Rechtsprechung
OLG München, 19.12.2008 - 31 Wx 49/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Notare Bayern , S. 60
BGB § 1767 Abs. 1
Ablehnung einer Volljährigenadoption, bei der steuerliche Motive im Vordergrund stehen - openjur.de
Adoption: Sittliche Rechtfertigung einer Erwachsenadoption aus steuerlichen Erwägungen
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1767 Abs. 1
Ablehnung einer Volljährigenadoption,bei der steuerliche Motive im Vordergrund stehen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Volljährigenadoption bei vorwiegend steuerlichen Adoptionsmotiven
- Judicialis
BGB § 1767 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1767 Abs. 1
Verweigerung der gerichtlichen Zustimmung zu einer Volljährigenadoption - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Ablehnung einer Volljährigenadoption, bei der steuerliche Motive im Vordergrund stehen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Erwachsenenadoption aus Steuergründen!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Ablehnung einer Erwachsenenadoption bei steuerlichen Motiven
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Tante will Neffen adoptieren - Gerichte vermuten steuerliche Motive und lehnen den Antrag ab
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Eine Volljährigenadoption darf nicht vorzugsweise durch steuerliche Überlegungen motiviert sein
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Adoption als Gestaltungsmittel zur Erzielung von Erbschaftssteuervorteilen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Adoption als Gestaltungsmittel zur Erzielung von Erbschaftssteuervorteilen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Adoption als Gestaltungsmittel zur Erzielung von Erbschaftssteuervorteilen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erbschaftssteuer: Adoption als Steuersparmodell?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Adoption eines Volljährigen aus steuerlichen Gründen unzulässig - Sittliche Rechtfertigung der Erwachsenenadoption fehlt
- 123recht.net (Kurzinformation)
Adoption als Gestaltungsmittel zur Erzielung von Erbschaftssteuervorteilen
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Erbschaftsteuer - Ablehnung einer Volljährigenadoption
- meyer-koering.de (Entscheidungsanmerkung)
Ablehnung einer Volljährigenadoption, bei der steuerliche Motive im Vordergrund stehen
Sonstiges
- steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Lukrative Adoption
Verfahrensgang
- AG Augsburg - XVI 2/07
- LG Augsburg, 19.03.2008 - 5 T 5057/07
- OLG München, 19.12.2008 - 31 Wx 49/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 591
- MDR 2009, 333
- FGPrax 2009, 72
- FamRZ 2009, 1335
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 63/03
Volljährigenadoption von Stiefkindern
Auszug aus OLG München, 19.12.2008 - 31 Wx 49/08
Wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob die beantragte Adoption sittlich gerechtfertigt ist, muss der Antrag abgelehnt werden (OLG Köln FGPrax 2007, 121; OLG Köln FamRZ 2003, 1870; BayObLG FamRZ 1996, 183).Zweifel an der sittlichen Rechtfertigung gehen zu Lasten der Antragsteller (vgl. OLG Köln FamRZ 2003, 1870).
- BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 30/04
Ablehnung einer Erwachsenenadoption
Auszug aus OLG München, 19.12.2008 - 31 Wx 49/08
Spielen mehrere Motive eine Rolle, so muss das familienbezogene Motiv das Hauptmotiv sein; das Vorliegen weiterer Motive schadet nicht, solange es sich nur um Nebenmotive handelt (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 546). - BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 19/04
Voraussetzungen für eine Erwachsenenadoption
Auszug aus OLG München, 19.12.2008 - 31 Wx 49/08
§ 1767 Abs. 1 Hs. 2 BGB bestimmt, dass die sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind insbesondere dann anzunehmen ist, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 131).
- BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 9/02
Voraussetzungen der Erwachsenenadoption - frühzeitiges Eltern-Kind-Verhältnis und …
Auszug aus OLG München, 19.12.2008 - 31 Wx 49/08
Das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen wird wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (vgl. BayObLGZ 2002, 243/246). - OLG Köln, 16.10.2006 - 16 Wx 194/06
Eigene Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei Vorentscheidung durch …
Auszug aus OLG München, 19.12.2008 - 31 Wx 49/08
Wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob die beantragte Adoption sittlich gerechtfertigt ist, muss der Antrag abgelehnt werden (OLG Köln FGPrax 2007, 121; OLG Köln FamRZ 2003, 1870; BayObLG FamRZ 1996, 183). - BayObLG, 29.03.1995 - 1Z BR 72/94
Erwachsenenadoption eines Ausländers
Auszug aus OLG München, 19.12.2008 - 31 Wx 49/08
Wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob die beantragte Adoption sittlich gerechtfertigt ist, muss der Antrag abgelehnt werden (OLG Köln FGPrax 2007, 121; OLG Köln FamRZ 2003, 1870; BayObLG FamRZ 1996, 183).
- OLG Nürnberg, 08.06.2011 - 9 UF 388/11
Erwachsenenadoption: Bedeutung eines familienbezogenen Motivs
Das familienbezogene Motiv muss als Hauptzweck der Annahme die sonstigen Nebenzwecke, wie etwa die Erlangung steuerlicher Vorteile bei der Rechtsnachfolge, deutlich überwiegen (OLG München BeckRS 2009, 04003). - OLG Nürnberg, 04.08.2014 - 9 UF 468/14
Volljährigenadoption: Prüfung einer sittlichen Rechtfertigung
Unter erwachsenen Personen ist dies wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand geprägt (BayObLG FamRZ 1996, 183; BayObLG NJW-RR 2002, 1658;… MüKo § 1767 Rn. 5; OLG Köln NJW-RR 2004, 155; OLG München NJW-RR 2009, 591).Wenn aber nach der Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob die beantragte Adoption sittlich gerechtfertigt ist, muss der Adoptionsantrag abgelehnt werden (…Palandt, BGB, 72. Aufl., § 1767 Rn. 1, 5; OLG München MDR 2009, 333; OLG Köln FGPrax 2007, 121; OLG Köln FamRZ 2003, 1870; BayObLG FamRZ 1996, 183).
- OLG Schleswig, 03.06.2009 - 2 W 26/09
Voraussetzungen der Adoption eines Volljährigen
Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der Beteiligten (vgl. nur OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 22. Juli 2005, 14 Wx 31/05, NJW-RR 2006, S. 364 f.; OLG Köln…, Beschluss vom 16. Oktober 2006, 16 Wx 194/06, FGPrax 2007, S. 121 ff.; OLG München, Beschluss vom 5. Mai 2009, 31 Wx 17/09 - bei Juris in Fortführung des Beschlusses vom 19. Dezember 2008 - 31 Wx 49/08, NJW-RR 2009, 591;… Frank in: Staudinger, 2007, § 1767 Rn. 19, 23, m. w. N.).
- OLG München, 05.05.2009 - 31 Wx 17/09
Volljährigenadoption: Sittliche Rechtfertigung bei beabsichtigter Sicherung eines …
Ablehnung einer Volljährigenadoption, bei der das Motiv im Vordergrund steht, den Anzunehmenden, welcher bereits Pflegeleistungen für den Annehmenden erbringt, stärker an sich zu binden (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 19.12.2008, 31 Wx 049/08 = MDR 2009, 333).Wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob die beantragte Adoption sittlich gerechtfertigt ist, muss der Adoptionsantrag abgelehnt werden (OLG München MDR 2009, 333; OLG Köln FGPrax 2007, 121; OLG Köln FamRZ 2003, 1870; BayObLG FamRZ 1996, 183).
- OLG Hamm, 29.06.2012 - 2 UF 274/11
Voraussetzungen der Erwachsenenadoption; Anforderungen an die Unterhaltung …
Dies indes steht der Annahme eines natürlichen Eltern-Kind-Verhältnisses nicht im Wege (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.06.2011 - 9 UF 388/11 - NJW-RR 2012, 5; OLG München, Beschluss vom 19.12.2008 - 31 Wx 49/08 - NJW-RR 2009, 591; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.03.1999 - 3 W 58/99 - NJWE-FER 1999, 295; BayObLG, Beschluss vom 21.11.1996 - 1Z BR 199/96 - FamRZ 1997, 638; KG, Beschluss vom 22.09.1981 - 1 W 3258/81 - FamRZ 1982, 641). - OLG München, 08.06.2009 - 31 Wx 22/09
Volljährigenadoption zur finanziellen Absicherung der Anzunehmenden
Wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob die beantragte Adoption sittlich gerechtfertigt ist, muss der Adoptionsantrag abgelehnt werden (OLG München MDR 2009, 333; OLG Köln FGPrax 2007, 121; BayObLG FamRZ 1996, 183). - OLG München, 07.04.2010 - 31 Wx 3/10
Adoption: Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Annehmenden als Voraussetzung
Wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob die beantragte Adoption sittlich gerechtfertigt ist, muss der Adoptionsantrag abgelehnt werden (OLG München MDR 2009, 333; OLG Köln FGPrax 2007, 121; BayObLG FamRZ 1996, 183). - AG Ellwangen/Jagst, 25.11.2013 - 4 F 226/13
Eltern-Kind-Verhältnis bei Volljährigen-Verwandtenadoption
Das Familiengericht hat wegen der Gefahr des Missbrauchs des Rechtsinstituts der Volljährigenadoption eingehend zu prüfen, aus welchen Gründen das Annahmeverhältnis zu einem Volljährigen begründet werden soll, da die Herstellung familienrechtlicher Bindungen zwischen Volljährigen nicht der freien Disposition der Beteiligten überlassen bleiben soll (vgl. OLG München, NJW-RR 2009, 591).Schließlich hält es das Gericht vorliegend angesichts der Gesamtumstände auch für möglich (wenn nicht sogar naheliegend), dass beim Adoptionswunsch der Beteiligten wirtschaftliche bzw. steuerliche Motive im Vordergrund stehen, was aber einer Adoption entgegensteht (OLG München, NJW-RR 2009, 591).
- AG Siegburg, 20.12.2018 - 350 F 43/18
Annahme einer Volljährigen (hier: Schwiegertochter) als Kind durch die …
Wenn nach Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, muss der Antrag abgelehnt werden (OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2006, Az. 16 Wx 194/06, FamRZ 2007, 1576; OLG München, Beschluss vom 19.12.2008, Az. 31 Wx 49/08, NJW-RR 2009, 591; OLG München, Beschluss vom 08.06.2009, Az. 31 Wx 22/09, FamRZ 2010, 46;… Palandt/Götz, 76. Auflage 2017, § 1767 BGB Rn.5;… Prütting/Helms/Krause, 3. Auflage 2014, § 192 FamFG Rn. 3;… Behrentin, Handbuch Adoptionsrecht, 2017, Rn. 757). - AG Dachau, 14.06.2019 - 1 F 162/18
Volljährigenadoption eines mit den Annehmenden Verwandten, Bemessung des …
Bleiben begründete Zweifel bestehen, geht dies zu Lasten der Antragsteller und die Annahme ist abzulehnen (vgl. ua OLG München, Beschluss vom 19.12.2008, Az. 31 Wx 49/08).