Rechtsprechung
OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Notare Bayern , S. 48 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 2265, 2269, 2270, 2271, 2079, 2283, 2285
Späterer Beitritt des anderen Ehegatten zum gemeinschaftlichen Testament - openjur.de
1. Ein gemeinschaftliches Testament kann auch dann wirksam errichtet sein, wenn der andere Ehegatte erst nach längerer Zeit beitritt, sofern im Zeitpunkt des Beitritts der Wille des ersttestierenden Ehegatten zur gemeinschaftlichen Testierung weiterhin besteht. 2. Irrt ...
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2265, 2270, 2271, 2079, 2283, 2285
Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments bei Beitritt des anderen Ehegatten erst nach längerer Zeit (hier: Unterzeichnung erst nach ca. 6 Jahren) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Errichtung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments; Berechtigung des überlebenden Ehegatten zur Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments; Lauf der Anfechtungsfrist bei Irrtum über die Bindungswirkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Errichtung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments; Berechtigung des überlebenden Ehegatten zur Anfechtung; Lauf der Anfechtungsfrist bei Irrtum über die Bindungswirkung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Gemeinschaftliches Testament ist "unwiderruflich" - Söhne eines Verstorbenen streiten mit dessen zweiter Ehefrau um das Erbe
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Beitritt zu einem gemeinschaftlichen Testament auch noch nach sechs Jahren möglich
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Errichtung eines gemeinsamen Testaments auch möglich, wenn ein Ehegatte erst später beitritt
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Gemeinschaftliches Ehegattentestament auch möglich durch Beitritt nach vielen Jahren
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Zeitenkluft im Ehegattentestament - Absturz der Wirksamkeit?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gemeinsames Testament trotz Unterzeichnung nach vielen Jahren noch möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Späte Beitrittserklärung zum gemeinschaftlichen Testament
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- AG Nördlingen, 15.10.2010 - VI 1033/09
- OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 338
- MDR 2012, 589
- FGPrax 2012, 71
- FamRZ 2012, 581
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (12)
- OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Ehegattentestament: Entfallende Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung …
Auszug aus OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10
a) Soweit sich die Anfechtungserklärung darauf stützt, dass sich der Erblasser über die Bindungswirkung der Schlusserbeneinsetzung der gemeinsamen Kinder geirrt habe, hat die Anfechtung bereits deswegen keinen Erfolg, da ein solcher Irrtum über die Bindungswirkung keinen zur Anfechtung berechtigenden Inhaltsirrtum im Sinne des § 2078 BGB, sondern lediglich einen unbeachtlichen Rechtsfolgeirrtum darstellt (vgl. dazu näher OLG München NJW-RR 2011, 1020/1022). - BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89
Verkündung einer Verfügung von Todes wegen
Auszug aus OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10
Maßgeblich ist der übereinstimmende Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BGHZ 112, 229/233). - BGH, 09.03.2011 - IV ZB 16/10
Anfechtung eines Erbvertrages: Beginn der Anfechtungsfrist; Voraussetzungen eines …
Auszug aus OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10
Die rechtsirrtümliche Beurteilung eines den Tatsachen nach richtig erkannten Anfechtungstatbestandes geht hingegen, soweit es sich um das Anfechtungsrecht und seine Ausübung handelt, zu Lasten des Berechtigten (vgl. BGH FamRZ 2011, 1224 m.w.N.).
