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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 25.02.2003 - 4 A 54/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,32763
VG Lüneburg, 25.02.2003 - 4 A 54/01 (https://dejure.org/2003,32763)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 25.02.2003 - 4 A 54/01 (https://dejure.org/2003,32763)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 4 A 54/01 (https://dejure.org/2003,32763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anspruch auf Akteneinsicht und Fahrtkostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35a SGB 8; § 39 SGB 8; § 25 Abs 2 SGB 10; § 40 BSHG; § 29 VwVfG; § 16 DSG ND
    Akteneinsicht; ambulante Eingliederungshilfe; Dyskalkulie-Training; Eingliederungshilfe; Fahrtkosten; Gutachten; Kostenübernahme; Personensorge; seelische Behinderung; Therapiekosten; Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LC 88/02

    Akteneinsicht zwecks Ermittlung des Namens eines Informanten abgelehnt

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.02.2003 - 4 A 54/01
    Dieser Anspruch ergibt sich allerdings nicht aus § 16 Abs. 3 NDSG, weil diese Vorschrift gegenüber den speziellen Regelungen, die in den SGB I - X enthalten sind, zurücktritt (§ 2 Abs. 6 NDSG, s. auch NdsOVG, Urt. v. 14.8.2002 - 4 LC 88/02 -).

    Anspruch auf Einsicht in Akten abgeschlossener Verfahren besteht nur insoweit, als Elemente aus diesen Verfahren noch für das laufende Verwaltungsverfahren aktuell sind (NdsOVG, Urt. v. 14.8.2002 - 4 LC 88/02 -).

    Ein berechtigtes Interesse ist dabei jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art (BVerwG, Urt. v. 1.7.1983 - BVerwG 2 C 42.82 -, BVerwGE 67, 300 zum gleichlautenden § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, NdsOVG Urt. v. 14.8.2002 - 4 LC 88/02 -).

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.02.2003 - 4 A 54/01
    Ein berechtigtes Interesse ist dabei jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art (BVerwG, Urt. v. 1.7.1983 - BVerwG 2 C 42.82 -, BVerwGE 67, 300 zum gleichlautenden § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, NdsOVG Urt. v. 14.8.2002 - 4 LC 88/02 -).
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87

    Fahrtkosten zur Sonderschule als Leistung der Eingliederungshilfe

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.02.2003 - 4 A 54/01
    Fahrtkosten, die entstehen, weil Eingliederungsmaßnahmen sonst nicht durchgeführt werden können, sind Teil der Maßnahme und dem Grunde nach wie diese zu tragen (BVerwG, Urt. v. 22.5.1975 - V C 19.74 - BVerwGE 48, 228; Urt. v. 10.9.1992 - 5 C 7.87 - FEVS 43, 245; Beschl. v. 14.10.1994 - 5 B 114/93 -).
  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74

    Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.02.2003 - 4 A 54/01
    Fahrtkosten, die entstehen, weil Eingliederungsmaßnahmen sonst nicht durchgeführt werden können, sind Teil der Maßnahme und dem Grunde nach wie diese zu tragen (BVerwG, Urt. v. 22.5.1975 - V C 19.74 - BVerwGE 48, 228; Urt. v. 10.9.1992 - 5 C 7.87 - FEVS 43, 245; Beschl. v. 14.10.1994 - 5 B 114/93 -).
  • BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93

    Ermessen bei der Fahrtkostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe für

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.02.2003 - 4 A 54/01
    Fahrtkosten, die entstehen, weil Eingliederungsmaßnahmen sonst nicht durchgeführt werden können, sind Teil der Maßnahme und dem Grunde nach wie diese zu tragen (BVerwG, Urt. v. 22.5.1975 - V C 19.74 - BVerwGE 48, 228; Urt. v. 10.9.1992 - 5 C 7.87 - FEVS 43, 245; Beschl. v. 14.10.1994 - 5 B 114/93 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.1993 - 4 L 4683/92

    Pflegekind; Nachhilfeunterricht; Erziehungsdefizite; Wissenlücken; Schulbesuch;

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.02.2003 - 4 A 54/01
    Die laufenden Leistungen decken aber nur den regelmäßig wiederkehrenden Bedarf, d.h. den Bedarf, der ohne Besonderheiten des Einzelfalls bei vielen Hilfeempfängern besteht und nicht nur einmalig ist (vgl. hierzu NdsOVG, Urt. v. 28.7.1993 - 4 L 4683/92 - FEVS 45, 19).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.10.2001 - 4 A 54.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,27371
BVerwG, 09.10.2001 - 4 A 54.01 (https://dejure.org/2001,27371)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.2001 - 4 A 54.01 (https://dejure.org/2001,27371)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 4 A 54.01 (https://dejure.org/2001,27371)
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Volltextveröffentlichung

