Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986

Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.1987 - 30/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2017
EuGH, 11.06.1987 - 30/85 (https://dejure.org/1987,2017)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.1987 - 30/85 (https://dejure.org/1987,2017)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 1987 - 30/85 (https://dejure.org/1987,2017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Teuling / Bedrijfsvereniging voor de Chemische Industrie

    RICHTLINIE DES RATES 79/7, ARTIKEL 4 ABSATZ*1
    1 . SOZIALPOLITIK - GLEICHBEHANDLUNG VON MÄNNERN UND FRAUEN IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT - BERÜCKSICHTIGUNG DES FAMILIENSTANDS UND DES EINKOMMENS DES EHEGATTEN FÜR DIE ZUSCHLAEGE ZU DEN LEISTUNGEN BEI ARBEITSUNFÄHIGKEIT - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Teuling / Bedrijfsvereniging voor de Chemische Industrie

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zur Fragen der Auslegung der Richtlinie 79/7 des Rates zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Auslegung der Richtlinie 76/207 des Rates zur Verwirklichung ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 5; ; Richtlinie 79/7 Art. 4 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    System von Leistungsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit; Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem Ehegatten oder Kindern; Leistung der sozialen Sicherheit; Garantie eines angemessenen Existenzminimums; Gesetzlicher Nettomindestlohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Richtlinie 79/7/EWG Art. 4 Abs. 1
    1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Berücksichtigung des Familienstands und des Einkommens des Ehegatten für die Zuschlage zu den Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit - Zulässigkeit - Voraussetzungen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit - Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7/EWG.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 - Gleichbehandlung von

    Der Gerichtshof hat in den Urteilen Teuling(75) und Molenbroek(76) nationale Zuschlagsregelungen, die den Anspruchsberechtigten ein angemessenes Existenzminimum gewährten und ausnahmsweise Leistungen in Fällen ausschlossen, in denen der Antragsteller über ausreichende Einkünfte, beispielsweise des Ehepartners, verfügte, bislang als grundsätzlich mit der Richtlinie 79/7 vereinbar angesehen, und zwar auch dann, wenn eine größere Anzahl Männer als Frauen den Zuschlag erhielt(77).

    38 - Vgl. Urteile Schönheit und Becker (oben in Fn. 12 angeführt, Randnr. 71), Molenbroek (oben in Fn. 27 angeführt, Randnr. 12), Jackson und Cresswell (oben in Fn. 19 angeführt, Randnr. 3) und vom 11. Juni 1987, Teuling (30/85, Slg. 1987, 2497, Randnr. 14).

    75 - Urteil Teuling (oben in Fn. 38 angeführt).

    77 - Urteile Teuling (oben in Fn. 38 angeführt, Randnr. 14) und Molbroek (oben in Fn. 27 angeführt, Randnr. 20).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1990 - C-229/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. -

    - Urteil vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 30/85, Slg. 1987, 2497.

    12 - Rechtssache 30/85, a. a. O., Randnr. 16.13 - Randnr. 17.

    vom 6. Januar 1984, S. 9.18 - Prechai, S., und Burrows, N.: Gender Discrimination Law of the European Community, S. 195 f., die schreiben: "It may be argued that the objective justification test, being a sort of derogation from the principle of equal treatment, must be interpreted as strictly as possible and that increases arc only permited in order to guarantee a social minimum for a person with a dependent spouse or child." 19 - Schlußanträge, Slg. 1987, 2497,2513.20 - Schlußanträge, a. a. O., 2510.

  • EuGH, 20.10.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der

    Mit dieser Leistung wird daher ein legitimes Ziel der Sozialpolitik verfolgt, das nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat (vgl. in diesem Sinne - in Bezug auf einen Zuschlag zu einer Mindestleistung der sozialen Sicherheit - Urteil vom 11. Juni 1987, Teuling, 30/85, Slg. 1987, 2497, Randnrn. 15 bis 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1993 - C-343/92

    M. A. Roks, verheiratete De Weerd und andere gegen Bestuur van de

    (26) - Urteil vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 30/85 (Slg. 1987, 2497).

    (32) - Urteil in der Rechtssache 30/85 (a. a. O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1994 - C-408/92

    Constance Christina Ellen Smith und andere gegen Avdel Systems Ltd. - Gleiches

    (12) ° Urteil Roks, Randnr. 29 (Hervorhebung durch mich), unter Hinweis auf das Urteil vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 30/85 (Teuling, Slg. 1987, 2497) und das in Fußnote 7 zitierte Urteil Kommission/Belgien in der Rechtssache C-229/89.

