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   BAG, 15.03.1989 - 4 AZN 54/89   

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BAG, 15.03.1989 - 4 AZN 54/89 (https://dejure.org/1989,5001)
BAG, Entscheidung vom 15.03.1989 - 4 AZN 54/89 (https://dejure.org/1989,5001)
BAG, Entscheidung vom 15. März 1989 - 4 AZN 54/89 (https://dejure.org/1989,5001)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84

    Rechtsmittel - Rechtssatz - Divergenz - Rechtliche Würdigung

    Auszug aus BAG, 15.03.1989 - 4 AZN 54/89
    Dabei müssen sich die voneinander abweichenden Rechtssätze aus der anzufechtenden wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, dass nicht zweifelhaft bleibt, welche abstrakten Rechtssätze die Entscheidungen jeweils aufgestellt haben (BAGE 41, 188, 190 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; BAG Beschluss vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

    Damit vermag sie jedoch eine rechtserhebliche Divergenz nicht zu begründen (BAG Beschluss vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 15.03.1989 - 4 AZN 54/89
    Hierzu muss der Beschwerdeführer im einzelnen den Rechtsbegriff bezeichnen, dessen falsche Anwendung durch das Landesarbeitsgericht gerügt wird; auch muss substantiiert dargelegt werden, inwiefern das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff verkannt oder bei der Subsumtion wieder aufgegeben hat (BAGE 32, 203 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 15.03.1989 - 4 AZN 54/89
    Eine solche setzt nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG voraus, dass der Beschwerdeführer im einzelnen darlegt, welche divergierenden abstrakten Rechtssätze das anzufechtende wie das angezogene Urteil aufgestellt haben und das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (BAGE 32, 136 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979).
  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84

    Eingruppierung: Fallgruppenbewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 15.03.1989 - 4 AZN 54/89
    Dieser Rechtssatz weiche von einem im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 1985 (- 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT ) aufgestellten Rechtssatz hinsichtlich des Umfangs des Direktionsrechts ab.
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82

    Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BAG, 15.03.1989 - 4 AZN 54/89
    Dabei müssen sich die voneinander abweichenden Rechtssätze aus der anzufechtenden wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, dass nicht zweifelhaft bleibt, welche abstrakten Rechtssätze die Entscheidungen jeweils aufgestellt haben (BAGE 41, 188, 190 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; BAG Beschluss vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 09.12.1980 - 7 AZN 374/80

    Schlüssige Darlegung einer Divergenz im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

    Auszug aus BAG, 15.03.1989 - 4 AZN 54/89
    Diese Zweitbegründung trägt das anzufechtende Urteil allein, so dass es der Darlegung einer rechtserheblichen Divergenz auch hinsichtlich dieses Teils des anzufechtenden Urteils bedurft hätte (BAG Beschluss vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZN 502/84

    Berufung - Rechtssache - Auslegung

    Auszug aus BAG, 15.03.1989 - 4 AZN 54/89
    Diese hat für die vom Landesarbeitsgericht gegebene Zweitbegründung, die auch im übrigen nicht auf der "Auslegung eines Tarifvertrages" im Sinne von § 72 a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG beruht, keine Bedeutung (vgl. BAG Beschluss vom 27. November 1984 - 3 AZN 502/84 - AP Nr. 27 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZN 857/98

    Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung

    2.1.4 Dem steht nicht entgegen, daß das Bundesarbeitsgericht in Fällen der Doppelbegründung der anzufechtenden Entscheidung bei der Divergenzbeschwerde verschiedentlich formuliert hat, die Revision oder die Rechtsbeschwerde sei nur zuzulassen, wenn jede der beiden Begründungen einen Rechtssatz enthalte, der von einem solchen in einer divergenzfähigen Entscheidung abweiche (Beschluß vom 23. Juli 1996 - 1 ABN 18/96 - AP Nr. 33 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP, aaO; Senatsbeschluß vom 15. März 1989 - 4 AZN 54/89 - n.v.).
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