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   OLG München, 30.01.2015 - 34 Wx 477/14   

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https://dejure.org/2015,1096
OLG München, 30.01.2015 - 34 Wx 477/14 (https://dejure.org/2015,1096)
OLG München, Entscheidung vom 30.01.2015 - 34 Wx 477/14 (https://dejure.org/2015,1096)
OLG München, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - 34 Wx 477/14 (https://dejure.org/2015,1096)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1018
    Ermittlung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit durch Auslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit einer Rückbaupflicht im Fall des Widerrufs der Gestattung eines Dachüberstandes als Inhalt einer Grunddienstbarkeit

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 1018
    Keine Eintragung einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt der Verpflichtung zum Rückbau eines genehmigten Dachüberstands auf dem herrschenden Grundstück

  • rewis.io

    Rückbaupflicht im Falle des Widerrufs der Gestattung eines Dachüberstands

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Grunddienstbarkeit - Dachüberstand vom dienenden auf herrschendes Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1018
    Eintragungsfähigkeit einer Rückbaupflicht im Fall des Widerrufs der Gestattung eines Dachüberstandes als Inhalt einer Grunddienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückbaupflicht auf Verlangen ist kein tauglicher Gegenstand einer Grunddienstbarkeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inhalt einer Grunddienstbarkeit bestimmt sich durch Auslegung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inhalt einer Grunddienstbarkeit bestimmt sich durch Auslegung

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1372
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.2004 - V ZR 243/03

    Rechtsverhältnisse an einem Überbau nach Ablauf einer schuldrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 30.01.2015 - 34 Wx 477/14
    Vielmehr schafft der beiderseitige rechtsgeschäftliche Wille der Nachbarn - hier ausgedrückt durch die bekundete Absicht zur Errichtung der Grenzgarage mit dem in das Nachbargrundstück hineinragenden Dachüberstand und die auflösend bedingte Zustimmung des betroffenen Nachbarn hierzu - die erforderliche Legitimationsgrundlage (BGH NJW 2004, 1237).
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 155/83

    Grunddienstbarkeit - Raumheizung - Brauchwasser - Anlagen - Erzeugung von Wärme

    Auszug aus OLG München, 30.01.2015 - 34 Wx 477/14
    Ob eine sogenannte Unterlassungsdienstbarkeit auch darin bestehen kann, dass deren Inhalt, gleichviel ob negativ durch die verbotene oder positiv durch die gestattete Befugnis umschrieben (BayObLGZ 1985, 285), letztlich nur eine einzige positive Handlung - sinnvollerweise - erlaubt und eine Unterscheidung zwischen "echter" und "formeller" Unterlassung letztlich nicht zu treffen ist (so Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1134; siehe auch BGH WM 1984, 820/821), mag dahin stehen.
  • BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 2 Z 56/85

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 30.01.2015 - 34 Wx 477/14
    Ob eine sogenannte Unterlassungsdienstbarkeit auch darin bestehen kann, dass deren Inhalt, gleichviel ob negativ durch die verbotene oder positiv durch die gestattete Befugnis umschrieben (BayObLGZ 1985, 285), letztlich nur eine einzige positive Handlung - sinnvollerweise - erlaubt und eine Unterscheidung zwischen "echter" und "formeller" Unterlassung letztlich nicht zu treffen ist (so Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1134; siehe auch BGH WM 1984, 820/821), mag dahin stehen.
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 31 C 160/14

    Überbau unterhalb der 25 cm-Grenze muss der Nachbar hinnehmen!

    Das jeweilige Herrschaftsrecht des Grundstückseigentümers erstreckt sich aber grundsätzlich auch auf den Luftraum senkrecht über seinem Grundstück (§ 905 Satz 1 BGB; OLG München , Beschluss vom 30.01.2015, Az.: 34 Wx 477/14, u.a. in: BauR 2015, Seite 1372 ).
  • OLG Stuttgart, 16.08.2023 - 3 U 324/21

    Berechtigung der Geltendmachung von Unterlassungsanspruch aus

    Eine Verpflichtung des Eigentümers des dienenden Grundstücks zur Leistung (z.B. Rückbau, OLG München, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 34 Wx 477/14 -, juris) kann nicht Hauptbestandteil, wohl aber hinsichtlich der zugelassenen Maßnahmen Nebenbestandteil der Grunddienstbarkeit sein (Erman/Grziwotz a.a.O., § 1018 Rn. 8).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 21.12.2018 - 1 C 830/17

    Nachbaranspruch auf Beseitigung eines Überbaus

    Das jeweilige Herrschaftsrecht des Grundstückseigentümers erstreckt sich dabei grundsätzlich auch auf den Luftraum senkrecht über seinem Grundstück (§ 905 Satz 1 BGB; OLG München, Beschluss vom 30.01.2015, Az.: 34 Wx 477/14, u. a. in: BauR 2015, Seite 1372).
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