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LG Hamburg, 22.01.2015 - 316 O 155/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 495 Abs 1 BGB, § 355 Abs 2 BGB, § 14 Abs 1 BGB-InfoV
Verfristung des Widerrufs, Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.01.2015 - 316 O 155/14
- OLG Hamburg, 03.07.2015 - 13 U 26/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus LG Hamburg, 22.01.2015 - 316 O 155/14
Den Beklagten ist zwar zuzugestehen, dass die Belehrung in der am 12.2.2007 unterzeichneten Widerrufserklärung nicht den Anforderungen des Deutlichkeitsgebots genügt, da die Verwendung des Wortes "frühestens" es dem Verbraucher nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ermöglicht, den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen (BGH WM 2011, 1799 mwN). - OLG Frankfurt, 07.07.2014 - 23 U 172/13
Abweichung von Musterbelehrung § 14 I BGB-InfoV
Auszug aus LG Hamburg, 22.01.2015 - 316 O 155/14
Sofern offensichtlich und für jeden Verbraucher ohne weiteres erkennbar gar kein finanziertes Geschäft vorliegt, ist die dahingehende Belehrung überflüssig und kann keinerlei Wirkung entfalten (s.a. OLG Frankfurt WM 2014, 1860). - BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10
Überschrift zur Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Hamburg, 22.01.2015 - 316 O 155/14
Aus diesem Grund darf die Widerrufsbelehrung grundsätzlich keine anderen Belehrungen enthalten, insbesondere keine Zusätze oder Änderungen, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken (BGH Urteil vom 9.11.2011 I ZR 123/10). - LG Hamburg, 27.11.2014 - 309 O 37/14
Widerruf eines Darlehensvertrages: Schutzwürdiges Interesse aufgrund der …
Auszug aus LG Hamburg, 22.01.2015 - 316 O 155/14
Da es offensichtlich ist, dass die Kläger den Widerruf nur deshalb erklärt haben, um in den Genuss niedrigerer Zinsen zu kommen, könnte man die Frage aufwerfen, ob es dem Sinn und Zweck des Widerrufsrechts entspricht, Vertragstreue nur dann einzufordern, wenn die eigenen Interessen nicht beeinträchtigt werden (s.a. LG Hamburg Urteil vom 27.11.2014 309 O 37/14 BeckRS 23461) oder aber ob keine Schutzwürdigkeit der Beklagten besteht.
- OLG Hamburg, 03.07.2015 - 13 U 26/15
Verbraucherkreditvertrag: Sprachliche oder redaktionelle Änderungen der …
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.01.2015, Az. 316 O 155/14, wird zurückgewiesen. - LG Hamburg, 17.07.2015 - 334 O 199/14
Verfristung des Widerrufs, Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung
Eine dahingehende Belehrung ist überflüssig und kann keinerlei Wirkung entfalten, sofern offensichtlich und für jeden Verbraucher ohne weiteres erkennbar, gar kein finanziertes Geschäft vorliegt (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.01.2015, Az.: 316 O 155/14, Seite 6; OLG Frankfurt WM 2014, 1860).