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   BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88   

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BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88 (https://dejure.org/1989,1617)
BAG, Entscheidung vom 01.02.1989 - 4 ABR 86/88 (https://dejure.org/1989,1617)
BAG, Entscheidung vom 01. Februar 1989 - 4 ABR 86/88 (https://dejure.org/1989,1617)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Absenkung der Vergütung - Zustimmungspflicht des Betriebsrats bei Anwendung des Absenkungserlasses - Gerichtliches Ersetzungsverfahren bei Zustimmungsverweigerung des Bebtriebsrates - Verweigerung der Zustimmung zur Eingruppierung in einer Vielzahl gleichgelagerter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG §§ 80, 81

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99; BAT 1975 §§ 22, 23; Anlage 1a VergGr. V c
    Zwischenfeststellungsantrag im Beschlußverfahren: Zulässigkeit zur bindenden Entscheidung einer in mehreren Einzelfällen auftauchenden betriebsverfassungsrechtlichen Frage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 66
  • NZA 1989, 814
  • NZA 1989, 863 (Ls.)
  • BB 1989, 1128
  • DB 1990, 132
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Auszug aus BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88
    In Übereinstimmung mit dem Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1985 (BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT) stellen die Vorinstanzen fest, daß die in Anwendung des Absenkungserlasses vorgenommene Vergütung weder gegen ein Gesetz noch gegen einen Tarifvertrag verstößt und auch keine Benachteiligung der Angestellten vorliegt, so daß der Betriebsrat zu Unrecht seine Zustimmungsverweigerung auf § 99 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 BetrVG stützt.

    Damit kann nach Kündigung der Vergütungsordnung von einem Verstoß gegen § 22 BAT nicht die Rede sein (vgl. im einzelnen BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT).

    Ein rechtserheblicher Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt aber nur dann vor, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT m. w. N.).

    Auch insoweit werden vom Rechtsbeschwerdeführer keine neuen Gründe eingeführt, die zu einer Änderung der Rechtsprechung des Senats führen könnten, so daß im einzelnen auf BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT Bezug zu nehmen ist.

  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88
    Danach kann die Anwendung des Absenkungserlasses einen Entlohnungsgrundsatz darstellen, bei dessen Einführung der Antragsgegner bzw. der im Unternehmen der Antragstellerin errichtete Gesamtbetriebsrat zu beteiligen gewesen wäre, was unstreitig nicht geschehen ist (vgl. BAG Beschluß vom 27. Januar 1987, BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972).

    Damit liegt hier ein anderer Sachverhalt zugrunde, als ihn der Erste Senat in dem vom Antragsgegner zitierten Beschluß vom 27. Januar 1987 (aaO) zu beurteilen hatte.

  • BAG, 07.09.1988 - 4 ABR 32/88

    Anwendung der Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes auf Tendenzunternehmen

    Auszug aus BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88
    Das ist im Senatsbeschluß vom 7. September 1988, BAGE 59, 276, nochmals in vollem Umfange bestätigt worden.

    Eine rechtliche Divergenz zu diesem Beschluß besteht deshalb nicht, so daß es auch der von der Rechtsbeschwerde geforderten Vorlage des Rechtsstreits an den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht bedarf (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 7. September 1988, aaO).

  • LAG München, 04.06.1986 - 9 TaBV 8/85

    Eingruppierung nach Kündigung Vergütungsordnung zum BAT ;

    Auszug aus BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88
    Insoweit habe nämlich das Landesarbeitsgericht München mit Beschluß vom 4. Juni 1986 - 9 TaBV 8/85 - rechtskräftig entschieden, daß dem Gesamtbetriebsrat bei der Einführung der Absenkung ein Mitbestimmungsrecht nicht zustehe.

    Dem stehe insbesondere die Rechtskraft des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts München vom 4. Juni 1986 - 9 TaBV 8/85 - nicht entgegen, da sie nur zwischen den an diesem Verfahren Beteiligten wirke.

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88
    Ist damit auch nur ein Fall denkbar, in dem es der Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens noch bedarf, so ist ein Antrag auf Feststellung, daß es dieses Verfahrens in keinem Falle bedarf - weil zu weitgehende - unbegründet (vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 28. September 1988, BAGE 59, 371 = AP Nr. 55 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88
    Eine solche Begründung ist unbeachtlich (BAGE 48, 351 [BAG 22.05.1985 - 4 AZR 427/83] = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; BAG Urteil vom 26. Januar 1988, BAGE 57, 242).
  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88
    Wie der Erste Senat bereits in seinem Beschluß vom 16. Juli 1985 (BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972) ausgeführt hat, kann die Frage, ob der Betriebsrat in einer Vielzahl gleichgelagerter Einzelmaßnahmen stets mit der gleichen Begründung seine Zustimmung verweigern kann oder nicht, in einem generellen Feststellungsantrag zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden, um die Rechtsunsicherheit zu vermeiden, die sich aus einer Vielzahl von anhängigen Verfahren und deren möglicherweise unterschiedlichen Ergebnissen ergeben könnte.
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88
    Eine solche Begründung ist unbeachtlich (BAGE 48, 351 [BAG 22.05.1985 - 4 AZR 427/83] = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; BAG Urteil vom 26. Januar 1988, BAGE 57, 242).
  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

