Rechtsprechung
OLG München, 22.04.2009 - 31 Wx 40/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Anmeldung der Liquidatorbestellung zum Handelsregister: Versicherung des Liquidators über das Nichtvorliegen eines Einwilligungsvorbehalts bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; 66 Abs. 4; 67 Abs. 3 S. 1
Zu der Versicherung eines Liquidators in seiner Handelsregisteranmeldung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des Liquidators zur Verneinung des Bestellungshindernisses der Verfügungsbeschränkung in Vermögensangelegenheiten bei der Anmeldung zum Handelsregister
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 67 Abs. 3; GmbHG § 66 Abs. 4
Inhalt der vom Liquidator gegenüber dem Handelsregister abzugebenden Versicherung - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Anmeldung eines Liquidators im Handelsregister: Versicherung, dass keine Bestellungshindernisse entgegenstehen, muss nicht § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GmbHG umfassen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ingolstadt - HRB 99
- LG Ingolstadt, 20.01.2009 - 1 HKT 2061/08
- OLG München, 22.04.2009 - 31 Wx 40/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 970
- ZIP 2009, 1320
- DNotZ 2009, 868
- DB 2009, 1181
- NZG 2009, 719
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
Vorliegen oder Nichtvorliegen einer ausreichenden Individualisierung des …
Auszug aus OLG München, 22.04.2009 - 31 Wx 40/09
Eine auf Eintragung gerichtete Anweisung an das Registergericht kommt nicht in Betracht, weil Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens nur die in der Zwischenverfügung erhobenen Beanstandungen sind, nicht aber die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 413/414). - BayObLG, 30.08.1983 - BReg. 3 Z 116/83
Verneinung der gesetzlichen Bestellunghindernisse in der Versicherung eines …
Auszug aus OLG München, 22.04.2009 - 31 Wx 40/09
Insbesondere soll durch diese Versicherung die Einholung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister durch das Registergericht überflüssig gemacht werden (vgl. BayObLG DB 1983, 2408).
- OLG Hamm, 29.09.2010 - 15 W 460/10
Umfang der Versicherung des Geschäftsführers bei Anmeldung der GmbH zum …
§ 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GmbHG, wonach Geschäftsführer nicht sein kann, wer als Betreuter bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten ganz oder teilweise einem Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 BGB unterliegt, ist nach § 8 Abs. 3 GmbHG nicht in der persönlichen Versicherungserklärung des Geschäftsführers aufzunehmen (so auch OLG München NJW-RR 2009, 970, das sogar ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers darin gesehen hat, dass bei der Anmeldung eines Liquidators die nach § 67 Abs. 3 S. 1 GmbHG abzugebende Versicherung sich auch auf den Ausschlusstatbestand des § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GmbHG zu erstrecken hat, obwohl eine solche Versicherung bei der Anmeldung eines Geschäftsführers nicht erforderlich sei.