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OLG Dresden, 20.12.2004 - 4 ARs 182/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung der weiteren Entscheidungen auf den Jugendrichter nach Aussetzung einer Jugendstrafe zur Bewährung durch Beschluss der übergeordneten Jugendkammer; Wichtigkeit der Kenntnis des Gerichts von der Persönlichkeit des Verurteilten für weitere Entscheidungen; ...
- Judicialis
JGG § 31 Abs. 2; ; JGG § 58 Abs. 3 Satz 2; ; JGG § 58 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig - 251 Ls 401 Js 35372/04
- LG Leipzig, 30.09.2004 - 2 Ns 401 Js 35372/04
- OLG Dresden, 20.12.2004 - 4 ARs 182/04
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 219
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 24.01.1990 - 3 ARs 2/90
Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2004 - 4 ARs 182/04
Der Übertragungsbeschluss der übergeordneten Jugendkammer bindet den Jugendrichter jedoch nicht mit der Folge, dass es zur Wirksamkeit der Übertragung dessen Übernahme der Sache nicht mehr bedurfte (OLG Stuttgart, NStZ 1990, 358). - OLG Frankfurt, 10.10.1988 - 3 Ws 837/88
Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2004 - 4 ARs 182/04
Dem steht nach dem Gesetz auch nicht von vornherein der Umstand entgegen, dass in diesem Bereich auch die Jugendkammer ihren Sitz hat (OLG Köln, NStZ 1989, 199).
- OLG Jena, 22.07.2009 - 1 AR (S) 45/09
Zuständigkeit zur Bewährungsüberwachung nach JGG bei befristeter …
Das kann auch das Berufungsgericht sein (BGHSt 19, 170; OLG Dresden, NStZ-RR 2005, 219 ).