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   EuGH, 05.10.1988 - 277/85, 300/85   

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EuGH, 05.10.1988 - 277/85, 300/85 (https://dejure.org/1988,1561)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1988 - 277/85, 300/85 (https://dejure.org/1988,1561)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1988 - 277/85, 300/85 (https://dejure.org/1988,1561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Canon / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 2; Verordnung Nr . 2176/84 des Rates
    1 . Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen - Klage eines mit dem Exporteur eines Drittlandes geschäftlich verbundenen Importeurs - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Canon / Rat

  • Wolters Kluwer

    Einführung eines Antidumpingzolls ; Einfuhr von elektronischen Schreibmaschinen mit Ursprung in Japan; Verkauf von Erzeugnissen zu Dumpingpreisen

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2176/84 Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EWG) Nr. 2176/84 Art. 2
    1. Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen - Klage eines mit dem Exporteur eines Drittlandes geschäftlich verbundenen Importeurs - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 07.05.1987 - 240/84

    Toyo / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.10.1988 - 277/85
    Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84, 255/84, 256/84, 258/84 und 260/84 (" Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Kugellagern", Slg . 1987, 1809, 1861, 1899, 1923, 1975 ) die Berechnung des Normalwerts und die Berechnung des Ausfuhrpreises angesichts der - in Artikel 2 Absätze 3 bis 7 und in Artikel 2 Absatz 8 der Verordnung Nr .
  • EuG, 27.01.2006 - T-280/03

    Van Mannekus / Rat - Dumping - Einfuhren von totgebranntem (gesintertem) Magnesit

    63 Zur individuellen Betroffenheit sei darauf hinzuweisen, dass der Gemeinschaftsrichter in ständiger Rechtsprechung drei Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern ein Klagerecht gegen Verordnungen zur Einführung von Antidumpingzöllen zuerkannt habe (Beschluss des Gerichtshofes vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 279/86, Sermes/Kommission, Slg. 1987, 3109, Randnr. 15; Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in den Rechtssachen 277/85 und 300/85, Canon/Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 8, vom 14. März 1990 in den Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnr. 14, und C-156/87, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 17, und vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501, Randnr. 17; Urteile des Gerichts vom 20. Juni 2000 in der Rechtssache T-597/97, Euromin/Rat, Slg. 2000, II-2419, Randnr. 45, und vom 28. Februar 2002 in der Rechtssache T-598/87, BSC Footwear Supplies u. a./Rat, Slg. 2002, II-1155, Randnr. 45), aber die Klägerin, die die Darlegungs- und Beweislast für ihre individuelle Betroffenheit habe (Urteil BSC Footwear Supplies u. a./Rat, Randnrn. 52 ff.), gehöre keiner dieser drei Gruppen an.

    78 Viertens könne sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf das oben in Randnummer 63 angeführte Urteil Canon/Rat berufen, da sie nicht behaupte, geschäftlich mit Exporteuren verbunden zu sein, sondern klarstelle, dass sie nicht einmal "direkt in Geschäftsbeziehung zu einem Ausführer in China" gestanden habe.

    Es sei kein Unterschied zwischen ihrer eigenen Situation und der Situation derjenigen Einführer erkennbar, die im Rahmen eines Verbandes mit Ausführern handelten und deren Verkaufspreise als Grundlage für die Berechnung des Ausfuhrpreises dienten (oben in Randnr. 63 angeführtes Urteil Canon/Rat, Randnr. 8).

    113 Der Gerichtshof hat außerdem festgestellt, dass Einführer, die mit Ausführern aus Drittländern, deren Erzeugnisse mit Antidumpingzöllen belegt wurden, geschäftlich verbunden sind, Verordnungen zur Einführung solcher Zölle anfechten können, vor allem wenn der Ausfuhrpreis auf der Grundlage ihrer Verkaufspreise auf dem Gemeinschaftsmarkt berechnet wurde (oben in Randnr. 63 angeführter Beschluss Sermes/Kommission, Randnrn. 16 und 17, und oben in Randnr. 63 angeführte Urteile Canon/Rat, Randnr. 8, und BSC Footwear Supplies u. a./Rat, Randnr. 47), sowie in dem Fall, dass aufgrund der Wiederverkaufspreise dieser Einführer nicht das Vorliegen eines Dumpings festgestellt, sondern der Antidumpingzoll selbst berechnet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1990 in den Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945, Randnrn.

