Rechtsprechung
AG Gifhorn, 13.09.2012 - 35 IE 4/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Eröffnungsvoraussetzungen für ein Sekundärinsolvenzverfahren insbesondere im Hinblick auf das Unterhalten einer Niederlassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zuständigkeit des Insolvenzgerichts bei "Niederlassung durch Außenwirkung" einer Schuldnerin
Verfahrensgang
- AG Gifhorn, 13.09.2012 - 35 IE 4/12
- LG Hildesheim, 18.10.2012 - 5 T 294/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.03.2012 - IX ZB 178/11
Grenzüberschreitende Insolvenz: Voraussetzungen für die Eröffnung eines …
Auszug aus AG Gifhorn, 13.09.2012 - 35 IE 4/12
Im Umkehrschluss ergibt sich daraus, dass das bloße Vorhandensein einzelner Vermögenswerte oder von Bankkonten grds. nicht den Erfordernissen für eine Qualifizierung als Niederlassung genügt (BGH, ZInsO 2012, 699 m.w.N.).Am 24.7.2012, dem maßgebenden Tag der Antragstellung (BGH, ZInsO 2012, 699 ), unterhielt die Schuldnerin eine Niederlassung i.S.d. Art. 3 Abs. 2 EuInsVO in Peine.
- AG München, 05.02.2007 - 1503 IE 4371/06
Insolvenzgericht darf Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens umdeuten
Auszug aus AG Gifhorn, 13.09.2012 - 35 IE 4/12
Das Gericht schließt sich insoweit der bereits vom AG München vertretenen Auffassung an, dass der für die Begründung einer Niederlassung i.S.v. Art. 2 lit. h EuInsVO geforderte Personaleinsatz nicht nur durch eigene Arbeitnehmer erfolgen muss, sondern auch durch andere Personen, die aufgrund von Geschäftsbesorgungsverträgen oder Aufträgen eingesetzt werden, solange diese Personen nach außen hin für die Schuldnerin auftreten (AG München, NZI 2007, 358, 359).Soweit hiergegen eingewandt wird, vollständiges Outsourcing überschreite den Niederlassungsbegriff des Art. 2 lit. h EuInsVO (vgl. Mankowski , ZIP 2007, 495), so teilt das Gericht diese Auffassung nicht, da Art. 2 lit. h EuInsVO eben keine Einschränkung dahin gehend enthält, dass der Einsatz eigenen Personals gefordert wird.
- BGH, 21.12.2010 - IX ZB 227/09
Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens: Inlandsvermögen des Schuldners ohne …
Auszug aus AG Gifhorn, 13.09.2012 - 35 IE 4/12
Im Anwendungsbereich der EuInsVO findet § 354 Abs. 2 InsO , der für ein Partikularinsolvenzverfahren ggf. das Vorhandensein inländischen Vermögens ausreichen lässt, keine Anwendung (BGH, ZInsO 2011, 231).
- OLG Köln, 14.12.2001 - 2 W 146/01
Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Forderung im …
Auszug aus AG Gifhorn, 13.09.2012 - 35 IE 4/12
Die über eine schlüssige Darlegung der Forderung (vgl. LG Potsdam, ZInsO 2002) hinausgehende Glaubhaftmachung derselben bedeutet, dass es nicht des vollen Beweises des Bestehens derselben bedarf, sondern bereits die überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht (OLG Köln, ZInsO 2002, 772, 773 f.; LG Potsdam, ZInsO 2005, 499, 500 ). - AG Stade, 24.08.2012 - 73 IE 1/12
Anforderungen an die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens über das …
Auszug aus AG Gifhorn, 13.09.2012 - 35 IE 4/12
das Bestehen einer Forderung der Antragstellerin gegenüber der Schuldnerin bejaht (vgl. auch AG Stade, Beschl. v. 24.8.2012 - 73 IE 1/12). - LG Berlin, 01.12.2004 - 86 T 766/04
Zulässigkeit eines Insolvenzantrages; Anforderungen an die Glaubhaftmachung von …
Auszug aus AG Gifhorn, 13.09.2012 - 35 IE 4/12
Die über eine schlüssige Darlegung der Forderung (vgl. LG Potsdam, ZInsO 2002) hinausgehende Glaubhaftmachung derselben bedeutet, dass es nicht des vollen Beweises des Bestehens derselben bedarf, sondern bereits die überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht (OLG Köln, ZInsO 2002, 772, 773 f.; LG Potsdam, ZInsO 2005, 499, 500 ).