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   AG München, 17.05.2021 - 344 C 5808/20   

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AG München, 17.05.2021 - 344 C 5808/20 (https://dejure.org/2021,14937)
AG München, Entscheidung vom 17.05.2021 - 344 C 5808/20 (https://dejure.org/2021,14937)
AG München, Entscheidung vom 17. Mai 2021 - 344 C 5808/20 (https://dejure.org/2021,14937)
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  • OLG München, 14.12.2015 - 10 U 579/15

    Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall - OLG München weist für eine Vielzahl

    Auszug aus AG München, 17.05.2021 - 344 C 5808/20
    Nach den Grundsätzen der aktuellen Rechtsprechung des OLG München (Beschluss vom 14.12.2015, 10 U 579/15), der sich das Gericht in eigener Würdigung anschließt, sind die Sachverständigenkosten hier voll erstattungsfähig.

    Bei Standardgutachten zur Feststellung eines Kraftfahrzeugsschaden - wie im hiesigen Fall - kann nach der aktuellen Rechtsprechung des OLG Münchens (Beschluss vom 14.12.2015, 10 U 579/15) - der das Gericht folgt - gemäß § 287 ZPO die Honorarbefragung des BVSK 2015 als üblich Vergütung herangezogen werden - auch in Bezug auf die Nebenkosten.

    Es ist aber zu beachten, dass der Beschluss des OLG München vom 14.12.2015 lediglich eine C 5808/20 - Seite 9 - Fortschreibung des OLG-Beschluss vom 12.3.2015, 10 U 579/15 darstellt, so dass die Sachverständigenkosten hier nach der subjektbezogenen Schadensbetrachtung voll erstattungsfähig sind.

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG München, 17.05.2021 - 344 C 5808/20
    Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tat- C 5808/20 - Seite 7 - sächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH VersR 1974, 90).

    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (vgl. BGHZ 54, 82, 85 und 61, 346, 349 f.).

    Gleichwohl ergeben sie sich bereits aus § 249 BGB, so dass die Darlegungs- und Beweislast hierfür beim Geschädigten liegt (vgl. BGHZ 61, 346, 351).

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere

    Auszug aus AG München, 17.05.2021 - 344 C 5808/20
    Hinweise der Schädigerseite auf Referenzwerkstätten dienten in diesen Fällen nur dazu, der in dem vom Geschädigten vorgelegten Sachverständigengutachten vorgenommenen Abrechnung entgegenzutreten (so BGH, Urteil vom 14. Mai 2013 -- VI ZR 320/12).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG München, 17.05.2021 - 344 C 5808/20
    Eine eklatante und auch für den Laien erkennbare Überhöhung erscheint auf den ersten Blick bei Reparaturkosten in Höhe von 2.277,35 EUR und Sachverständigenkosten von netto 691, 39,- EUR nicht der Fall zu sein (vgl. auch BGH vom 11.2.2014, VI ZR 225/13 hier betrugen die Sachverständigenkosten sogar deutlich über 50 % der Reparaturkosten).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG München, 17.05.2021 - 344 C 5808/20
    Der erforderliche Geldbetrag ist vom Tatrichter anhand tragfähiger Anknüpfungstatsachen gemäß § 287 ZPO zu ermitteln (vgl. BGH NJW 2014, 3151).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus AG München, 17.05.2021 - 344 C 5808/20
    Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen (vgl. BGH NJW 1995, 446, 447).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus AG München, 17.05.2021 - 344 C 5808/20
    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (vgl. BGHZ 54, 82, 85 und 61, 346, 349 f.).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus AG München, 17.05.2021 - 344 C 5808/20
    Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH NJW-RR 1989, 953, 956).
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