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   LG Köln, 25.09.2012 - 33 O 719/11   

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https://dejure.org/2012,28064
LG Köln, 25.09.2012 - 33 O 719/11 (https://dejure.org/2012,28064)
LG Köln, Entscheidung vom 25.09.2012 - 33 O 719/11 (https://dejure.org/2012,28064)
LG Köln, Entscheidung vom 25. September 2012 - 33 O 719/11 (https://dejure.org/2012,28064)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung der Wertschätzung einer lizenzierten Marke bei Verwendung des Markennamens auf T-Shirts mit dem Zusatz "scheiß"

  • kanzlei.biz

    Keine "scheiß" Marken

  • fernsehkritik.tv PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3
    Beeinträchtigung der Wertschätzung einer lizenzierten Marke bei Verwendung des Markennamens auf T-Shirts mit dem Zusatz "scheiß"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    T-Shirts mit einem "Scheiss-RTL”-Logo verstoßen gegen Markenrechte des TV-Senders

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zu "Scheiss RTL”-T-Shirts - Meinungs- und Kunstfreiheit light?

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    T-Shirt "Scheiß RTL” ein Markenrechtsverstoß?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Scheiß RTL"- Shirts dürfen nicht verkauft werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Scheiß RTL"-T-Shirts verboten - Fernsehkritiker darf T-Shirts mit diesem Aufdruck nicht mehr verkaufen

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Landgericht Köln untersagt Verkauf von Scheiß RTL

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 25.09.2012)

    T-Shirt-Prozess: Gericht verbietet "Scheiß RTL"-Aufdruck

  • Telepolis (Pressebericht, 26.09.2012)

    RTL beansprucht Monopol auf S******

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Scheiß RTL" auf T-Shirts ist rechtswidrige Markenverletzung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Qualitätsfernsehen? - Zulässigkeit des Wortzusatzes "scheiß" zu einer Wort-/Bildmarke

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Untersagung des Verkaufs von "Scheiß RTL" T-Shirts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Scheiß RTL untersagt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkaufsverbot für "Scheiß RTL" T-Shirts - Verletzung des Markenrechtes

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Sonstiges

  • lhr-law.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    RTL - eine beleidigte Marke

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 106
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 5 U 147/04

    "Junge Pioniere"

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2012 - 33 O 719/11
    Die kennzeichenmäßige Benutzung einer Bezeichnung setzt voraus, dass der Verkehr aufgrund ihrer Verwendung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder zur Unterscheidung unterschiedlicher Vertriebsstätten (vgl. etwa BGH GRUR 1994, 635, 636 - Pulloverbeschriftung ; OLG Hamburg NJOZ 2005, 3678 - Junge Pioniere; hierzu und zum Folgenden auch Ingerl/Rohnke, aaO, § 14 Rn. 138 ff.).

    Denn der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher wird die Frage, ob es sich bei dem Aufdruck auf einer Textilie um eine Marke oder eine bloße Verzierung oder Meinungsäußerung handelt, spontan und ohne groß darüber nachzudenken entscheiden (OLG Hamburg NJOZ 2005, 3678 - Junge Pioniere) .

    Der Begriff des kennzeichenmäßigen Gebrauchs wird zudem im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weit gefasst und es genügt die objektive, nicht völlig fern liegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (vgl. BGH GRUR 1981, 592, 593 - Championne du Monde; OLG Hamburg NJOZ 2005, 3678 - Junge Pioniere; OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2002, Az.: 5 U 187/01 - Zicke II ).

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es seit geraumer Zeit üblich ist, dass Marken als großflächiger Aufdruck auf der Brust- oder Rückseite, insbesondere von T-Shirts und/oder Pullovern aufgebracht werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 14.01.2010, Az.: I ZR 82/08 - CCCP ; OLG Hamburg NJOZ 2005, 3678 - Junge Pioniere; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 259 - CCCP; LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, Az.: 33 O 212/07 ) .

