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   OLG München, 09.08.2007 - 34 Wx 31/07   

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https://dejure.org/2007,11135
OLG München, 09.08.2007 - 34 Wx 31/07 (https://dejure.org/2007,11135)
OLG München, Entscheidung vom 09.08.2007 - 34 Wx 31/07 (https://dejure.org/2007,11135)
OLG München, Entscheidung vom 09. August 2007 - 34 Wx 31/07 (https://dejure.org/2007,11135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Unterbindungsgewahrsams durch die Polizeibehörde zum Erstellen einer abschließenden Gefahrenprognose; Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten bei der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer ...

  • Judicialis

    BPolG § 23; ; BPolG § 39; ; GVG § 17a Abs. 5; ; VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche Gerichtsbarkeit zur nachträglichen Entscheidung über Rechtmäßigkeit des Polizeigewahrsams - unzulässiger Polizeigewahrsam zur Ermittlung der Gefahrenprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 247
  • FGPrax 2007, 298
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus OLG München, 09.08.2007 - 34 Wx 31/07
    Zum Schutz der öffentlichen Ordnung vor Rechtsbrüchen ist daher die präventiv-polizeiliche Ingewahrsamnahme notwendig und grundsätzlich zulässig (BVerwGE 45, 51/55 f.; BayVerfGH vom 2.8.1990 = VerfGHE 43, 107/128).

    Ist dies der Fall, so kann typischerweise davon ausgegangen werden, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit unmittelbar bevorsteht und damit eine gegenwärtige Gefahr gegeben ist (vgl. BVerwGE 45, 51/57 f.).

    Von einer Gefahrenerhöhung derart, dass der Eintritt eines Schadens nun sofort und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wäre (BVerwGE 45, 51/58), kann nicht gesprochen werden.

  • VerfGH Bayern, 02.08.1990 - 3-VII-89

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus OLG München, 09.08.2007 - 34 Wx 31/07
    Zum Schutz der öffentlichen Ordnung vor Rechtsbrüchen ist daher die präventiv-polizeiliche Ingewahrsamnahme notwendig und grundsätzlich zulässig (BVerwGE 45, 51/55 f.; BayVerfGH vom 2.8.1990 = VerfGHE 43, 107/128).

    Insoweit lassen sich die in Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 PAG aufgeführten Prognosehilfen ergänzend für die Auslegung des hier maßgeblichen Tatbestands von § 39 Abs. 1 Nr. 3 BPolG mit heranziehen; der Grundtatbestand ist in beiden Vorschriften nämlich der gleiche (vgl. VerfGHE 43, 107/127.).

    Auch wenn im Inpol-System "relevante Daten" für die Betroffenen vorliegen, erlauben vage Verdachtsgründe, die für die Annahme des Grundtatbestands, nämlich das unmittelbare Bevorstehen der Tat, nicht ausreichen, keinen Gewahrsam (VerfGHE 43, 107/127).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG München, 09.08.2007 - 34 Wx 31/07
    Bei beendeten Freiheitsentziehungen besteht nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf den hohen Wert des Freiheitsrechts (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) regelmäßig, so auch hier, ein fortwährendes Rechtsschutzinteresse an einer Sachentscheidung über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs (siehe nur BVerfG NJW 2002, 3161 m.w.N.).

    Dieses Grundrecht nimmt einen hohen Rang ein; die Freiheit der Person ist ein besonders hohes Rechtsgut (BVerfG NJW 2002, 3161), was sich auch aus seiner verfahrensmäßigen Absicherung in Art. 104 GG erschließt.

  • BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung

    Auszug aus OLG München, 09.08.2007 - 34 Wx 31/07
    a) Zutreffend leitet die Kammer eine Befugnis zur Verbringung der Betroffenen zur Dienststelle und deren Festhaltung nicht aus den Vorschriften über die Identitätsfeststellung ab (§ 23 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 4 BPolG; vgl. BVerfG NVwZ 1992, 767).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1978 - IV A 330/77

    Spähtrupp der KPD/ML - Anscheinsgefahr, Gefahrenverdacht, Ingewahrsamnahme

    Auszug aus OLG München, 09.08.2007 - 34 Wx 31/07
    Teilweise wird erwogen, der Polizei einen schmalen Zeitkorridor zuzubilligen, in dem sie die Befugnis zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit besäße, um zu prüfen, ob über einen Gefahrenverdacht hinaus (dazu Heesen/Hönle/Peilert BGSG 4. Aufl. § 14 Rn. 28; Denninger in Lisken/Denninger E Rn. 38; siehe auch OVG Münster DVBl 1979, 733) tatsächlich eine konkrete Gefahr besteht und auch sonst die Voraussetzungen einer Ingewahrsamnahme vorliegen.
  • OVG Thüringen, 11.05.1999 - 3 VO 986/98

