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   OLG Stuttgart, 05.07.2001 - 3 Ws 134/01   

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https://dejure.org/2001,8477
OLG Stuttgart, 05.07.2001 - 3 Ws 134/01 (https://dejure.org/2001,8477)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.07.2001 - 3 Ws 134/01 (https://dejure.org/2001,8477)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 3 Ws 134/01 (https://dejure.org/2001,8477)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfall von Wertersatz; Sicherungsmaßnahme; Vollzogener dinglicher Arrest; Tatrichterliche Entscheidung; Verkaufsgeschäft

  • Judicialis

    StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 111 b; ; StPO § 111 i

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 S. 2; StPO § 111 b § 111 i
    Aufrechterhaltung einer Beschlagnahme oder eines dinglichen Arrestes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1995 - 1 Ws 135/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2001 - 3 Ws 134/01
    Der Auffassung der Staatsanwaltschaft entgegen belegt der von ihr zitierte Beschluss des OLG Düsseldorf (NJW 1995, 2239; m. Anm. v. Danwitz, NStZ 1999, 262) auch nicht, dass die Strafverfolgungsorgane es ohnehin schon stets in der Hand hätten, Sicherungsmaßnahmen nach §§ 111 b ff StPO bis zur Rechtskraft des Urteils fortwirken zu lassen.
  • BGH, 07.12.2000 - 4 StR 485/00

    Grenzen der Verfallsanordnung gegen Dritte gemäß § 73 Abs. 3 StGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2001 - 3 Ws 134/01
    Die -- vorliegend auch unter Zugrundelegung der Auffassung der Staatsanwaltschaft nach Sachlage allenfalls vorübergehend zu schließende -- "Abschöpfungslücke", die sich daraus ergibt, dass § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB die Anordnung des Verfalls oder des Verfalls von Wertersatz bereits bei rechtlicher Existenz eines Anspruchs und ohne Rücksicht auf dessen Geltendmachung ausschließt (vgl. nur BGH NStZ 2001, 257; Tröndle-Fischer, 50. Aufl., § 73 StGB Rdn. 11 m.w.N. [beim erweiterten Verfall dürfte die Vorschrift unanwendbar sein]), sind de lege lata hinzunehmen (vgl. hierzu auch Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Abschöpfung von Vermögensvorteilen aus Straftaten, BT-Drs 13, 9742).
  • OLG Hamm, 25.01.2002 - 2 Ws 312/01

    Dinglicher Arrest - Verlängerung bei § 111d StPO?

    Auch aus der Rechtsprechung finden sich Fundstellen, in denen eine Anwendung von § 111 i StPO auf den Fall der Anordnung des dinglichen Arrestes bejaht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 5.7. 2001, 3 Ws 134/01, Juris Leitsatz) wird.

    Die zu diesen Fragen bekannt gewordene Rechtsprechung (LG Stuttgart, Beschluss vom 19.03.2001 11 KLs 164 Js 73923/97 und OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.07.2001 3 Ws 134/01 - ) setzen die Anwendbarkeit des § 111 i StPO auch im Falle des dinglichen Arrestes als selbstverständlich voraus (zu vgl. Bl. 74 f. und Bl. 82 Sonderheft SCI).

    Die Einbeziehung des Verfalls von Wertersatz kann deshalb nur bedeuten, dass § 111 i StPO entsprechend auch auf diejenigen Fälle anzuwenden ist, in denen der dingliche Arrest nach § 111 d StPO angeordnet worden ist (so auch Schmid/Winter, Vermögensabschöpfung im Wirtschaftsstrafverfahren, NStZ 2002, 8 ff., 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Juli 2001 in 3 Ws 134/01; vgl. zum Ganzen auch Werner, Vermögensabschöpfung im (Steuer-) Strafverfahren, Praxis Steuerstrafrecht (PStR) 2002, 8 ff.).

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