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 14.04.2004 - 4 A 54/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19593
VG Schleswig, 14.04.2004 - 4 A 54/01 (https://dejure.org/2004,19593)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.04.2004 - 4 A 54/01 (https://dejure.org/2004,19593)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14. April 2004 - 4 A 54/01 (https://dejure.org/2004,19593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 13 LB 179/03

    Abmeldung von Amts wegen; Armenier; Aserbaidschan; kein Abschiebeverbot;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.04.2004 - 4 A 54/01
    Bei dieser Lesart stellt Art. 5 Ziff. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1998 für alle diejenigen, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, einen Verlusttatbestand dar i. S. d. Art. 16 Ziff. 4 des Gesetzes dar (a. A. OVG Lüneburg, Beschluss v. 24.11.2003, 13 LB 179/03, das wohl von einem Nichterwerb einer "neuen" Staatsangehörigkeit ausgeht).

    Der damit verbundene mögliche Verlust der Staatsangehörigkeit knüpft nicht an asylerhebliche Merkmale an (vgl zum Ganzen auch OVG Lüneburg, Beschluss v. 24.11.2003, 13 LB 179/03).

  • VG Braunschweig, 04.12.2002 - 8 A 546/01

    Armenier; Aserbaidschan; Ausländer; russische Föderation; Russland;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.04.2004 - 4 A 54/01
    Denn auch, wenn man davon ausgeht, dass der Kläger im Zeitpunkt des Inkrafttreten des aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitsgesetzes noch formal an seinem Wohnsitz registriert war, reicht dies für den Staatsangehörigkeitserwerb nach Art. 4, 1. Alternative Staatsangehörigkeitsgesetz 1990 nicht aus (so auch Institut für Ostrecht, Gutachten vom 22.11.2000 an VG Berlin, Nr. 89 a Erkenntnismittelliste Aserbaidschan; VG Braunschweig, Urt. v. 04.12.2002, 8 A 546/01).

    Es kann nach den hier gemachten Feststellungen dahinstehen, ob dem Kläger darüber hinaus unabhängig von einer amtlichen Registrierung der (de facto-)Verlust der Staatsangehörigkeit nach Art. 20 Ziff. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetz 1990 entgegengehalten werden kann (in diesem Sinne VG Braunschweig, Urt. v. 04.12.2002, 8 A 546/01; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil v. 12.12.2002, 1 L 103/02) bzw. ob eine ggf. fortbestehende aserbaidschanische Staatsangehörigkeit nur noch als inhaltsleere rechtliche Hülse anzusehen ist, da der Kläger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Dokumente für die Einreise nach Aserbaidschan erhalten könnte, so dass es auch unter diesem Gesichtspunkt gerechtfertigt wäre, Aserbaidschan im Verhältnis zum Kläger als einen faktisch nur noch die Rolle eines nicht zur Aufnahme bereiten Drittstaates anzusehen (in diesem Sinne OVG Münster., Beschl. v. 14.03.2001, 11 A 5348/98.A; VG Oldenburg, Urteil v. 10.11.2003, 1 A 4315/01).

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 30.85

    Drohen einer politischen Verfolgung eines staatenlosen Palästinensers aus dem

    Auszug aus VG Schleswig, 14.04.2004 - 4 A 54/01
    Die Frage, ob dem Staatenlosen auf seinem Territorium politische Verfolgung droht, wird unter asylrechtlichen Gesichtspunkten gegenstandslos (BVerwG, NVwZ 1986, 759 f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - 11 A 5348/98

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ; Verlust der Staatsangehörigkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 14.04.2004 - 4 A 54/01
    Es kann nach den hier gemachten Feststellungen dahinstehen, ob dem Kläger darüber hinaus unabhängig von einer amtlichen Registrierung der (de facto-)Verlust der Staatsangehörigkeit nach Art. 20 Ziff. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetz 1990 entgegengehalten werden kann (in diesem Sinne VG Braunschweig, Urt. v. 04.12.2002, 8 A 546/01; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil v. 12.12.2002, 1 L 103/02) bzw. ob eine ggf. fortbestehende aserbaidschanische Staatsangehörigkeit nur noch als inhaltsleere rechtliche Hülse anzusehen ist, da der Kläger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Dokumente für die Einreise nach Aserbaidschan erhalten könnte, so dass es auch unter diesem Gesichtspunkt gerechtfertigt wäre, Aserbaidschan im Verhältnis zum Kläger als einen faktisch nur noch die Rolle eines nicht zur Aufnahme bereiten Drittstaates anzusehen (in diesem Sinne OVG Münster., Beschl. v. 14.03.2001, 11 A 5348/98.A; VG Oldenburg, Urteil v. 10.11.2003, 1 A 4315/01).
  • VG Oldenburg, 10.11.2003 - 1 A 4315/01

    Armenische Volkszugehörige aus Aserbaidschan mit langjährigem Aufenthalt in

    Auszug aus VG Schleswig, 14.04.2004 - 4 A 54/01
    Es kann nach den hier gemachten Feststellungen dahinstehen, ob dem Kläger darüber hinaus unabhängig von einer amtlichen Registrierung der (de facto-)Verlust der Staatsangehörigkeit nach Art. 20 Ziff. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetz 1990 entgegengehalten werden kann (in diesem Sinne VG Braunschweig, Urt. v. 04.12.2002, 8 A 546/01; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil v. 12.12.2002, 1 L 103/02) bzw. ob eine ggf. fortbestehende aserbaidschanische Staatsangehörigkeit nur noch als inhaltsleere rechtliche Hülse anzusehen ist, da der Kläger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Dokumente für die Einreise nach Aserbaidschan erhalten könnte, so dass es auch unter diesem Gesichtspunkt gerechtfertigt wäre, Aserbaidschan im Verhältnis zum Kläger als einen faktisch nur noch die Rolle eines nicht zur Aufnahme bereiten Drittstaates anzusehen (in diesem Sinne OVG Münster., Beschl. v. 14.03.2001, 11 A 5348/98.A; VG Oldenburg, Urteil v. 10.11.2003, 1 A 4315/01).
  • VG Regensburg, 16.09.1994 - RO 9 K 93.32305
    Auszug aus VG Schleswig, 14.04.2004 - 4 A 54/01
    Die aus Art. 31 Abs. 2 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen (v. 24.9.1954, BGBl. II 473) folgende Verpflichtung, Staatenlose nicht auszuweisen, findet auf den Kläger schon deswegen keine Anwendung, weil die Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG keinen im Sinne dieser Vorschrift "rechtmäßigen" Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland begründet (vgl. VG Regensburg, Urteil v. 16.9.1994, RO 9 K 93.32305).
  • VG Schleswig, 07.02.2007 - 1 A 130/04
    Hinsichtlich einer möglichen asbaidschanischen Staatsangehörigkeit sei auf das Schreiben der Botschaft der Republik Aserbaidschan vom 2. September 2003 zu verweisen, sowie das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 14. April 2004 (Az.: 4 A 54/01) zur aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit von Personen, die vor 1991 Aserbaidschan als armenische Volkszugehörige verlassen haben.

    Es erscheint fernliegend, dass der aserbaidschanische Gesetzgeber bei Erlass des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1990 an diesen rechtswidrigen Zustand die Rechtsfolge des Erwerbs der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit knüpfen wollte (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 4. Dezember 2002, 8 A 546/01; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 14. April 2004, 4 A 54/01; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Dezember 2005, 1 LB 202/01).

    Die Klägerin hatte aber zu allen möglichen Zeitpunkten des Inkrafttretens des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1998 keinen faktischen Wohnsitz in Aserbaidschan mehr, so dass sie jedenfalls zu diesem Zeitpunkt die Staatsangehörigkeit wieder verloren hätte (zum Ganzen: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 14. April 2004, 4 A 54/01).

  • VG Meiningen, 26.07.2005 - 2 K 20428/03

    Aserbaidschan, Russland, Staatsangehörigkeit, Staatenlose, Wohnsitz, gewöhnlicher

    Denn eine formale Registrierung allein reichte nicht für den Staatsangehörigkeitserwerb nach Art. 4, 1. Alternative des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1990 aus (Institut für Ostrecht, Gutachten vom 20.11.2000 an VG Berlin; VG Schleswig-Holstein, U. v. 14.04.2004 - Az.: 4 A 54/01; VG Braunschweig, U. v. 04.12.2002 - Az. 8 A 546/01, juris).

    Es erwarben jedoch automatisch die russische Staatsbürgerschaft nur solche Binnenflüchtlinge, die seit Inkrafttreten des russischen Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 28.11.1992 ständig in Russland registriert waren (VG Schleswig-Holstein, U. v. 14.04.2004 - Az.: 4 A 54/01, m.w.N.; vgl. AA, Lagebericht Ziffer VI, Nr. 4 Stand: 26.03.2004) und sich damit legal dort aufhielten.

    Nach de Auskunft des AA vom 14.10.1999 an VG Schleswig stellen russische Behörden in der Regel keine Passersatzpapiere für staatenlose ehemalige Sowjetbürger zur Einreise nach Russland aus, wenn - wie hier - kein offizieller Status als Flüchtling vorliegt, wobei ethnische oder andere asylerhebliche Merkmale keine Rolle spielen (vgl auch VG Schleswig Holstein, U. v. 14.04 2004 - Az.: 4 A 54/01, VG Schleswig, U. v. 14.07.2005).

