Rechtsprechung
   OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13456
OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09 (https://dejure.org/2009,13456)
OLG München, Entscheidung vom 26.03.2009 - 33 Wx 6/09 (https://dejure.org/2009,13456)
OLG München, Entscheidung vom 26. März 2009 - 33 Wx 6/09 (https://dejure.org/2009,13456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Festsetzung der Betreuervergütung aus der Staatskasse: Voraussetzungen einer Kürzung wegen nicht rechtzeitig vor Eintritt der Mittellosigkeit geltend gemachter Vergütungsansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung der Betreuervergütung wegen Erkennbarkeit allmählichen Vermögensverfalls

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögensverfall des Betreuten, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BGB § 1836d; ; VBVG § 1 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836d; VBVG § 1 Abs. 2 S. 2
    Kürzung der Betreuervergütung wegen Erkennbarkeit allmählichen Vermögensverfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 01.10.2003 - 3Z BR 161/03

    Neuer Festsetzungsantrag wegen Betreuervergütung nach ursprünglicher

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Muss der Betreuer erkennen, dass künftig eine Festsetzung gegen den Betroffenen wegen dessen allmählichen Vermögensverfalls nicht möglich sein wird, und stellt er gleichwohl schuldhaft den Vergütungsantrag im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren nicht so zeitig, dass er die Vergütung noch aus dem Vermögen des Betroffenen erhalten kann, so kann seine Vergütung nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben auf die Vergütung gekürzt werden, die für die Betreuung eines mittellosen Betroffenen anzusetzen wäre (vgl. BayObLGZ 2003, 261 = FamRZ 2004, 305).

    Muss der Betreuer erkennen, dass künftig eine Festsetzung gegen den Betroffenen wegen dessen allmählichen Vermögensverfalls nicht möglich sein wird, und stellt er gleichwohl schuldhaft den Vergütungsantrag im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren nicht so zeitig, dass er die Vergütung noch aus dem Vermögen des Betroffenen erhalten kann, so kann seine Vergütung nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben auf die Vergütung gekürzt werden, die für die Betreuung eines mittellosen Betroffenen anzusetzen wäre.Es reicht nicht aus, dass der späte Abrechnungszeitpunkt ursächlich dafür ist, dass die Staatskasse mit der Betreuervergütung in Anspruch genommen wird, vielmehr muss der Betreuer diese Folge auch zu vertreten haben, sie also vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt haben (vgl. BayObLGZ 2003, 261 = FamRZ 2004, 305).

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 53/08

    Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers;

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Der Vergütungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach seiner Entstehung beim Vormundschaftsgericht geltend gemacht wird (§ 2 Satz 1 VBVG), wobei als Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs der Ablauf des jeweiligen Betreuungsquartals anzusehen ist (Senatsbeschluss vom 5.12.2008 - 33 Wx 282/07; vgl. auch BGH FamRZ 2008, 1611).
  • OLG München, 18.09.2008 - 33 Wx 100/08

    Betreuervergütung: Höhe des Stundenansatzes bei während des Abrechnungszeitraums

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Dies gilt auch nach der Neuregelung der Betreuervergütung zum 1.7.2005 (Senatsbeschluss vom 18.9.2008 BtPrax 2009, 30 = FGPrax 2009, 21 = FamRZ 2009, 453).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08

    Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Für die Höhe der Vergütung, d.h. für die pauschalen Stundenansätze nach § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 VBVG, kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in der Betreuungszeit an (Senatsbeschluss aaO.; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2109; OLG Dresden BtPrax 2007, 256; OLG Hamburg FamRZ 2008, 91; OLG Frankfurt Rpfleger 2008, 419 = BtPrax 2008, 175).
  • OLG Brandenburg, 30.07.2007 - 11 Wx 14/07

    Betreuungsrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der Vergütungshöhe

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Für die Höhe der Vergütung, d.h. für die pauschalen Stundenansätze nach § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 VBVG, kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in der Betreuungszeit an (Senatsbeschluss aaO.; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2109; OLG Dresden BtPrax 2007, 256; OLG Hamburg FamRZ 2008, 91; OLG Frankfurt Rpfleger 2008, 419 = BtPrax 2008, 175).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Für die Feststellung des Vergütungsschuldners ist bezüglich der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung abzustellen (BayObLG BtPrax 1996, 29; 1998, 79; FamRZ 2002, 1289).
  • OLG Hamburg, 15.08.2007 - 2 Wx 85/07

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Tatsachenfeststellung für die

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Für die Höhe der Vergütung, d.h. für die pauschalen Stundenansätze nach § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 VBVG, kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in der Betreuungszeit an (Senatsbeschluss aaO.; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2109; OLG Dresden BtPrax 2007, 256; OLG Hamburg FamRZ 2008, 91; OLG Frankfurt Rpfleger 2008, 419 = BtPrax 2008, 175).
  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Macht der Betreuer seine Vergütung innerhalb dieses Zeitrahmens geltend, so kann ihm eine Vergütung aus der Staatskasse nicht mit der Begründung versagt werden, dass bei einer ihm möglichen früheren Geltendmachung, etwa jeweils nach Ablauf eines Betreuungsquartals, noch eine Festsetzung gegen den Betroffenen möglich gewesen wäre bzw, dass er seine Vergütung bereits früher aus dem Vermögen des Betroffenen hätte entnehmen können, da der Betreuer dazu von Gesetzes wegen nicht verpflichtet ist (BayObLGZ 1997, 301/304 = FamRZ 1998, 507/508).
  • BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95

    Zeitpunkt zur Feststellung der Mittellosigkeit

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Für die Feststellung des Vergütungsschuldners ist bezüglich der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung abzustellen (BayObLG BtPrax 1996, 29; 1998, 79; FamRZ 2002, 1289).
  • LG Frankenthal, 24.01.2007 - 1 T 388/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Für die Höhe der Vergütung, d.h. für die pauschalen Stundenansätze nach § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 VBVG, kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in der Betreuungszeit an (Senatsbeschluss aaO.; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2109; OLG Dresden BtPrax 2007, 256; OLG Hamburg FamRZ 2008, 91; OLG Frankfurt Rpfleger 2008, 419 = BtPrax 2008, 175).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht