung einer Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 22.03.2002 - 3 Ws (B) 48/02

    Voraussetzungen genügender Entschuldigung bei Ausbleiben in der Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15
    Da sich der gerügte Verfahrensfehler ohne Weiteres aus dem Inhalt des angefochtenen Urteils ergibt, konnte sich die Begründung darauf beschränken, das Ausbleiben des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin sei genügend entschuldigt gewesen und das Verwerfungsurteil sei daher zu Unrecht ergangen (vgl. Senat, VRS 102, 467; Beschlüsse vom 9. März 2010 - 3 Ss 23/10 - mwN, 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09 - und vom 5. Oktober 2005 - 3 Ws (B) 381/05 - OLG Köln NZV 1999, 264, 265; Seitz in Göhler, OWiG 16. Aufl., § 74 Rn. 48b).

    Nach dieser Vorschrift kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt hat, sondern darauf, ob er objektiv genügend entschuldigt ist, wobei eine weite Auslegung zu Gunsten des Betroffenen geboten ist (BGHSt 17, 396; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur VRS 102, 467; Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 3 Ws (B) 49/10 -, 22. September 2009 - 3 Ws (B) 504/09 -, 2. September 2009 - 3 Ws (B) 504/09 -, 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09 - und 5. Oktober 2005 - 3 Ws (B) 381/05 - OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 1991 - 3 Ss OWi 1309/90 - [juris]).

    Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Verwerfungsurteil nicht ergehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. VRS 108, 110 und 102, 467; Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 3 Ws (B) 49/10 -, 2. September 2009 - 3 Ws (B) 504/09 -, 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09 -, 5. Oktober 2005 - 3 Ws (B) 381/05 - und vom 3. August 2005 - 3 Ws (B) 287/05 -).

    Dieser wäre nur dann unschädlich, wenn die vor Erlass des Urteils durch den Betroffenen vorgebrachten Tatsachen ganz offensichtlich nicht geeignet gewesen wären, sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (Senat, VRS 102, 467; Beschlüsse vom 9. März 2010 - 3 Ss 23/10 - , 5. Juni 2009 - 3 Ws (B) 245/09 - und 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09 -).

  • OLG Oldenburg, 24.06.2009 - 1 Ss 78/09

    Zielrichtung des Akteneinsichtsgesuchs bei Wiedereinsetzungsantrag nach

    Auszug aus KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15
    Dass die Ausführungen dieses Schriftsatzes vorrangig der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags dienen sollten, ist ebenso unschädlich wie das Fehlen eines ausdrücklichen Rechtsbeschwerdeantrags (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Februar 2005 - 3 Ws (B) 74/05 - [juris] und vom 15. Juli 2008 - 3 Ws (B) 197/08; KG, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 Ss 117/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 Ss 78/09 - [juris]), zumal ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG nur in vollem Umfang angefochten werden kann (vgl. KG, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 Ss 117/11 - [§ 329 StPO]).
  • KG, 25.08.2004 - 1 Ss 112/04

    Berufungsverwerfung wegen Nichterscheinens des Angeklagten zur

    Auszug aus KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15
    Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Verwerfungsurteil nicht ergehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. VRS 108, 110 und 102, 467; Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 3 Ws (B) 49/10 -, 2. September 2009 - 3 Ws (B) 504/09 -, 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09 -, 5. Oktober 2005 - 3 Ws (B) 381/05 - und vom 3. August 2005 - 3 Ws (B) 287/05 -).
  • OLG Hamm, 19.02.1991 - 3 Ss OWi 1309/90
    Auszug aus KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15
    Nach dieser Vorschrift kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt hat, sondern darauf, ob er objektiv genügend entschuldigt ist, wobei eine weite Auslegung zu Gunsten des Betroffenen geboten ist (BGHSt 17, 396; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur VRS 102, 467; Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 3 Ws (B) 49/10 -, 22. September 2009 - 3 Ws (B) 504/09 -, 2. September 2009 - 3 Ws (B) 504/09 -, 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09 - und 5. Oktober 2005 - 3 Ws (B) 381/05 - OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 1991 - 3 Ss OWi 1309/90 - [juris]).
  • KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 245/09
    Auszug aus KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15
    Dieser wäre nur dann unschädlich, wenn die vor Erlass des Urteils durch den Betroffenen vorgebrachten Tatsachen ganz offensichtlich nicht geeignet gewesen wären, sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (Senat, VRS 102, 467; Beschlüsse vom 9. März 2010 - 3 Ss 23/10 - , 5. Juni 2009 - 3 Ws (B) 245/09 - und 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09 -).
  • OLG Braunschweig, 10.08.2010 - Ss 60/10

    Ausländerstrafrecht, unerlaubter Aufenthalt, Geldstrafe, Tagessatz,

    Auszug aus KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15
    Das Urteil muss deshalb unter Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen, vorgebrachten Entschuldigungsgründe, vorgelegten Bescheinigungen und gestellten Vertagungsanträge darlegen, weshalb das Ausbleiben des Betroffenen nicht entschuldigt ist, und sich mit allen erkennbaren Entschuldigungsgründen auseinandersetzen, so dass das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann, ob dabei der Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung nicht verkannt worden ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. März 2010 - (3) 1 Ss 60/10 (23/10) -, 2. September 2009 - 3 Ws (B) 504/09 - und 13. Januar 1999 - 3 Ws (B) 754/98 - (juris); KG, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 5 Ss 27/00 - juris Rdn. 10).
  • OLG Köln, 03.03.2000 - Ss 27/00
    Auszug aus KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15
    Das Urteil muss deshalb unter Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen, vorgebrachten Entschuldigungsgründe, vorgelegten Bescheinigungen und gestellten Vertagungsanträge darlegen, weshalb das Ausbleiben des Betroffenen nicht entschuldigt ist, und sich mit allen erkennbaren Entschuldigungsgründen auseinandersetzen, so dass das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann, ob dabei der Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung nicht verkannt worden ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. März 2010 - (3) 1 Ss 60/10 (23/10) -, 2. September 2009 - 3 Ws (B) 504/09 - und 13. Januar 1999 - 3 Ws (B) 754/98 - (juris); KG, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 5 Ss 27/00 - juris Rdn. 10).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15
    Da sich der gerügte Verfahrensfehler ohne Weiteres aus dem Inhalt des angefochtenen Urteils ergibt, konnte sich die Begründung darauf beschränken, das Ausbleiben des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin sei genügend entschuldigt gewesen und das Verwerfungsurteil sei daher zu Unrecht ergangen (vgl. Senat, VRS 102, 467; Beschlüsse vom 9. März 2010 - 3 Ss 23/10 - mwN, 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09 - und vom 5. Oktober 2005 - 3 Ws (B) 381/05 - OLG Köln NZV 1999, 264, 265; Seitz in Göhler, OWiG 16. Aufl., § 74 Rn. 48b).
  • KG, 13.01.1999 - 3 Ws (B) 754/98
    Auszug aus KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15
    Das Urteil muss deshalb unter Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen, vorgebrachten Entschuldigungsgründe, vorgelegten Bescheinigungen und gestellten Vertagungsanträge darlegen, weshalb das Ausbleiben des Betroffenen nicht entschuldigt ist, und sich mit allen erkennbaren Entschuldigungsgründen auseinandersetzen, so dass das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann, ob dabei der Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung nicht verkannt worden ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. März 2010 - (3) 1 Ss 60/10 (23/10) -, 2. September 2009 - 3 Ws (B) 504/09 - und 13. Januar 1999 - 3 Ws (B) 754/98 - (juris); KG, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 5 Ss 27/00 - juris Rdn. 10).
  • KG, 23.02.2005 - 3 Ws (B) 74/05

    Bußgeldverfahren: Vortragspflicht für die Rechtsbeschwerde nach Verwerfung des

    Auszug aus KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15
    Dass die Ausführungen dieses Schriftsatzes vorrangig der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags dienen sollten, ist ebenso unschädlich wie das Fehlen eines ausdrücklichen Rechtsbeschwerdeantrags (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Februar 2005 - 3 Ws (B) 74/05 - [juris] und vom 15. Juli 2008 - 3 Ws (B) 197/08; KG, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 Ss 117/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 Ss 78/09 - [juris]), zumal ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG nur in vollem Umfang angefochten werden kann (vgl. KG, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 Ss 117/11 - [§ 329 StPO]).
  • KG, 21.07.2016 - 3 Ws (B) 382/16

    Bußgeldhauptverhandlung wegen Ordnungswidrigkeit: Wartepflicht des Gerichts vor

    Dies genügt (vgl. Senat, zuletzt 3 Ws (B) 264/15 mwN), zumal ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG nur in vollem Umfang angefochten werden kann (vgl. KG, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 Ss 117/11 - [§ 329 StPO]).
  • KG, 09.07.2019 - 3 Ws (B) 201/19

    Genügende Entschuldigung im Sinne des § 74 OWiG

    Die von dem Betroffenen vorgebrachten Tatsachen waren nicht offensichtlich ungeeignet, sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 3 Ws (B) 264/15 - m.w.N.).
  • KG, 12.10.2017 - 3 Ws (B) 257/17

    Verwerfung des Einspruchs bei nicht genügend entschuldigtem Ausbleiben des

    4 "Nach § 74 Abs. 2 OWiG kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt hat, sondern darauf, ob er objektiv genügend entschuldigt ist, wobei eine weite Auslegung zu Gunsten des Betroffenen geboten ist (BGHSt 17, 396; ständige Rechtsprechung des KG, vgl. u.a. VRS 102, 467 ff.; Beschluss vom 4. Juni 2015 - 3 Ws (B) 264/15 - m.w.N.).

    Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Verwerfungsurteil nicht ergehen (ständige Rechtsprechung des KG, vgl. u.a. VRS 108, 110 und 102, 467 ff.; Beschluss vom 4. Juni 2015, a.a.O.).

  • KG, 07.02.2022 - 3 Ws (B) 328/21

    Anforderungen an ein Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Vorliegen von

    Ohne ausreichende Aufklärung darf das Gericht den Einspruch nicht verwerfen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Januar 2018 - 3 Ws (B) 353/17 -, juris, vom 20. Januar 2017 a.a.O.; vom 4. Juni 2015 - 3 Ws (B) 264/15 - juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 5. November 2020 a.a.O.; OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Oktober 2018 a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 5 Ss OWi 320/08 -, juris).
  • KG, 11.02.2019 - 3 Ws (B) 9/19

    Bußgeldverfahren: Gehörsverletzung bei mangelnder gerichtlicher Aufklärung über

    Die von dem Betroffenen vorgebrachten Tatsachen waren nicht offensichtlich ungeeignet, sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 3 Ws (B) 264/15 - m.w.N.).
  • KG, 03.08.2021 - 3 Ws (B) 199/21

    Unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung Verwerfung des Einspruchs

    Die von dem Betroffenen vorgebrachten Tatsachen waren nicht offensichtlich ungeeignet, sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 3 Ws (B) 264/15 - m.w.N.).
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