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08

    Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungssstücken

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2012 - 33 O 719/11
    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es seit geraumer Zeit üblich ist, dass Marken als großflächiger Aufdruck auf der Brust- oder Rückseite, insbesondere von T-Shirts und/oder Pullovern aufgebracht werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 14.01.2010, Az.: I ZR 82/08 - CCCP ; OLG Hamburg NJOZ 2005, 3678 - Junge Pioniere; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 259 - CCCP; LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, Az.: 33 O 212/07 ) .

    Anders als bei eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken mag der Verkehr zwar bei Wörtern und Symbolen, die auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken angebracht sind, nicht stets und generell davon ausgehen, es handele sich um einen Herkunftshinweis (BGH, Urteil vom 14.01.2010, Az.: I ZR 82/08 - CCCP ).

  • LG Köln, 29.01.2008 - 33 O 212/07

    Kölsche Jung - Ich ben ne Kölsche Jung

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2012 - 33 O 719/11
    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es seit geraumer Zeit üblich ist, dass Marken als großflächiger Aufdruck auf der Brust- oder Rückseite, insbesondere von T-Shirts und/oder Pullovern aufgebracht werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 14.01.2010, Az.: I ZR 82/08 - CCCP ; OLG Hamburg NJOZ 2005, 3678 - Junge Pioniere; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 259 - CCCP; LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, Az.: 33 O 212/07 ) .

    Für die Annahme einer markenmäßigen Benutzung reicht indes nach Vorstehendem die objektive, nicht völlig fern liegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt, aus ( LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, Az.: 33 O 212/07) .

  • OLG Hamburg, 16.11.2009 - 3 W 120/09

    Markenrechtsverletzung durch den Betreiber eines Online-Shops:

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2012 - 33 O 719/11
    Dabei ist ausreichend, dass ein jedenfalls nicht unbeachtlicher Anteil des Verkehrs zu dieser Auffassung gelangen kann (vgl. nur OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 201 - Springender Pudel), wobei in aller Regel die oft nur gedankenlos flüchtige Wahrnehmung der Bezeichnung aus der Sicht des Durchschnittsbetrachters maßgeblich ist.
  • OLG Hamburg, 20.01.2005 - 5 U 38/04

    "Ahoj-Brause"

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2012 - 33 O 719/11
    Aber auch Zeichen, die ihm, wenn auch in anderem Zusammenhang bekannt sind, wird er häufig als Kennzeichen ansehen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 258, 260).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00

    Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2012 - 33 O 719/11
    Aus der von den Beklagten zitierten "Gies-Adler"-Entscheidung des BGH (BGH GRUR 2003, 956 - Gies-Adler ) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2012 - 33 O 719/11
    In der Regel wird der Verkehr aber Zeichen, die ihm als Produkthinweis für Bekleidungsstücke bekannt sind, ebenfalls als Herkunftshinweis auffassen, auch wenn sie auf der Außenseite der Kleidung angebracht sind (vgl. BGH GRUR 2001, 158, 160 - Drei-StreifenKennzeichnung ).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92

    Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2012 - 33 O 719/11
    Die kennzeichenmäßige Benutzung einer Bezeichnung setzt voraus, dass der Verkehr aufgrund ihrer Verwendung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder zur Unterscheidung unterschiedlicher Vertriebsstätten (vgl. etwa BGH GRUR 1994, 635, 636 - Pulloverbeschriftung ; OLG Hamburg NJOZ 2005, 3678 - Junge Pioniere; hierzu und zum Folgenden auch Ingerl/Rohnke, aaO, § 14 Rn. 138 ff.).
  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85

    Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2012 - 33 O 719/11
    Aus der von ihnen zitierten "BMW"-Entscheidung des BGH (BGH GRUR 1986, 759 - BMW ) können die Beklagten nichts Gegenteiliges zu ihren Gunsten herleiten.
  • BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79

    Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2012 - 33 O 719/11
    Der Begriff des kennzeichenmäßigen Gebrauchs wird zudem im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weit gefasst und es genügt die objektive, nicht völlig fern liegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (vgl. BGH GRUR 1981, 592, 593 - Championne du Monde; OLG Hamburg NJOZ 2005, 3678 - Junge Pioniere; OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2002, Az.: 5 U 187/01 - Zicke II ).
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