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LG Köln, 26.08.2010 - 31 O 239/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 3, 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 UWG
Werbung als "Tee mit Zzischh” ist irreführend, wenn lediglich Tee-Extrakt enthalten ist - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Getränke, die nur Tee-Extrakt beinhalten, dürfen nicht als "Tee" beworben werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderung an Werbung und Produktaufmachung betreffend der Verkehrserwartung an ein bestimmtes Produkt bei Werbung mit Tee
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3; UWG § 5 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 1
Anforderung an Werbung und Produktaufmachung betreffend der Verkehrserwartung an ein bestimmtes Produkt bei Werbung mit Tee - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 18.11.2011 - 6 U 119/11
Irreführung durch Bewerbung eines aus Tee-Extrakt hergestellten …
Auf ihren Antrag hat das Landgericht die Beklagte nach vorauslaufender einstweiliger Verfügung - 31 O 239/10 - verurteilt, den Vertrieb und die Bewerbung des Produktes in der vorbezeichneten Aufmachung sowie die Werbung in vorbezeichneter Form zu unterlassen, Auskunft zu erteilen sowie die Abmahnkosten der Klägerin zu erstatten.b) Diese im Ausgangspunkt auch vom Landgericht (Urteil vom 26.08.2010 - 31 O 239/10 - sub Nr. 11 1) geteilte Sicht wird durch die besonderen Umstände des Streitfalles nicht in Frage gestellt.