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   OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11321
OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05 (https://dejure.org/2005,11321)
OLG München, Entscheidung vom 20.07.2005 - 33 Wx 75/05 (https://dejure.org/2005,11321)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 33 Wx 75/05 (https://dejure.org/2005,11321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeberechtigung des Betreuers, Interesse des Betreuers an der Geheimhaltung des Akteninhalts, Akteneinsicht

  • Judicialis

    GG 103 Art. 1; ; FGG § 20; ; FGG § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103, Art. 1; FGG § 20 § 34
    Eigenes Beschwerderecht des Betreuers bei Geheimhaltungsinteresse bezüglich persönlicher Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Akteneinsicht und Beschwerderecht des Betreuers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung der Beschwerdeberechtigung eines Betreuers in eigenem Namen; Gewährung von Akteneinsicht an einen Verfahrensbeteiligten mit dem Akteninhalt auch über wesentlichen Verhältnisse des Betreuers; Interesse des Betreuers an der Geheimhaltung des Akteninhalts; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 146 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05
    Als Sohn der Betroffenen gehört der Beteiligte zu 1 zu dem gem. § 69g Abs. 1 Satz 1 FGG privilegierten Personenkreis, dem auch ohne Beeinträchtigung eigener Rechte (§ 20 FGG) ein Beschwerderecht zusteht, wobei dieses sich auch nur gegen die Auswahl des Betreuers, nicht gegen die Betreuung insgesamt richten kann (vgl. Keidel/Kayser aaO Rn.13; BayObLGZ 1995, 220; BGH NJW 1996, 1825).
  • BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04

    Akteneinsicht bei Weigerung der Betreuten und Anspruch auf rechtliches Gehör der

    Auszug aus OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05
    Das Recht auf rechtliches Gehör steht dem Beteiligten zu 2 bereits vor Beschwerdeeinlegung zu, da die sinnvolle Ausübung der Beschwerdebefugnis Informationen über den Verfahrensstand voraussetzt (vgl. BayObLG Beschluss vom 19.1.2005, Az. 3Z BR 220/04).
  • BayObLG, 04.06.2004 - 3Z BR 97/04

    Akteneinsichtsrecht des Kindes eines Betreuten

    Auszug aus OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05
    Ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Schwelle einer schikanösen oder unlauteren und damit rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Akteneinsichtsinteresses überschritten ist (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 237/238; Beschluss vom 19.1.2005) bestehen auch unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des Beteiligten zu 1 nicht.
  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Auszug aus OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05
    Als Sohn der Betroffenen gehört der Beteiligte zu 1 zu dem gem. § 69g Abs. 1 Satz 1 FGG privilegierten Personenkreis, dem auch ohne Beeinträchtigung eigener Rechte (§ 20 FGG) ein Beschwerderecht zusteht, wobei dieses sich auch nur gegen die Auswahl des Betreuers, nicht gegen die Betreuung insgesamt richten kann (vgl. Keidel/Kayser aaO Rn.13; BayObLGZ 1995, 220; BGH NJW 1996, 1825).
  • AG Leverkusen, 13.05.2004 - 34 F 126/03

    Übertragung der elterlichen Sorge für ein Kind nach der Scheidung der Eltern;

    Auszug aus OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05
    Der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht (BayObLG FamRZ 2005, 232; OLG Düsseldorf BtPrax 1996, 198).
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