    Polizeirecht; Polizeirecht; Verwaltungsrechtsweg; Sonderzuweisung;

    Auszug aus OLG München, 09.08.2007 - 34 Wx 31/07
    Im Übrigen dürfte es mangels Sonderregelung im Bundespolizeigesetz (vgl. § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO) für die im Raum stehende öffentlich-rechtliche Streitigkeit bei dem Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten bleiben (vgl. Rachor in Lisken/Denninger Handbuch des Polizeirechts 3. Aufl. F Rn. 538; OVG Thüringen DÖV 1999, 879; siehe auch OVG Münster NJW 1990, 3224).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1989 - 5 A 886/88
    Auszug aus OLG München, 09.08.2007 - 34 Wx 31/07
    Im Übrigen dürfte es mangels Sonderregelung im Bundespolizeigesetz (vgl. § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO) für die im Raum stehende öffentlich-rechtliche Streitigkeit bei dem Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten bleiben (vgl. Rachor in Lisken/Denninger Handbuch des Polizeirechts 3. Aufl. F Rn. 538; OVG Thüringen DÖV 1999, 879; siehe auch OVG Münster NJW 1990, 3224).
  • OLG Braunschweig, 30.08.2018 - 1 W 114/17

    Ingewahrsamnahme von Fußballfans - Gefahrenprognose: Ultra

    Ein vorläufiger polizeilicher Gewahrsam, der dazu dient, erst noch eine polizeiliche Gefahrenprognose treffen zu wollen, ist grundsätzlich unzulässig (vgl. OLG München, NVwZ-RR 2008, 247).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 5 A 1045/09

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme anlässlich

    vgl. OLG München, Beschluss vom 9. August 2007 - 34 Wx 31/07 u. a. -, juris Rdnr. 7; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. 2007, F 601 (S. 599).

    vgl. OLG München, Beschluss vom 9. August 2007 - 34 Wx 31/07 u. a. -, juris Rdnr. 9 m. w. N.

    - 1 C 31.72 -, BVerwGE 45, 51; OLG München, Beschluss vom 9. August 2007 - 34 Wx 31/07 u. a. -, juris Rdnr. 20 ff., insbesondere Rdnr. 24; OLG Rostock, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 W 102/07 -, juris Rdnr. 16 ff.; Drewes/Malmberg/Walter, Bundespolizeigesetz, 4. Aufl. 2010, § 39 Rdnr. 14; Saarl.

  • OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12

    Anordnung der Durchsuchung sowie Sicherstellung von Schusswaffen in Bayern

    Auch in "schwierigen Fällen" ist davon auszugehen, dass das Erstgericht die Zulässigkeit des Rechtswegs geprüft und bejaht hat (siehe BGH NJW 2008, 3572; Senat vom 9.8.2007, 34 Wx 31/07 = FGPrax 2007, 298).
  • OLG Braunschweig, 17.02.2020 - 3 W 42/20

    Tätigwerden einer Landespolizei im Wege der Amtshilfe für die Bundespolizei;

    Das Bundespolizeigesetz enthält jedoch keine dem § 19 Abs. 2 NPOG entsprechende Vorschrift, so dass es bei der allgemeinen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für eine solche nachträgliche Rechtswidrigkeitsfeststellungsklage nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO bleibt (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. August 2007 - 34 Wx 31/07 -, NVwZ-RR 2008, 247; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 1 S 2963/11 -, NVwZ-RR 2012, 346 zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch die Bundespolizei erfolgten Ingewahrsamnahme; vgl. ferner Schenke, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2018, § 40 BPolG Rn. 9).
  • VG Braunschweig, 07.11.2012 - 5 A 11/12

    Platzverweise/Aufenthaltsverbot im Zusammenhang mit Demonstrationen, Vorrang des

    Vielmehr muss hinzutreten, dass nach den konkreten Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweisen zu erwarten ist Derartige Anhaltspunkte bilden insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Ankündigen der Tat oder das Auffordern dazu, das Mitführen bestimmter Gegenstände, die zur Tatbegehung auffordern oder zur Tatbegehung bestimmt oder erfahrungsgemäß verwendet werden (OLG München, B. v. 09.08.2007, Az.: 34 Wx 31/07, 34 Wx 031/07, juris, Rn. 22).
  • VG Braunschweig, 07.11.2012 - 5 A 114/11

    Platzverweise/Aufenthaltsverbot im Zusammenhang mit Demonstrationen, Vorrang des

    Derartige Anhaltspunkte bilden insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Ankündigen der Tat oder das Auffordern dazu, das Mitführen bestimmter Gegenstände, die zur Tatbegehung auffordern oder zur Tatbegehung bestimmt oder erfahrungsgemäß verwendet werden (OLG München, B. v. 09.08.2007, Az.: 34 Wx 31/07, 34 Wx 031/07 juris, Rn. 22).
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