  • EuG, 27.01.2006 - T-278/03

    Van Mannekus / Rat - Dumping - Einfuhren von Magnesiumoxid mit Ursprung in China

    68 Zur individuellen Betroffenheit sei darauf hinzuweisen, dass der Gemeinschaftsrichter in ständiger Rechtsprechung drei Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern ein Klagerecht gegen Verordnungen zur Einführung von Antidumpingzöllen zuerkannt habe (Beschluss des Gerichtshofes vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 279/86, Sermes/Kommission, Slg. 1987, 3109, Randnr. 15; Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in den Rechtssachen 277/85 und 300/85, Canon/Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 8, vom 14. März 1990 in den Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnr. 14, und C-156/87, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 17, und vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501, Randnr. 17; Urteile des Gerichts vom 20. Juni 2000 in der Rechtssache T-597/97, Euromin/Rat, Slg. 2000, II-2419, Randnr. 45, und vom 28. Februar 2002 in der Rechtssache T-598/87, BSC Footwear Supplies u. a./Rat, Slg. 2002, II-1155, Randnr. 45), aber die Klägerin, die die Darlegungs- und Beweislast für ihre individuelle Betroffenheit habe (Urteil BSC Footwear Supplies u. a./Rat, Randnrn. 52 ff.), gehöre keiner dieser drei Gruppen an.

    83 Viertens könne sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf das oben in Randnummer 68 angeführte Urteil Canon/Rat berufen, da sie nicht behaupte, geschäftlich mit Exporteuren verbunden zu sein, sondern klarstelle, dass sie nicht einmal "direkt in Geschäftsbeziehung zu einem Ausführer in China" gestanden habe.

    Es sei kein Unterschied zwischen ihrer eigenen Situation und der Situation derjenigen Einführer erkennbar, die im Rahmen eines Verbandes mit Ausführern handelten und deren Verkaufspreise als Grundlage für die Berechnung des Ausfuhrpreises dienten (oben in Randnr. 68 angeführtes Urteil Canon/Rat, Randnr. 8).

    119 Der Gerichtshof hat außerdem festgestellt, dass Einführer, die mit Ausführern aus Drittländern, deren Erzeugnisse mit Antidumpingzöllen belegt wurden, geschäftlich verbunden sind, Verordnungen zur Einführung solcher Zölle anfechten können, vor allem wenn der Ausfuhrpreis auf der Grundlage ihrer Verkaufspreise auf dem Gemeinschaftsmarkt berechnet wurde (oben in Randnr. 68 angeführter Beschluss Sermes/Kommission, Randnrn. 16 und 17, und oben in Randnr. 68 angeführte Urteile Canon/Rat, Randnr. 8, und BSC Footwear Supplies u. a./Rat, Randnr. 47), sowie in dem Fall, dass aufgrund der Wiederverkaufspreise dieser Einführer nicht das Vorliegen eines Dumpings festgestellt, sondern der Antidumpingzoll selbst berechnet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1990 in den Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945, Randnrn.

  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    64 Zweitens ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof bereits entschieden hat, daß nach dem System der Verordnung Nr. 2176/84 "die rechnerische Ermittlung des Normalwerts... dazu dient, den Verkaufspreis eines Erzeugnisses zu bestimmen, so wie er wäre, wenn dieses Erzeugnis in seinem Ursprungs- oder Ausfuhrland verkauft würde", und daß "infolgedessen... die Kosten in Betracht zu ziehen [sind], die bei Verkäufen auf dem Inlandsmarkt anfallen" (Urteile vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 250/85, Brother, Slg. 1988, 5683, Randnr. 18, in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85, Canon, Slg. 1988, 5731, Randnr. 26, TEC, a. a. O., Randnr. 24, und in den verbundenen Rechtssachen 273/85 und 107/86, Silver Seiko, Slg. 1988, 5927, Randnr. 16).
  • EuGH, 10.03.1992 - 171/87

    Canon / Rat

    Aus Wortlaut und Aufbau dieser Bestimmungen ergibt sich, daß für die Ermittlung des Normalwerts in erster Linie der im normalen Handelsverkehr tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis heranzuziehen ist, während die übrigen Berechnungsmethoden nur hilfsweise in Betracht kommen (Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85, Canon/Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 11).