    (24) ° Vgl. die Verhältnismässigkeitsprüfung, wie sie u. a. im Urteil Bilka (Randnr. 36) und in dem in Fußnote 12 zitierten Urteil Teuling (Randnr. 18) formuliert wird: Die gewählten Mittel müssen zur Erreichung des gerechtfertigten Ziels sowohl geeignet als auch erforderlich sein.

  • EuGH, 24.02.1994 - C-343/92

    Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en

    29 Ausserdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß das Gemeinschaftsrecht es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, im Rahmen der Kontrolle seiner Sozialausgaben Maßnahmen zu ergreifen, die bewirken, daß bestimmten Personengruppen Leistungen der sozialen Sicherheit entzogen werden, sofern bei diesen Maßnahmen der Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7 beachtet wird (siehe u. a. Urteil vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 30/85, Teuling, Slg. 1987, 2497, und Urteil in der Rechtssache Kommission/Belgien, a. a. O.).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-229/89

    Kommission / Belgien

    14 Ausserdem ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof insbesondere ausgeführt hat, daß ein System von Leistungen, das Zuschläge vorsieht, die nicht unmittelbar an das Geschlecht der Anspruchsberechtigten anknüpfen, sondern ihren Ehe- und Familienstand berücksichtigen, und nach dem wesentlich weniger Frauen als Männer Anspruch auf diese Zuschläge haben, Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie zuwiderliefe, wenn es sich nicht aus Gründen rechtfertigen ließe, die eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ausschließen (Urteil vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 30/85, Teuling, Slg. 1987, 2497, Randnr. 13).

    Denn der Gerichtshof hat ausgeführt, daß die Richtlinie 79/7 einem Gesetz nicht entgegensteht, nach dem die zuvor allen arbeitsunfähigen Arbeitnehmern mit einem Einkommen etwa in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gegebene Garantie, daß eine (Netto-)Leistung mindestens dem gesetzlichen (Netto-)Mindestlohn entspricht, nur noch für Personen gilt, die einen unterhaltsberechtigten Ehegatten oder einen Ehegatten, der nur ein sehr niedriges Einkommen bezieht, oder ein unterhaltsberechtigtes Kind haben (Urteil vom 11. Juni 1987, a. a. O., Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.1995 - C-8/94

    C. B. Laperre gegen Bestuurscommissie beroepszaken in de provincie Zuid-Holland.

    Auch die Kommission vertritt, gestützt auf die Urteile Teuling ( 15 ), Molenbroek ( 16 ) und Roks ( 17 ), den Standpunkt, die soziale Absicherung Langzeitarbeitsloser im Alter von über 50 Jahren sei ein Ziel, das nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun habe und sich im Rahmen der Sozialpolitik eines Mitgliedstaats bewege.

    ( 15 ) Urteil vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 30/85 (Teuling, Slg. 1987, 2497).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00

    Kutz-Bauer

    Ich weise darauf hin, dass derselbe Grundsatz für die Fälle indirekter Diskriminierung gilt, die Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/9 verbietet, der Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 entspricht: Siehe z. B. Urteile vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 30/85 (Teuling, Slg. 1987, 2497, Randnr. 13); vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-102/88 (Ruzius-Wilbrink, Slg. 1989, 4311, Randnr. 17); vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-229/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-2205, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-63/91

    Sonia Jackson und Patricia Cresswell gegen Chief Adjudication Officer. -

    (38) - Urteil vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 30/85 (Slg. 1987, 2497, Randnr. 13).
  • EuGH, 19.11.1992 - C-226/91

    Molenbroek / Sociale Verzekeringsbank

  • VG Hannover, 03.12.2008 - 5 A 873/08

    Altersrente; Altersversorgung; Beitrag; beitragsfreier Rentenanspruch;

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1993 - C-337/91

    A. M. van Gemert-Derks gegen Nieuwe Industriële Bedrijfsvereniging. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-422/05

    Kommission / Belgien - Luftverkehr - Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1997 - C-129/96

    Inter-Environnement Wallonie ASBL gegen Région wallonne. - Richtlinie 91/156/EWG

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1999 - C-196/98

    Hepple u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-280/94

    Y. M. Posthuma-van Damme gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 102/88

    M. L. Ruzius-Wilbrink gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2000 - C-314/98

    Snellers

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1990 - C-377/89

    Ann Cotter und Norah McDermott gegen Minister for Social Welfare und Attorney

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-226/91

    Jan Molenbroek gegen Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank. - Gleichheit von

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 171/88

    Ingrid Rinner-Kühn gegen FWW Spezial-Gebäudereinigung GmbH & Co. KG.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 151/87

