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OLG Düsseldorf, 13.01.2021 - I-3 Wx 205/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 81 Abs. 1 S. 3, § 82 FamFG; § 308 Abs. 2 ZPO
Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- notar-drkotz.de
Nachlassgericht - kostenpflichtige Zurückweisung eines Erbscheinsantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Kostenerstattung im Erbscheinsverfahren
Verfahrensgang
- AG Langenfeld - 46 VI 57/17
- OLG Düsseldorf, 13.01.2021 - I-3 Wx 205/20
Papierfundstellen
- MDR 2021, 427
- FamRZ 2021, 880
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
Nachlassverfahren: Entlassung eines Testamentsvollstreckers und Erteilung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2021 - 3 Wx 205/20
Auch das Oberlandesgericht München hat einer Nachlasssache die Entscheidung, nach der einer der Beteiligten "die Kosten des Verfahrens zu tragen habe", den Inhalt beigemessen, dass eine Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten der übrigen Beteiligten nicht erfolgt sei; mangels ausdrücklicher Überbürdung der außergerichtlichen Auslagen sei von einer stillschweigenden Kostenentscheidung auszugehen, weshalb eine ergänzende Kostenentscheidung gemäß § 43 FamFG nicht möglich sei (OLG München FGPrax 2012, 137). - OLG Köln, 21.08.2012 - 2 Wx 181/12
Voraussetzungen der Kostenfestsetzung für oder gegen den …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2021 - 3 Wx 205/20
Ohne entsprechende Anhaltspunkte handele es sich bei dem in die Entscheidungsformel aufgenommenen Wort "kostenpflichtig" lediglich um einen - wenn auch entbehrlichen - Hinweis auf die Verpflichtung zur Tragung der Gerichtskosten (OLG Köln FGPrax 2012, 282 ff.). - OLG Hamm, 23.07.2019 - 25 W 146/19
Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren ohne ausdrückliche Regelung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2021 - 3 Wx 205/20
Bei der Auslegung der Kostenentscheidung sei auf § 80 Satz 1 FamFG zurückzugreifen, wonach zu den Kosten sowohl die Gerichtskosten als auch die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten gehören (OLG Hamm FamRZ 2020, 279 f.).
- OLG Brandenburg, 24.11.2022 - 3 W 120/22
Verfahren zur Einziehung eines erteilten Erbscheins Sofortige Beschwerde gegen …
Er ist der Ansicht, die Kostengrundentscheidung des Senats erfasse nur die Gerichtskosten und verweist hierzu auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (3 Wx 205/20, Beschl. v. 13.1.2021 - BeckRS 2021, 1328), München (Beschl. v. 16.2.2022 - 31 Wx 66/21 -BeckRS 2022, 2245) und Frankfurt (Beschluss vom 28.9.2017 - 20 W 5/17 - BeckRS 2017, 153404). - AG Hameln, 14.09.2021 - 19 VI 546/20
Kostenverteilung Erbschein; Erbscheinsverfahren; Erstattung außergerichtlicher …
Dies ergibt sich schon aus § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG, der eine Billigkeitsentscheidung und gerade keinen Kostenautomatismus vorsieht (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2021 - 3 Wx 205/20, juris).