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   OLG München, 07.05.2013 - 34 Wx 115/13   

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https://dejure.org/2013,9350
OLG München, 07.05.2013 - 34 Wx 115/13 (https://dejure.org/2013,9350)
OLG München, Entscheidung vom 07.05.2013 - 34 Wx 115/13 (https://dejure.org/2013,9350)
OLG München, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 34 Wx 115/13 (https://dejure.org/2013,9350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit von im Grundbuch einzutragenden Rechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883 Abs. 1; BGB §§ 1018, 1090
    Anforderungen an die Bestimmtheit im Grundbuch einzutragender Rechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 07.05.2013 - 34 Wx 115/13
    Schon daher kommt - anders als etwa bei der Frage des Ausübungsbereichs (BGH NJW 2002, 3021) - die Bestimmung des Wesenskerns der Dienstbarkeit durch einen Dritten nicht in Betracht.
  • OLG Brandenburg, 04.02.2009 - 5 Wx 9/08

    Grundbuchsache: Hinreichende Bestimmtheit des Inhalts einer beschränkten

    Auszug aus OLG München, 07.05.2013 - 34 Wx 115/13
    Der Rechtsinhalt muss dabei aufgrund objektiver Umstände bestimmbar und für einen Dritten erkennbar und verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundeigentums einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Eigentum konkret haben kann (vgl. OLG Brandenburg FGPrax 2009, 100; Staudinger/Mayer BGB Neubearb. 2009 § 1018 Rn. 88 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.1961 - V ZB 16/61

    Tankstellen-Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 07.05.2013 - 34 Wx 115/13
    Wegen der unterschiedlichen inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten ist deshalb auch im Grundbuch selbst eine schlagwortartige Kennzeichnung des Wesenskerns im Eintragungswortlaut erforderlich (BGHZ 35, 378; Schöner/Stöber Rn. 1145).
  • BayObLG, 28.04.1983 - BReg. 2 Z 30/83

    Zur ausreichend bestimmten Bezeichnung einer verkauften Teilfläche

    Auszug aus OLG München, 07.05.2013 - 34 Wx 115/13
    Damit sind keine objektiven, an eine reale Situation anknüpfenden (siehe etwa BayObLG DNotZ 1985, 44) Umstände genannt, die einem Dritten eine ungefähre Vorstellung davon ermöglichen, welche Bedeutung die Belastungen für das Eigentum konkret haben können.
  • OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18

    Privatrechtliche Absicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem

    Indem (unter anderem) die "Zweckdienlichkeit" zum Maßstab für Inhalt und Umfang des Benutzungsrechts gemacht wird, fehlt es an objektiven Umständen, die einem Dritten eine ungefähre Vorstellung davon ermöglichen, welche Bedeutung die Belastung für das Eigentum konkret haben kann (vgl. Senat vom 7.5.2013, 34 Wx 115/13, juris Rn. 11).
  • OLG München, 09.12.2016 - 34 Wx 417/16

    Eintragungsfähigkeit eines bedingt bestellten Nießbrauchs

    2 Z 128/84|LG Essen; 21.08.1985; 7 T 675/85">Rpfleger 1985, 488: Auflösung von Verträgen aus einem Grund, der der "Sphäre" eines der Vertragspartner zuzurechnen ist; Senat vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11 = NJW-RR 2011, 1461: Ausschluss von Gewerbe im Sondereigentum, es sei denn es handelt sich um "stille Gewerbe mit nur geringer Umfeldbeeinträchtigung"; Senat vom 7.5.2013, 34 Wx 115/13, juris: Vormerkung zur Sicherung von Dienstbarkeiten, "soweit diese zur dauerhaften Erschließung des Grundstücks notwendig oder zweckdienlich sein sollten") in objektiver Hinsicht nicht unsicher.
  • OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17

    Zwischenverfügung - wegen lastenfreier Abschreibung eines Gehrechts

    Eine rechtsgeschäftliche Begrenzung des Ausübungsbereichs eines Gehrechts auf denjenigen Bereich des belasteten Grundstücks, der zur Ausübung des Rechts "entlang der Grundstücksgrenze ...b" erforderlich (nicht lediglich zweckdienlich; vgl. Senat vom 7.5.2013, 34 Wx 115/13, juris) ist, knüpft an objektive Umstände einer realen Situation an (siehe etwa BayObLG DNotZ 1985, 44).
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