    Cornelis G. Bakker gegen Rijksdienst voor Werknemerspensionen. - Soziale

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 30/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,13792
Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 30/85 (https://dejure.org/1986,13792)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.10.1986 - 30/85 (https://dejure.org/1986,13792)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1986 - 30/85 (https://dejure.org/1986,13792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,13792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    J. W. Teuling gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Chemische Industrie.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 04.10.1979 - 141/78

    Frankreich / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 30/85
    Der Gerichtshof hat im übrigen häufig auf Artikel 5 Absatz 2 Bezug genommen, wenn er die Grenzen der Befugnisse der Mitgliedstaaten gegenüber Rechtsakten festgelegt hat, bei denen es sich zwar nicht um Richtlinien handelte, die jedoch wie diese zeitgebundene Rechte und Pflichten begründeten [siehe zuletzt die Urteile vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 61/77 (Kommission/Irland, Slg. 1978, 417), vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 293), vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 32/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 2403) und vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich Slg. 1981, 1045)].
  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 30/85
    Dem steht auch nicht das Urteil vom 5. April 1979 in der Rechtssache 148/78 (Ratti, Sig. 1979, 1629) entgegen.
  • EuGH, 05.05.1981 - 804/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 30/85
    Der Gerichtshof hat im übrigen häufig auf Artikel 5 Absatz 2 Bezug genommen, wenn er die Grenzen der Befugnisse der Mitgliedstaaten gegenüber Rechtsakten festgelegt hat, bei denen es sich zwar nicht um Richtlinien handelte, die jedoch wie diese zeitgebundene Rechte und Pflichten begründeten [siehe zuletzt die Urteile vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 61/77 (Kommission/Irland, Slg. 1978, 417), vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 293), vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 32/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 2403) und vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich Slg. 1981, 1045)].
  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 30/85
    Im Urteil vom 31. März 1981 in der Rechtssache 96/80 (Jenkins/Kingsgate, Slg. 1981, 911) hat der Gerichtshof einen Fall mittelbarer Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen untersucht.
  • EuGH, 10.07.1980 - 32/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 30/85
    Der Gerichtshof hat im übrigen häufig auf Artikel 5 Absatz 2 Bezug genommen, wenn er die Grenzen der Befugnisse der Mitgliedstaaten gegenüber Rechtsakten festgelegt hat, bei denen es sich zwar nicht um Richtlinien handelte, die jedoch wie diese zeitgebundene Rechte und Pflichten begründeten [siehe zuletzt die Urteile vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 61/77 (Kommission/Irland, Slg. 1978, 417), vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 293), vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 32/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 2403) und vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich Slg. 1981, 1045)].
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 30/85
    Zum zweiten Problem erinnere ich nur noch einmal an das Urteil Ratti und verweise auf das Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53).
  • EuGH, 04.12.1986 - 71/85

    Niederlande State / Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 30/85
    Zum ersten Punkt verweise ich auf meine Schlußanträge vom 9. Juli 1986 in der Rechtssache 71/85 (Niederlande/Federatie Nederlandse Vakbeweging, Urteil vom 4. Dezember 1986, Slg. 1986, 3855, 3864); dort habe ich die Bestimmung als unmittelbar wirksam bezeichnet und insbesondere die Auffassung zurückgewiesen, die demgegenüber auf das den Mitgliedstaaten zustehende Ermessen im Hinblick auf die Art und Weise, wie der Gleichheitssatz im Bereich der sozialen Sicherheit zu verwirklichen ist, abhebt.
  • EuGH, 16.02.1978 - 61/77

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 30/85
    Der Gerichtshof hat im übrigen häufig auf Artikel 5 Absatz 2 Bezug genommen, wenn er die Grenzen der Befugnisse der Mitgliedstaaten gegenüber Rechtsakten festgelegt hat, bei denen es sich zwar nicht um Richtlinien handelte, die jedoch wie diese zeitgebundene Rechte und Pflichten begründeten [siehe zuletzt die Urteile vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 61/77 (Kommission/Irland, Slg. 1978, 417), vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 293), vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 32/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 2403) und vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich Slg. 1981, 1045)].
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-422/05

    Kommission / Belgien - Luftverkehr - Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf

    Es war Generalanwalt Mancini, der die Frage der Wirksamkeit der Richtlinien während der Umsetzungsfrist bereits in seinen Schlussanträgen vom 7. Oktober 1986 in der Rechtssache 30/85 aufgeworfen hatte(12):.

    12 - Schlussanträge von Generalanwalt Mancini in der Rechtssache 30/85 (Urteil vom 11. Juni 1987, Teuling, Slg. 1987, 2497, Nr. 7).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht