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   OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06   

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OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06 (https://dejure.org/2006,7794)
OLG München, Entscheidung vom 22.05.2006 - 33 Wx 79/06 (https://dejure.org/2006,7794)
OLG München, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - 33 Wx 79/06 (https://dejure.org/2006,7794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 70m

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; FGG § 22 Abs. 1 § 70m
    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erledigung der Hauptsache in einem Unterbringungsverfahren; Anordnung der vorläufigen Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses; Möglichkeit des Betroffenen zur Änderung seines Rechtsschutzziels nach dem Grundsatz der Wahrung des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Erledigung der Hauptsache, Änderung Rechtsschutzziel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06
    Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N; Bienwald/Sonnenfeld Betreuungsrecht 4. Aufl. § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.

    Die Formulierung im Beschluss des Vormundschaftsgerichts, die Anhörung des Betroffenen sei "wegen Eilbedürftigkeit vor Erlass der Entscheidung nicht möglich", kann die erforderliche Begründung durch konkrete Tatsachen (vgl. BayObLGZ 2000, 220/223; Senatsbeschluss OLG-Report München 2006, 113) nicht ersetzen.

    Auch bei der einstweiligen Anordnung gehört somit die vorherige persönliche Anhörung des Betroffenen, soweit nicht Gefahr im Verzug eine Ausnahme rechtfertigt, zu den durch Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zum Verfassungsgebot erhobenen Grundsätzen (vgl. BayObLGZ 1999, 249/250; 2000, 220/223; BVerfG InfAuslR 1996, 198/201).

    Er drückt der angeordneten Unterbringung den Makel der rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, die rückwirkend nicht zu heilen ist (BVerfGE 58, 208/223; NJW 1990, 2309/2310; BayObLGZ 2000, 220/224).

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06
    Wendet sich ein Betroffener mit der Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff = FGPrax 2002, 281; BayObLG BtPrax 2003, 184; OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212).

    Voraussetzung ist ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren des Betroffenen (BayObLGZ 2002, 304; a. A. OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 145).

    Es müssen demnach konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahren für den Betroffenen im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB bestehen und sich mit Wahrscheinlichkeit verwirklichen würden, wenn bis zur endgültigen Entscheidung gewartet wird (vgl. BayObLGZ 1999, 267/269; BayObLGZ 2002, 304; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70 h Rn. 4).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06
    Vorrangiger Zweck der persönlichen Anhörung ist es, dem Richter einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen und der Art seiner Erkrankung zu verschaffen, damit er in den Stand gesetzt wird, ein klares und umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Unterzubringenden zu gewinnen und seiner Pflicht zu genügen, den ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen (BVerfGE 58, 208 = FamRZ 1982, 141).

    Er drückt der angeordneten Unterbringung den Makel der rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, die rückwirkend nicht zu heilen ist (BVerfGE 58, 208/223; NJW 1990, 2309/2310; BayObLGZ 2000, 220/224).

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06
    In diese Abwägung ist auch der Gedanke einzubeziehen, dass dem Betroffenen in gewissen Grenzen ein "Recht auf Krankheit" zusteht (BVerfG NJW 1998, 1774; BayObLG NJW-RR 2004, 8/9).

    Es ist unverzichtbare Grundlage eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG NJW 1998, 1774 = BtPrax 1998, 144).

  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 192/99

    Sofortige weitere Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche

    Auszug aus OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06
    Die zulässig eingelegte Erstbeschwerde konnte nicht mehr mit dem Ziel der Beendigung der Unterbringung weiterverfolgt werden (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1594 und Beschluss vom 5.2.2002 - 3Z BR 15/02, zitiert nach Juris).

    Ebenso hätte der Betroffene die Erstbeschwerde darauf beschränken können, nicht mit Kosten belastet zu werden (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1594; OLG Hamm FGPrax 1997, 237; OLG Karlsruhe BtPrax 1998, 34).

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02

    Anhörung des Betroffenen bei Entlassung aus vorläufiger Unterbringung während des

    Auszug aus OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06
    Die zulässig eingelegte Erstbeschwerde konnte nicht mehr mit dem Ziel der Beendigung der Unterbringung weiterverfolgt werden (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1594 und Beschluss vom 5.2.2002 - 3Z BR 15/02, zitiert nach Juris).

    Das Landgericht darf deshalb nicht die sofortige Beschwerde eines Betroffenen verwerfen, ohne diesem ausreichend Gelegenheit zu geben, zu der veränderten Verfahrenslage Stellung zu nehmen und eine aus seiner Sicht veranlasste Erklärung abzugeben, d.h. gegebenenfalls den Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsmaßnahme bzw. auf Auferlegung seiner notwendigen Auslagen auf die Staatskasse zu stellen (BayObLG Beschluss vom 5.2.2002 aaO).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06
    Für die hierbei notwendige richterliche Kontrolle ärztlicher Gutachten ist die persönliche Anhörung des Betroffenen, namentlich bei eilbedürftigen Entscheidungen, ein geeignetes Mittel (vgl. BVerfG, NJW 1991, 1283 [1284]).
  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Auszug aus OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06
    Auch bei der einstweiligen Anordnung gehört somit die vorherige persönliche Anhörung des Betroffenen, soweit nicht Gefahr im Verzug eine Ausnahme rechtfertigt, zu den durch Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zum Verfassungsgebot erhobenen Grundsätzen (vgl. BayObLGZ 1999, 249/250; 2000, 220/223; BVerfG InfAuslR 1996, 198/201).
  • BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei

    Auszug aus OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06
    Denn die Einschaltung des Richters bei Freiheitsentziehungen darf nicht bloße Formsache sein; sie hat vielmehr den Zweck, den Verfahrenssicherungen besondere Wirksamkeit zu verleihen (BVerfGE 66, 191 = NJW 1984, 1806).
  • BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88

    Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung

    Auszug aus OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06
    Er drückt der angeordneten Unterbringung den Makel der rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, die rückwirkend nicht zu heilen ist (BVerfGE 58, 208/223; NJW 1990, 2309/2310; BayObLGZ 2000, 220/224).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

  • OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig

  • OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00

    Verfahrensfehler; Sofortige Beschwerde; Anhörung; Betroffener;

  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

  • OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04

    Unterbringung eines Betreuten zur Heilbehandlung wegen befürchteter weiterer

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03

    Auslegung eines Rechtsmittelantrags bezüglich Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03

    Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens

  • OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05

    Hinweis des Beschwerdegerichts auf Antragsumstellung bei Erledigung des

  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

  • OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05

    Zulässige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit genehmigter

  • BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03

    Rechtsfolgen unterlassener Betreuerbeiordnung bei Anordnung zivilrechtlicher

  • KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00

    Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zur Überprüfung der

  • OLG Karlsruhe, 13.10.1997 - 11 Wx 62/97
  • BayObLG, 19.05.2003 - 3Z BR 79/03

    Entscheidung über einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der

  • BayObLG, 14.08.1997 - 3Z BR 317/97

    Abschiebungshaft bei Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisepflicht

  • OLG Naumburg, 09.05.2008 - 8 Wx 7/08

    Prüfungsumfang bei der Prüfung der Genehmigung einer Unterbringung wegen einer

    (Beschluss des OLG München vom 22.05.2006, 33 Wx 79/06).
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