    Auszug aus BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88
    Eine solche Begründung ist unbeachtlich (BAGE 48, 351 [BAG 22.05.1985 - 4 AZR 427/83] = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; BAG Urteil vom 26. Januar 1988, BAGE 57, 242).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88
    In Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der im Bereich der personellen Einzelmaßnahmen und hinsichtlich der Freistellung nach § 38 BetrVG der Antragsteller nicht darauf beschränkt ist, einen konkreten, allein den Einzelfall abdeckenden Antrag zu stellen, wenn es um die generelle Klärung einer dahinterstehenden betriebsverfassungsrechtlichen Frage geht (BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972; BAGE 35, 228, 229 [BAG 30.04.1981 - 6 ABR 59/78] = AP Nr. 12 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 39, 259, 267 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979), kann in entsprechender Anwendung von § 256 Abs. 2 ZPO auch ein solcher allgemeiner Zwischenfeststellungsantrag im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren gestellt werden.
  • BAG, 30.04.1981 - 6 ABR 59/78

    Versetzung

  • BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 75/76

    Zustellung - Verfahrensbeendende Beschlüsse - Entfallenes Rechtsschutzinteresse -

  • BAG, 08.02.1957 - 1 ABR 11/55

    Betriebsversammlung - Teilnahmerecht des Gewerkschaftsvertreters -

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

  • BAG, 27.10.1987 - 1 ABR 9/86

    Überprüfung eines Sozialplans

  • BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 51/77

    Auswirkung und Erforderlichkeit personeller Maßnahmen iSd. § 99 Abs. 2 BetrVG

  • BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs - Betriebsstilllegung als Betriebsänderung -

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

  • BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen

  • BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81

    Arbeiter des öffentlichen Dienstes - Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit -

  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

    Der Streit der Beteiligten über das vom Betriebsrat beanspruchte Zustimmungsverweigerungsrecht betrifft ihre Rechtsbeziehungen und damit ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis (vgl. BAG 1. Februar 1989 - 4 ABR 86/88 - BAGE 61, 66, 75 f.).

    Hat wie hier ein Betriebsrat mehrfach aus den gleichen Gründen einer vom Arbeitgeber geplanten Eingruppierung widersprochen und ist das auch künftig zu erwarten, kann die Frage, ob der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern darf, in einem generellen Feststellungsantrag zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden (vgl. BAG 1. Februar 1989 - 4 ABR 86/88 - aaO).

  • BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung zu untertariflichen Bedingungen

    Zu Unrecht beruft sich der Betriebsrat in der Rechtsbeschwerdeerwiderung insoweit auf den Beschluß des Vierten Senats vom 1. Februar 1989 (BAGE 61, 66 [BAG 01.02.1989 - 4 ABR 86/88] = AP Nr. 63 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Köln, 19.04.2004 - 2 TaBV 66/03

    Eingruppierung, Feststellungsantrag

    Auch unterscheidet sich der vorliegende Rechtsstreit von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 01.02.1989 (4 ABR 86/88), in dem das Bundesarbeitsgericht die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrages angenommen hatte.
  • LAG Düsseldorf, 26.11.2020 - 11 TaBV 56/20

    Heilung von Verlautbarungsmängeln; Errichtung eines Gesamtbetriebsrats in einem

    bb)Bei dem Feststellungsantrag zu 2. handelt es sich, wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, um einen Zwischenfeststellungsantrag, der auch im Beschlussverfahren erhoben werden kann (vgl. nur BAG, Beschluss vom 01.02.1989 - 4 ABR 86/88, DB 1990, 132; GMP/Germelmann/Künzl, ArbGG, 9. Auflage, 2017, § 46 Rn. 83).
  • LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 12 TaBV 48/15

    Wirksamkeit der Wahl eines Betriebsrats der Mitglieder der DRK-Schwesternschaften

    Der negative Feststellungsantrag des Arbeitgebers kommt auch im Bereich des § 99 BetrVG zur Anwendung (vgl. BAG 01.02.1989 - 4 ABR 86/88, AP Nr. 63 zu § 99 BetrVG 1972 Rn. 10, 24 zur Zwischenfeststellungsklage).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 21 TaBV 2319/14

    Eingruppierung - Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütung

    Es handelt es sich um einen Akt der Rechtsanwendung, bei dem dem Betriebsrat nach § 99 BetrVG ein Mitbeurteilungsrecht zusteht (vgl. BAG vom 11.09.2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 18, AP Nr. 63 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 81/88

    Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren: Zulässigkeit eines

    Im übrigen ist der Feststellungsantrag zu 1 zulässig und die Ersetzung der Zustimmung durch die Vorinstanzen Zutreffend erfolgt (vgl. BAG Beschluß vom 1. Februar 1989 - 4 ABR 86/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • LAG Berlin, 25.04.1997 - 6 TaBV 1/97

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Betriebsrat; Zustimmung; Verweigerung;

    Zumindest läge in einem solchen Fall eine ungerechtfertige Benachteiligung i S. d. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG vor (so BAG, Beschluß vom 01.02.1989 - 4 ABR 86/88 - BAGE 61, 66, 74 = AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 63).
  • ArbG Bremen, 09.10.1990 - 2 BV 31/90

    Rechtfertigung unterschiedlicher Vergütung von Seeleuten durch die Einführung des

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