    12 Zu dem Vorbringen der Klägerin, der Rat habe den Normalwert aufgrund von Verkäufen ermittelt, die nicht mit denen vergleichbar seien, die bei der Berechnung des Ausfuhrpreises berücksichtigt worden seien, ist zunächst darauf hinzuweisen, daß, wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85 (a. a. O., Randnr. 19) entschieden hat, dem in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung Nr. 2176/84 aufgestellten Erfordernis der Vergleichbarkeit Genüge getan ist, wenn sowohl Normalwert als auch Ausfuhrpreis unter Bezugnahme auf den ersten Verkauf an einen unabhängigen Käufer bestimmt werden.

    41 Diese Feststellung kann nicht durch das Vorbringen der Klägerin entkräftet werden, in den Rechtssachen 277/85 und 300/85, in denen das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 (Canon/Rat, a. a. O.) ergangen sei, sei auf der Grundlage übereinstimmender Beweise eine Berichtigung wegen solcher Kosten zugelassen worden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 175/87

    Matsushita Electric Industrial Co. Ltd und Matsushita Electric Trading Co. Ltd

    4 - Urteile in der Rechtssache 250/85 (Brother/Rat, Slg. 1988, 5683), in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85 (Canon/Rat, Slg. 1988, 5731), in der Rechtssache 301/85 (Sharp Corporation/Rat, Slg. 1988, 5813), in den verbundenen Rechtssachen 260/85 und 106/86 (Tokyo Electric/Rat, Slg. 1988, 5855) und in den verbundenen Rechtssachen 273/85 und 107/86 (Silver Seiko/Rat, Slg. 1988, 5927).

    7. Hieraus folgt, daß, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, daß die vom ersten unabhängigen Käufer gezahlten Preise als im "normalen Handelsverkehr" erzielt angesehen und folglich gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a als Normalwert zugrunde gelegt werden können, die Frage der Anwendbarkeit und damit der Folgen einer 5 - Siehe Urteil in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85 (Canon/Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 11).

    16 - Vgl. insbesondere Urteil in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85 (Canon/Rat, Randnr. 41).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1990 - C-69/89

    Nakajima All Precision Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. -

    24 und 27; Rechtssache 250/85, Brother/Rat, Slg. 1988, 5683, Randnr. 18; verbundene Rechtssachen 277/85 und 300/85, Canon u. a./Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 26; verbundene Rechtssachen 273/85 und 107/86, Silver Seiko u. a./Rat, Slg. 1988, 5927, Randnr. 16.

    51 - Ebenso das Urteil vom selben Tag in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85, Canon/Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 37, sowie in den verbundenen Rechtssachen 273/85 und 107/86, Silver Seiko/Rat, Slg. 1988, 5927.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 133/87

    Nashua Corporation gegen Kommission Europäischen Gemeinschaften. - Dumping -

    Was den Hinweis auf die Praxis der wichtigsten Handelspartner der Gemeinschaft, insbesondere der Vereinigten Staaten, betrifft, die den Gemeinschaftsorganen bei der Anwendung ihrer eigenen Antidumpingvorschriften nach Ansicht der Klägerin als Leitbild dienen sollten, so braucht nur an das Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85 (Canon/Rat, Slg. 1988, 5731) erinnert zu werden, wonach.

    In seinen Urteilen vom 5. Oktober 1988 ("elektronische Schreibmaschinen") hat er klargestellt, daß "die Gültigkeit des in Artikel 2 Absatz 9 vorgeschriebenen Vergleichs... nicht davon abhängen [kann], daß Normalwert und Ausfuhrpreis aufgrund gleicher Methoden errechnet wurden" (siehe das Urteil in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85, Canon/Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 174/87

    Ricoh & Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Antidumpingzölle auf

    Zugleich ergibt sich daraus, daß die Gemeinschaftsorgane nicht deshalb, weil bestimmte Kostenarten von dem nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe b ermittelten Ausfuhrpreis abgezogen wurden, verpflichtet sind, zum Zwecke des Vergleichs nach Artikel 2 Absätze 9 und 10 ent- 6 - Rechtssachen 240/84, 255/84, .256/84, 258/84 und 260/84, Slg. 1987, 1809, 1861, 1899, 1923, 1975.7 - Siehe Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85, Canon/Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 37.

    Dies ergibt sich insbesondere aus dem Urteil Canon/Rat des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 (a. a. O.), in dem der Gerichtshof die Gleichartigkeit der betreffenden Waren nicht in Frage gestellt hat, obwohl eine große Vielfalt von Modellen und große Unterschiede bei den technischen Merkmalen der verschiedenen Modelle zu verzeichnen waren (siehe insbesondere Randnrn. 14 und 66 des Urteils).

  • EuG, 04.10.2006 - T-300/03

    Moser Baer India / Rat - Ausgleichszolluntersuchungen - Bespielbare Compactdiscs

    237 Nach der Rechtsprechung kann die Verantwortlichkeit für eine Schädigung den in Rede stehenden Einfuhren auch dann zugerechnet werden, wenn deren Auswirkungen nur ein Teil einer größeren, auf andere Faktoren zurückgehenden Schädigung sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85, Canon u. a./Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 62).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-666/19

    Changmao Biochemical Engineering / Kommission

    Es ist jedoch auf das Urteil vom 5. Oktober 1988, Canon u. a./Rat (277/85 und 300/85, EU:C:1988:467, Rn. 65 und 66), hinzuweisen, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass die Kommission keinen Rechtsfehler begangen habe, als sie im Rahmen der Schadensbeurteilung eine Berichtigung für die Unterschiede zwischen den eingeführten Modellen der betroffenen Ware (elektronische Schreibmaschinen) und den am meisten ähnelnden Modellen der Union vorgenommen hat(81).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 178/87

    Minolta Camera Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2008 - C-535/06

    Moser Baer India / Rat - Rechtsmittel - Subventionen - Import von beschreibbaren

  • EuGH, 14.03.1990 - 133/87

    Nashua Corporation u.a. / Kommission und Rat

  • EuG, 18.12.1997 - T-159/94

    Ajinomoto / Rat

  • EuG, 25.10.2011 - T-190/08

    CHEMK und KF / Rat - Dumping - Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der

  • EuG, 14.12.2022 - T-111/20

    PT Wilmar Bioenergi Indonesia u.a./ Kommission - Subventionen - Einfuhren von

  • EuG, 15.11.2018 - T-113/15

    RFA International / Kommission - Dumping - Einfuhren von Siliziumeisen mit

  • EuGH, 10.03.1992 - 174/87

    Ricoh / Rat

  • EuG, 17.12.2008 - T-462/04

    HEG und Graphite India / Rat - Gemeinsame Handelspolitik - Antidumpingzölle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1991 - 49/88

    Al-Jubail Fertilizer Company (Samad) und Saudi Arabian Fertilizer Company (Safco)

  • EuG, 28.02.2002 - T-598/97

    BSC Footwear Supplies u.a. / Rat

  • EuG, 17.07.1998 - T-118/96

    Thai Bicycle / Rat

  • EuG, 10.04.2019 - T-301/16

    Jindal Saw und Jindal Saw Italia / Kommission

  • EuG, 18.11.2015 - T-75/12

    Nu Air Polska / Kommission

  • EuG, 18.11.2015 - T-76/12

    Nu Air Compressors and Tools / Kommission

  • EuGH, 10.03.1992 - 178/87

    Minolta Camera / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 156/87

    Gestetner Holdings PLC gegen Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 29.01.1998 - T-97/95

    Sinochem / Rat

  • EuGH, 10.03.1992 - 175/87

    Matsushita / Rat

  • EuGH, 10.03.1992 - 179/87

    Sharp Corporation / Rat

  • EuG, 11.07.2017 - T-67/14

    Viraj Profiles / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1993 - C-104/90

    Matsushita Electric Industrial Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 56/85

    Brother Industries Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 13.02.1992 - C-105/90

    Goldstar / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 171/87

    Canon Inc. gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Antidumpingzölle auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 273/85

    Silver Seiko Limited und andere gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 15.11.2018 - T-487/14

    CHEMK und KF / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 179/87

    Sharp Corporation gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Antidumpingzölle

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1991 - C-105/90

    Goldstar Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 172/87

    Mita Industrial Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 305/86

    Enital SpA gegen Kommission und Rat der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 14.09.1995 - T-171/94

    Descom Scales Manufacturing Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union. -

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Rechtsprechung
   EuGH, 05.10.1988 - 300/85   

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