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   OLG München, 31.03.2016 - 31 Wx 413/15   

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https://dejure.org/2016,6388
OLG München, 31.03.2016 - 31 Wx 413/15 (https://dejure.org/2016,6388)
OLG München, Entscheidung vom 31.03.2016 - 31 Wx 413/15 (https://dejure.org/2016,6388)
OLG München, Entscheidung vom 31. März 2016 - 31 Wx 413/15 (https://dejure.org/2016,6388)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 138
  • FamRZ 2016, 1812
  • Rpfleger 2016, 573
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 87/00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testierwillens

    Auszug aus OLG München, 31.03.2016 - 31 Wx 413/15
    An den Nachweis des Testierwillens sind bei einem Brieftestament strenge Anforderungen zu stellen (BayObLGZ 2000, 274, 277).

    1a Z 33/89">FamRZ 1990, 672; 2001, 944, 945).

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 29/00

    Bankvollmacht als Alleinerbeneinsetzung

    Auszug aus OLG München, 31.03.2016 - 31 Wx 413/15
    (im Anschluss an BayObLG, FGPrax 2000, 151 = FamRZ 2000, 1539) .

    Hierin unterscheidet sich die hier inmitten stehende Formulierung der Vollmacht zu der, die der Entscheidung des BayObLG FamRZ FamRZ 2000, 1539, 1540 zugrunde lag ("Bankvollmacht").

  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98

    Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung

    Auszug aus OLG München, 31.03.2016 - 31 Wx 413/15
    Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 534, 535 m. w. N.).
  • KG, 06.11.1990 - 1 W 2992/90

    Mehrere Testamente gleichen Datums; Gegenseitige Aufhebung sich widersprechender

    Auszug aus OLG München, 31.03.2016 - 31 Wx 413/15
    Dies geht zulasten desjenigen, der Rechte aus einem Schriftstück herleitet (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 392, 393; Lauck in: Burandt/Rojahn Erbrecht 2. Auflage § 2247 Rn. 45), da der Grundsatz des § 2084 BGB für das Vorliegen eines Testierwillens nicht anwendbar ist (s.o.).
  • BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04

    Testierwille bei eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung -

    Auszug aus OLG München, 31.03.2016 - 31 Wx 413/15
    Entscheidend ist, dass sich aus dem Schriftstück der Wille der Erblasserin ergibt, die Folgen ihres Todes ernsthaft und umfassend zu regeln (BayObLG FamRZ 2005, 656, 657).
  • OLG Hamm, 11.05.2017 - 10 U 64/16

    "Vollmachten" können Testamente sein

    Sie vertritt unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG München vom 31.03.2015 ( AZ : 31 Wx 413/15) die Auffassung, die Schriftstücke vom 11.06.2013 stellten keine Testamente dar.

    Ob ein solcher ernsthafter Testierwille vorlag, ist im Wege der Auslegung ( § 133 BGB ) unter Berücksichtigung aller erheblichen auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen ( OLG München, Beschluss vom 31.03.2016, 31 Wx 413/15- Juris-Rz. 10).

  • OLG Braunschweig, 20.03.2019 - 1 W 42/17

    Wirksamkeit eines sog. "Notizzetteltestaments"

    Bei verbleibenden Zweifeln findet die Vorschrift des § 2084 BGB - wonach im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen ist, bei der die Verfügung Erfolg haben kann - keine Anwendung (st. Rspr; OLG München, Beschluss vom 31. März 2016 - 31 Wx 413/15 -, juris, Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 3 Wx 95/13 -, juris, Rn. 15 m.w.N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 29. Mai 2009 - 3 Wx 58/04 -, ZEV 2010, S. 46 [48 f.] m.w.N.; KG, Beschluss vom 3. Juni 2003 - 1 W 86/02 -, juris, Rn. 21 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2021 - 5 W 62/21

    Zu den Anforderungen an ein sog. "Brieftestament" (hier verneint).

    An den Nachweis des Testierwillens sind bei einem Brieftestament strenge Anforderungen zu stellen; § 2084 BGB findet bei verbleibenden Zweifeln keine Anwendung (BayObLG, FamRZ 2001, 944; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 65; OLG München, FamRZ 2016, 1812).
  • OLG Köln, 23.10.2017 - 27 U 2/17

    Auslegung einer transmortalen Vollmacht als Erbeinsetzung

    Generell ist bei der Auslegung einer Vollmacht als letztwillige Verfügung große Zurückhaltung geboten; an den Nachweis des Testierwillens sind strenge Anforderungen zu stellen und kommt bei verbleibenden Zweifeln eine Auslegung als Testament gerade nicht in Betracht (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 31.03.2016 - 31 Wx 413/15 -, FamRZ 2016, 1812 ff. m.w.N.).
  • KG, 11.04.2022 - 19 W 1167/20

    Erbscheinssache: Widerruf eines Testaments durch handschriftlichen Brief,

    Dabei sind - worauf der Beteiligte zu 3. zu Recht hinweist - an den Nachweis des Testierwillens bei einem solchen Brieftestament strenge Anforderungen zu stellen (OLG München, Beschluss vom 31.03.2016 - 31 Wx 413/15 -, juris m.w.N.).
  • KG, 07.04.2022 - 19 W 1167/20
    Dabei sind - worauf der Beteiligte zu 3. zu Recht hinweist - an den Nachweis des Testierwillens bei einem solchen Brieftestament strenge Anforderungen zu stellen (OLG München, Beschluss vom 31.03.2016 - 31 Wx 413/15 -, juris m.w.N.).
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