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   OLG München, 28.09.2006 - 32 Wx 115/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5032
OLG München, 28.09.2006 - 32 Wx 115/06 (https://dejure.org/2006,5032)
OLG München, Entscheidung vom 28.09.2006 - 32 Wx 115/06 (https://dejure.org/2006,5032)
OLG München, Entscheidung vom 28. September 2006 - 32 Wx 115/06 (https://dejure.org/2006,5032)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 29; ; WEG § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 29 § 43
    Antrag auf gerichtliche Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats ohne vorherige Anrufung der Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gerichtliche Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Abberufung der Mitglieder eines Verwaltungsbeirats ohne vorherige Anrufung der Wohnungseigentümerversammlung; Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit für ein gerichtliches Tätigwerden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vorbefassung der Eigentümerversammlung bei sicherer Antragsablehnung! (IMR 2006, 191)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 265
  • NZM 2007, 132
  • ZMR 2006, 962
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Zwar fehlt das Rechtsschutzbedürfnis trotz fehlender Vorbefassung nicht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass der Antrag in der Eigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit finden wird, so dass die Befassung der Versammlung eine unnötige Förmelei wäre (OLG München NZM 2007, 132).
  • LG Itzehoe, 14.10.2016 - 11 S 3/16

    Kostenverteilung nach Miteigentumsanteil: Sylter Spitzboden wird einbezogen!

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser für entsprechende Beschlussanträge entwickelte Grundsatz, wonach es einer Vorbefassung der Eigentümerversammlung nicht bedarf, wenn diese eine unnötige Förmelei darstellen würde (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2010 V ZR 114/09; OLG München, Beschluss vom 28.09.2006 \u0097 32 Wx 115/06), auch auf eine Leistungsklage nach § 10 Abs. 2 Satz 3 Anwendung findet.

    Erst recht verbietet es sich, aus der Ablehnung einer Regelung die Erwartung herzuleiten, die Wohnungseigentümer würden einem anderen als dem abgelehnten Antrag nicht zustimmen (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2010 \u0097 V ZR 114/09; OLG München, Beschluss vom 28.09.2006 \u0097 32 Wx 115/06).

  • AG Dortmund, 10.12.2015 - 514 C 108/14

    Unbestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung

    Zwar fehlt das Rechtsschutzbedürfnis trotz Vorbefassung dann nicht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Antrag in der Eigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit finden wird, so dass die Befassung der Eigentümerversammlung eine unnötige Förmelei wäre (OLG München, Beschluss vom 28.09.2006 - 32 Wx 115/06, NZM 2007, 132).
  • LG Karlsruhe, 23.11.2012 - 11 T 419/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Notverwalterbestellung durch einstweilige Verfügung

    In solchen Fällen ist die Anrufung des Gerichts auch ohne vorherige Befassung der Eigentümerversammlung möglich (OLG München 32 Wx 115/06, ZWE 2007, 164, zitiert nach juris Rn. 7, dort m. w. N.).
  • LG München I, 24.08.2017 - 36 T 8948/17

    Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens innerhalb WEG ohne

    Eine Vorbefassung der Gemeinschaft wäre dann entbehrlich, wenn sich diese als unnötige Förmelei darstellen würde; wenn also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden könnte, dass ein Antrag des Antragstellers auf Ursachenfeststellung nicht die erforderliche Mehrheit finden würde (BGH, a.a.O. OLG München, NZM 2007, 132).
  • LG München I, 17.11.2015 - 36 T 15903/15

    Instandsetzungmaßnahme - Einholung eines Gutachtens

    Dabei ist der Antragstellerin Recht zu geben, dass eine Vorbefassung der Gemeinschaft dann entbehrlich wäre, wenn sich diese als unnötige Förmelei darstellen würde, wenn also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden könnte, dass ein Antrag der Antragstellerin auf Ursachenfeststellung nicht die erforderliche Mehrheit finden würde (BGH, a.a.O. OLG München, NZM 2007, 132).
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