- OLG Hamm, 29.03.2011 - 10 U 112/10
Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10
Eine solche Formulierung enthält regelmäßig lediglich die Ermächtigung des Überlebenden über die Erbschaft unter Lebenden, nicht aber von Todes wegen frei zu verfügen (…Staudinger/Kanzleiter a.a.O. § 2271 Rn 57;… Palandt/Weidlich a.a.O. § 2271 Rn 21; BayObLG FamRZ 1985, 209; OLG Hamm OLGR 2002, 179 ff; Urteil v. 29.3.2011 - 10 U 112/10; KG FamRZ 1998, 124). - BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - …
Auszug aus OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10
Enthält ein gemeinschaftliches Testament keine klare und eindeutige Anordnung zur Wechselbezüglichkeit, muss diese nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und für jede Verfügung gesondert ermittelt werden (BGH NJW-RR 1987, 1410). - OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03
Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbenberufung
Auszug aus OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10
aa) Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLGZ 1991, 173/175 f.; OLG Hamm FamRZ 2004, 662). - BGH, 22.09.1982 - IVa ZR 26/81
Möglichkeit des Vorliegens eines Berliner Testaments bei gegenseitiger …
Auszug aus OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10
Maßgebend ist auch insoweit der Wille beider Erblasser (BGH NJW 1983, 277/278). - OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01
Wechselbezügliche Einsetzung der Kinder
Auszug aus OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10
Eine solche Formulierung enthält regelmäßig lediglich die Ermächtigung des Überlebenden über die Erbschaft unter Lebenden, nicht aber von Todes wegen frei zu verfügen (…Staudinger/Kanzleiter a.a.O. § 2271 Rn 57;… Palandt/Weidlich a.a.O. § 2271 Rn 21; BayObLG FamRZ 1985, 209; OLG Hamm OLGR 2002, 179 ff; Urteil v. 29.3.2011 - 10 U 112/10; KG FamRZ 1998, 124). - BayObLG, 14.09.1994 - 1Z BR 29/94
Beginn der Frist für die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem …
Auszug aus OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10
Zu diesem Zeitpunkt hat der überlebende Ehegatte dann Kenntnis von dem gemeinschaftlichen Testament, wenn er sich daran ohne weitere Gedächtnishilfe erinnern würde, falls er sich mit der Frage der Nachlassregelung befassen sollte (BayObLG FamRZ 1995, 1024). - BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90
Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament
Auszug aus OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10
aa) Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLGZ 1991, 173/175 f.; OLG Hamm FamRZ 2004, 662). - BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch …
- KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96
Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tode eines Beteiligten an …
- KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14
Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit der Verfügungen zugunsten der …
1 und Rdz. 16; OLG Schleswig FamRZ 2014, 1486 - 1487, zitiert nach juris, dort Rdz. 22; OLG Brandenburg ErbR 2014, 441 - 444, zitiert nach juris, dort Rdz. 31; OLG München NJW-RR 2012, 338 - 341, zitiert nach juris, dort Rdz. 28/29; vgl. auch BGH NJW 2002, 1126 - 1127, zitiert nach juris, dort Rdz. 8). - OLG Schleswig, 27.01.2014 - 3 Wx 75/13
Ehegattentestament: Änderungsbefugnis bei wechselbezüglicher Verfügung
Das OLG München ist in einer weiteren Entscheidung nicht von einer Befreiung des Letztversterbenden von der Bindungswirkung ausgegangen, in der der Überlebende "über den Nachlass verfügen" können sollte (OLG München, Beschluss vom 01.12.2011 - 31 Wx 249/10 -, FamRZ 2012, 581 ff., bei juris Rn. 31). - OLG Hamburg, 13.02.2018 - 2 W 22/17
Gemeinschaftliches Testament: Auslegung hinsichtlich der Befugnis zur freien …
Dies entspricht nicht nur der üblichen Auslegung entsprechender Klauseln (BayObLG, FamRZ 1985, 209; FamRZ 2002, 1434; OLG München, NJW-RR 2012, 338 m.w.N.), sondern ergibt sich im vorliegenden Fall insbesondere auch daraus, dass es sich bei der in Rede stehenden Formulierung um den zweiten Teil eines Satzes handelt, in dessen ersten Teil auf die Nichtanordnung einer Nacherbfolge hingewiesen wird. - OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15
Wechselbezüglichkeit im Ehegattentestament - Keine Grundbuchberichtigung auf …
Wer sein Vermögen letzten Endes an die eigenen Kinder weitergeben will, sie aber trotzdem für den ersten eigenen Todesfall enterbt, macht dies im Bewusstwein und Vertrauen, dass wegen der Schlusserbeinsetzung des anderen Ehegatten das gemeinsame Vermögen eines Tages auf die Kinder übergehen wird (vgl. OLG München - 31. Zivilsenat - vom 1.12.2011, 31 Wx 249/210 = FGPrax 2012, 71/73;… OLG Köln vom 9.8.2013, 2 Wx 198/13, juris Rn. 16; KG MittBayNot 2016, 154 mit krit. Anm. Braun). - OLG Oldenburg, 08.07.2019 - 3 W 49/19
Zuwendungsverzichtsvertrag zwischen überlebendem Ehegatten und Schlusserben
So ist von einem Wechselbezug zwischen gegenseitiger Alleinerbeneinsetzung und Schlusserbeneinsetzung auszugehen, wenn - wie hier - Ehegatten sich ohne nähere Angaben gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und ein gemeinsames Kind zum Schlusserben bestimmen (vgl. BGH FamRZ 1958, 275 (276); OLG München, Beschluss vom 01.12.2011 - 31 Wx 249/10, juris Rn. 26 ff.).