Arbeitsgerichtsgesetz
| 3. Teil - Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100) |
| 2. Abschnitt - Beschlußverfahren (§§ 80 - 100) |
| 1. Unterabschnitt - Erster Rechtszug (§§ 80 - 86) |
(1) Das Beschlußverfahren findet in den in § 2a bezeichneten Fällen Anwendung.
(2) Für das Beschlußverfahren des ersten Rechtszugs gelten die für das Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs maßgebenden Vorschriften über Prozeßfähigkeit, Prozeßvertretung, Ladungen, Termine und Fristen, Ablehnung und Ausschließung von Gerichtspersonen, Zustellungen, persönliches Erscheinen der Parteien, Öffentlichkeit, Befugnisse des Vorsitzenden und der ehrenamtlichen Richter, Vorbereitung der streitigen Verhandlung, Verhandlung vor der Kammer, Beweisaufnahme, gütliche Erledigung des Verfahrens, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Wiederaufnahme des Verfahrens entsprechend, soweit sich aus den §§ 81 bis 84 nichts anderes ergibt. Der Vorsitzende kann ein Güteverfahren ansetzen; die für das Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs maßgebenden Vorschriften über das Güteverfahren gelten entsprechend.
(3) § 48 Abs. 1 findet entsprechende Anwendung.
Rechtsprechung zu § 80 ArbGG
773 Entscheidungen zu § 80 ArbGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07
Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle bei Einführung neuer ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Niedersachsen, 22.05.2007 - 1 TaBV 27/07
Einigungsstelleneinsetzungsverfahren, Betriebsänderung, EDV-Programm
- LAG Niedersachsen, 22.05.2007 - 1 TaBV 27/07
- ArbG Berlin, 03.11.2010 - 18 BV 6592/10
- ArbG Freiburg, 18.06.2009 - 13 BV 1/09
ReklamationsPaKo; vereinfachtes Einstufungsverfahren; Überprüfungskompetenz der ...
- VG Saarlouis, 02.09.2009 - 9 K 452/09
Anfechtung einer Personalratswahl - Verpflichtung der Leiter der Finanzämter ...
- BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01
Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des ...
- BAG, 16.07.1996 - 3 ABR 13/95
Unzulässiges Beschlußverfahren aufgrund anderweiter Rechtshängigkeit
- BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90
Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge
- LAG Schleswig-Holstein, 29.12.2000 - 3 Ta 90/00
- LAG Hamm, 15.04.2005 - 10 TaBV 101/04
Bestimmte Parteibezeichnung bei Beschwerde im arbeitsgerichtlichen ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
Literatur im Internet zu § 80 ArbGG
- § 80 ArbGG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Beschlussverfahren - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- ArbGG
- Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
- Urteilsverfahren
- Erster Rechtszug
- § 54 (Güteverfahren) (zu § 80 II 2)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats
- § 126 II (Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz) (zu §§ 80 ff)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (1)
Eigene Frage stellen