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   OLG Hamm, 03.07.2023 - 31 U 71/23   

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https://dejure.org/2023,25479
OLG Hamm, 03.07.2023 - 31 U 71/23 (https://dejure.org/2023,25479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.2023 - 31 U 71/23 (https://dejure.org/2023,25479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 2023 - 31 U 71/23 (https://dejure.org/2023,25479)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    BeA-Störung muss mit Ersatzeinreichung glaubhaft gemacht werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 130d S. 3
    Elektronischer Rechtsverkehr; Glaubhaftmachung; Gründe der Ersatzeinreichung; unverzüglich

  • rechtsportal.de

    ZPO § 130d S. 3
    Elektronischer Rechtsverkehr; Glaubhaftmachung; Gründe der Ersatzeinreichung; unverzüglich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    BeA-Störung ist mit Ersatzeinreichung glaubhaft zu machen!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitliche Grenzen der Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung eines Dokuments; Rechtsfolgen der Kenntnis des Empfängers von der technischen Störung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1545
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.11.2022 - IX ZB 17/22

    Elektronischer Rechtsverkehr: Nachträgliche Darlegung und Glaubhaftmachung der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2023 - 31 U 71/23
    Folge hiervon ist, dass die Einreichung unwirksam war und das Rechtsmittel nicht fristgerecht (§ 520 Abs. 2 ZPO) begründet worden ist (vgl. BGH, NJW 2023, 456 Rn. 5).

    Unterbleibt dies, ist auch die Ersatzeinreichung unwirksam (vgl. BGH, NJW 2023, 456 Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2022 - 25 U 70/21, BeckRS 2022, 38712, Rn. 14 ff.; KG, Beschluss vom 25.02.2022 - 6 U 218/21, BeckRS 2022, 7356 Rn. 16).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist es vielmehr ausgeschlossen, die erforderlichen Angaben nachzuholen, wenn bei Einreichung des Anwaltsschriftsatzes in Papierform zu den Voraussetzungen des § 130d S. 2 ZPO nicht vorgetragen ist, obwohl bereits zu diesem Zeitpunkt die Hinderungsgründe für eine Einreichung auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg bekannt und zugleich eine sofortige Glaubhaftmachung dieser Gründe möglich war (BGH, NJW 2023, 456 Rn. 11; BGH, WM 2023, 189 Rn. 8).

    bb) Ungeachtet dessen, dass eine Nachholung der Glaubhaftmachung gemäß § 130d S. 3 Halbsatz 1 2. Alt. ZPO danach schon nicht in Betracht kam (vgl. BGH, NJW 2023, 456 Rn. 11), hat der Prozessbevollmächtigte des Beklagten die Störung auch nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB; vgl. BGH, WM 2023, 189 Rn. 7) mitgeteilt.

  • BGH, 15.12.2022 - III ZB 18/22

    Elektronischer Rechtsverkehr: Unverzüglichkeit der Glaubhaftmachung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2023 - 31 U 71/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist es vielmehr ausgeschlossen, die erforderlichen Angaben nachzuholen, wenn bei Einreichung des Anwaltsschriftsatzes in Papierform zu den Voraussetzungen des § 130d S. 2 ZPO nicht vorgetragen ist, obwohl bereits zu diesem Zeitpunkt die Hinderungsgründe für eine Einreichung auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg bekannt und zugleich eine sofortige Glaubhaftmachung dieser Gründe möglich war (BGH, NJW 2023, 456 Rn. 11; BGH, WM 2023, 189 Rn. 8).

    bb) Ungeachtet dessen, dass eine Nachholung der Glaubhaftmachung gemäß § 130d S. 3 Halbsatz 1 2. Alt. ZPO danach schon nicht in Betracht kam (vgl. BGH, NJW 2023, 456 Rn. 11), hat der Prozessbevollmächtigte des Beklagten die Störung auch nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB; vgl. BGH, WM 2023, 189 Rn. 7) mitgeteilt.

  • OLG Köln, 18.08.2020 - 15 U 171/19

    Textbausteine allein genügen nicht - Auch 146 Seiten Berufungsbegründung können

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2023 - 31 U 71/23
    Eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit ist nicht veranlasst (vgl. Zöller/Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 522 Rn. 28; OLG Karlsruhe v. 12.02.2020 - 10 U 19/19, BeckRS 2020, 2229 Rn. 28 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 18. August 2020 - I-15 U 171/19, juris Rn. 29).
  • KG, 25.02.2022 - 6 U 218/21

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2023 - 31 U 71/23
    Unterbleibt dies, ist auch die Ersatzeinreichung unwirksam (vgl. BGH, NJW 2023, 456 Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2022 - 25 U 70/21, BeckRS 2022, 38712, Rn. 14 ff.; KG, Beschluss vom 25.02.2022 - 6 U 218/21, BeckRS 2022, 7356 Rn. 16).
  • OLG Hamm, 25.03.2022 - 25 U 70/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2023 - 31 U 71/23
    Unterbleibt dies, ist auch die Ersatzeinreichung unwirksam (vgl. BGH, NJW 2023, 456 Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2022 - 25 U 70/21, BeckRS 2022, 38712, Rn. 14 ff.; KG, Beschluss vom 25.02.2022 - 6 U 218/21, BeckRS 2022, 7356 Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2020 - 10 U 19/19

    Kosten und Zulässigkeit einer Berufung nach stattgebendem Teilurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2023 - 31 U 71/23
    Eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit ist nicht veranlasst (vgl. Zöller/Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 522 Rn. 28; OLG Karlsruhe v. 12.02.2020 - 10 U 19/19, BeckRS 2020, 2229 Rn. 28 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 18. August 2020 - I-15 U 171/19, juris Rn. 29).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 1 AGH 18/23
    Unterbleibt dies, ist auch die Ersatzeinreichung unwirksam (vgl. zu der Parallelvorschrift des § 130 d ZPO: BGH, Beschluss vom 17.11.2022 - IX ZB 17/22, juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2023, 31 U 71/23, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2022 - 25 U 70/21, BeckRS 2022, 38712, Rn. 14 ff.; KG, Beschluss vom 25.02.2022 - 6 U 218/21, BeckRS 2022, 7356 Rn. 16).

    Andernfalls liefe die erste Alternative in § 55d S. 4 VwGO, wonach eine Glaubhaftmachung der technischen Störung grundsätzlich bei der Ersatzeinreichung erfolgen muss, leer (OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2023, 31 U 71/23).

    Sie entbinden aber keinesfalls von der Pflicht, gleichzeitig bei der Übermittlung des Schriftsatzes in Papierform oder per Telefax anzuzeigen, dass die Störung ursächlich für eine Ersatzeinreichung war, also nicht etwa nur zufällig mit der aus anderen Gründen erfolgten Übermittlung per Telefax zeitlich zusammenfiel (OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2023, 31 U 71/23, juris, so auch BGH X ZR 51/23 sowie V ZR 134/22).

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