Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 11.11.2002 - 4 A 37/02.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28293
OVG Brandenburg, 11.11.2002 - 4 A 37/02.Z (https://dejure.org/2002,28293)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 11.11.2002 - 4 A 37/02.Z (https://dejure.org/2002,28293)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 11. November 2002 - 4 A 37/02.Z (https://dejure.org/2002,28293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,28293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksverkehrsgenehmigungsverfahren; Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahren; Rückgabeantrag; Restitutionsantrag; Aussetzung des Verfahrens; Verfahrensaussetzung

  • Judicialis

    VwGO § 124; ; VwGO § 124 a Abs. 1 a. F.; ; AnmVO § 7 Abs. 1; ; GKG § 13 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 11.11.2002 - 4 A 37/02
    Dem ist beizupflichten, zumal bereits durch den Erlass der 1. Anmeldeverordnung vom 11. Juli 1990 das möglicherweise bestehende Vertrauen der Erwerber in die Abwicklung grundbuchlich noch nicht vollzogener Verträge zerstört worden ist (so auch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 - BVerfGE 101, 239, 265).
  • OVG Brandenburg, 17.03.1998 - 4 B 28/98

    Erteilung einer Duldung wegen eines behandlungsdürftigen, aber in der Heimat

    Auszug aus OVG Brandenburg, 11.11.2002 - 4 A 37/02
    Der sich daraus ergebende eingeschränkte Prüfungsmaßstab betrifft nicht nur die gemäß § 124 Abs. 2 VwGO geltend gemachten Gründe, sondern gilt gleichermaßen in Bezug auf die vom Zulassungsantragsteller vorgetragene inhaltliche Begründung seines Rechtsschutzbegehrens (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. etwa Beschluss vom 2. Juni 1999 - 4 A 207/97 -, ZfB 1999, 127 f. und Beschluss vom 17. März 1998 - 4 B 28/98 -, NVwZ-Beilage 7/1988, 75).
  • OVG Brandenburg, 02.06.1999 - 4 A 207/97

    Bergbauberechtigungen; Bestandsschutzregelung; Bodenschätze; Vereinheitlichung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 11.11.2002 - 4 A 37/02
    Der sich daraus ergebende eingeschränkte Prüfungsmaßstab betrifft nicht nur die gemäß § 124 Abs. 2 VwGO geltend gemachten Gründe, sondern gilt gleichermaßen in Bezug auf die vom Zulassungsantragsteller vorgetragene inhaltliche Begründung seines Rechtsschutzbegehrens (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. etwa Beschluss vom 2. Juni 1999 - 4 A 207/97 -, ZfB 1999, 127 f. und Beschluss vom 17. März 1998 - 4 B 28/98 -, NVwZ-Beilage 7/1988, 75).
  • VG Cottbus, 25.07.2013 - 1 K 326/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Die Beigeladenen haben dem Rechtsgeschäft vom 23. Mai 1990 nicht zugestimmt und sie haben am 12. September 1990 und damit innerhalb der Frist des § 7 Abs. 1 S. 2 AnmVO ausdrücklich das Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens beantragt; hiervon abgesehen wäre ein uneingeschränktes Begehren auf Rückübertragung unter Hinweis darauf, dass einem Rückübertragungsantragsteller die Rechtsänderungen an dem Grundstück nach dem schädigenden Ereignis nicht bekannt sind, dahingehend zu verstehen, dass der Antragsteller alle erforderlichen Anträge stellt, die zur Rückerlangung seines Eigentums erforderlich sind, folglich auch einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens nach der Grundstücksverkehrsverordnung (vgl. Urt. der Kammer v. 10. Oktober 2001 - 1 K 2277/97 - UA S. 6 und OVG f. d. Ld. Brandenburg, Beschl. v. 11. November 2002 - 4 A 37/02.Z - BA S. 4).

    45 2. Erweist sich der Antrag auf Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens danach als zulässig und begründet, richtet sich die erneute Sachentscheidung der Behörde - nämlich die Frage, ob die Grundstücksverkehrsgenehmigung aufrecht zu erhalten oder aufzuheben ist - nach dem jeweiligen materiellen Recht, nicht jedoch nach den §§ 48, 49 VwVfG(Bbg) (Wasmuth in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, 51. EL, § 7 AnmVO Rn. 11; vgl. auch OVG f. d. Ld. Brandenburg, Beschl. v. 11. November 2002 - 4 A 37/02.Z - BA S. 4: "... oder der Aufhebungsentscheidung nach § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwVfGBbg, auf welche nach Ansicht des Verwaltungsgerichts der angefochtene Bescheid beruht ..."; entgegen VG Cottbus, Urt. v. 10. Oktober 2001 - 1 K 2277/97 - UA S. 8; so entsprechend zu § 51 VwVfG auch: BVerwG, Urt. v. 13. September 1984 - BVerwG 2 C 22.83 - juris Rn. 21; Urt. v. 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - juris Rn. 14; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 51 Rn. 44; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 51 Rn. 9; Falkenbach in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2010, § 51 Rn. 19 ff., 21).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht