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   OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 275/14   

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https://dejure.org/2014,18786
OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 275/14 (https://dejure.org/2014,18786)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2014 - 34 Wx 275/14 (https://dejure.org/2014,18786)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - 34 Wx 275/14 (https://dejure.org/2014,18786)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eine (isolierte) Anfechtung findet nicht statt, wenn das Grundbuchamt in einem Antragsverfahren mit mehreren Beteiligten bei Zurückweisung eine selbständige Kostenentscheidung nicht trifft.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen das Unterbleiben einer Kostenentscheidung durch das Grundbuchamt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 58; FamFG § 81 Abs. 1; GBO § 71
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen das Unterbleiben einer Kostenentscheidung durch das Grundbuchamt

  • rechtsportal.de

    FamFG § 58 ; FamFG § 81 Abs. 1 ; GBO § 71
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen das Unterbleiben einer Kostenentscheidung durch das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 284
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.2011 - V ZB 170/11

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach Erledigung der

    Auszug aus OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 275/14
    Zwar hat der Gesetzgeber eine entsprechende Vorschrift bewusst nicht übernommen, um eine Überprüfung des weiten richterlichen Ermessens im Fall einer Kostenverteilung nach §§ 81 ff. FamFG zu ermöglichen (BGH Rpfleger 2012, 197/198 m. w. N.).
  • OLG München, 22.11.2013 - 34 Wx 321/13

    Grundbuchverfahren: Eintragung zweier Personen als Miteigentümer zu gleichen

    Auszug aus OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 275/14
    Im Beschwerdeverfahren (siehe Beschluss des Senats vom 22.11.2013, 34 Wx 321/13; dort zu III.) hatte sich der Beteiligte zu 2 nicht beteiligt.
  • OLG Dresden, 08.03.2013 - 17 W 212/13
    Auszug aus OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 275/14
    Es kann dahinstehen, ob sich die Statthaftigkeit der Beschwerde aus § 71 GBO (so OLG Dresden NotBZ 2013, 386; Demharter GBO 29. Aufl. § 71 Rn. 32) oder aus § 58 FamFG (so Budde in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 71 Rn.29; Hügel/Kramer GBO 2. Aufl. § 71 Rn. 186) ergibt.
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