  • VG Meiningen, 18.10.2011 - 2 K 20103/11
    Es erwarben jedoch automatisch die russische Staatsbürgerschaft nur solche sowjetischen Binnenflüchtlinge, die seit Inkrafttreten des russischen Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 28.11.1992 ständig in Russland registriert waren (VG Schleswig Holstein, U. v. 14.04.2004 - Az.: 4 A 54/01, m.w.N.; vgl. AA, Lagebericht Ziffer VI, Nr. 4 , Stand: 26.03.2004) und sich.

    Nach der Auskunft des AA vom 14.10.1999 an das VG Schleswig stellen russische Behörden in der Regel keine Passersatzpapiere für staatenlose ehemalige Sowjetbürger zur Einreise nach Russland aus, wenn - wie hier - kein offizieller Status als Flüchtling vorliegt, wobei ethnische oder andere asylerhebliche Merkmale keine Rolle spielen (vgl. auch VG Schleswig Holstein, U. v. 14.04.2004 - Az.: 4 A 54/01; VG Schleswig, U.v. 14.07.2005), Personen ohne reguläre Ausweisdokumente wird in aller Regel die Einreise verweigert.

  • VG Meiningen, 01.07.2008 - 2 K 20022/08

    Aserbaidschan, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Verwaltungsgericht,

    Es erwarben jedoch automatisch die russische Staatsbürgerschaft nur solche sowjetischen Binnenflüchtlinge, die seit Inkrafttreten des russischen Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 28.11.1991 ständig in Russland registriert waren (VG Schleswig Holstein, U. v. 14.04.2004 - Az.: 4 A 54/01, m.w.N.; vgl. AA, Lagebericht Ziffer VI, N r . 4 , Stand: 26.03.2004) und sich damit legal dort aufhielten.

    Nach der Auskunft des AA vom 14.10.1999 an das VG Schleswig stellen russische Behörden in der Regel keine Passersatzpapiere für staatenlose ehemalige Sowjetbürger zur Einreise nach Russland aus, wenn - wie hier - kein offizieller Status als Flüchtling vorliegt, wobei ethnische oder andere asylerhebliche Merkmale keine Rolle spielen (vgl. auch VG Schleswig Holstein, U. v. 14.04.2004 - Az.: 4 A 54/01; VG Schleswig, U.v. 14.07.2005).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2005 - 1 LA 21/05

    Ausländisches Staatsangehörigkeitsrecht und Bezug zu asylerheblichen Merkmalen

    Der Senat ist jedoch, ebenso wie auch andere Verwaltungsgerichte (z.B. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.11.2003 Az. LD 179/03 und VG Schleswig Holstein, Urteil vom 14.4.2004 Az. 4 A 54/01), der Ansicht, dass die Regelung nur den staatsrechtlichen Nachvollzug der durch Vertreibung und Flucht und mehrjährigen Auslandsaufenthalt verursachten Zerschneidung des Bandes der armenischen Volkzugehörigen zu Aserbaidschan darstellt.
  • VGH Bayern, 07.05.2004 - 9 B 01.31198

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Staatenlose, Ausbürgerung,

    Der Senat ist jedoch, ebenso wie auch andere Verwaltungsgerichte (z.B. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.11.2003 Az. LD 179/03 und VG Schleswig Holstein, Urteil vom 14.4.2004 Az. 4 A 54/01), der Ansicht, dass die Regelung nur den staatsrechtlichen Nachvollzug der durch Vertreibung und Flucht und mehrjährigen Auslandsaufenthalt verursachten Zerschneidung des Bandes der armenischen Volkzugehörigen zu Aserbaidschan darstellt.
  • VG Meiningen, 21.11.2005 - 2 K 20577/00

    Aserbaidschan, Türkei, Staatenlose, Ausbürgerung, Staatsangehörigkeit,

    Denn eine formale Registrierung allein reichte nicht für den Staatsangehörigkeitserwerb nach Art. 4, 1. Alternative des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1990 aus (Institut für Ostrecht, Gutachten vom 22.11.2000 an VG Berlin; VG Schleswig Holstein, U. v. 14.04.2004 - Az.: 4 A 54/01; VG Braunschweig, U. v. 04.12.2002 - Az.: 8 A 546/01, juris).
  • VG Schleswig, 05.01.2005 - 4 A 233/04

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Sowjetunion, Ausbürgerung,

    Das erkennende Gericht geht davon aus, dass ehemalige Bewohner der Aserbaidschanischen SSR in Fällen der vorliegenden Art die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit nicht erworben haben (Rechtskräftiges Urteil der Kammer vom 14.04.2004, 4 A 54/01).
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