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   BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84   

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https://dejure.org/1985,483
BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84 (https://dejure.org/1985,483)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1985 - 4 AZR 269/84 (https://dejure.org/1985,483)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 (https://dejure.org/1985,483)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 147
  • NJW 1987, 461
  • NZA 1986, 437
  • FamRZ 1986, 573
  • BB 1986, 1916
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84
    Damit führt die Tarifauslegung des Senats auch zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung, so daß ihr auch im Hinblick darauf der Vorzug zu geben ist (vgl. die Urteile des Senats vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, BAGE 49, 125 und 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84
    Dann aber gilt ein allgemeiner Rechtsgrundsatz der Tarifauslegung: Verwenden die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte, vorgegebene Bedeutung hat, dann ist, wenn die Tarifvertragsparteien nicht selbst etwas Gegenteiliges bestimmt haben, davon auszugehen, daß der betreffende Begriff von ihnen in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verstanden und angewendet wird (vgl. BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB sowie das Urteil des Senats vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 275/83 -, BAGE 48, 65 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84
    Damit führt die Tarifauslegung des Senats auch zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung, so daß ihr auch im Hinblick darauf der Vorzug zu geben ist (vgl. die Urteile des Senats vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, BAGE 49, 125 und 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84
    Im übrigen hat die Klägerin der Rechtsprechung des erkennenden Senats entsprechend ihre Zinsforderung auf den dem vom Landesarbeitsgericht zugesprochenen Bruttobetrag entsprechenden Nettobetrag beschränkt (vgl. BAGE 42, 244, 258 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84
    Dann aber gilt ein allgemeiner Rechtsgrundsatz der Tarifauslegung: Verwenden die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte, vorgegebene Bedeutung hat, dann ist, wenn die Tarifvertragsparteien nicht selbst etwas Gegenteiliges bestimmt haben, davon auszugehen, daß der betreffende Begriff von ihnen in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verstanden und angewendet wird (vgl. BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB sowie das Urteil des Senats vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 275/83 -, BAGE 48, 65 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79

    Montagearbeiter - Besondere Arbeitsbedingungen - Fernauslösung - Nahauslösung -

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84
    Daran kann auch der Umstand nichts ändern, daß Tarifnormen häufig auf Kompromissen der Tarifvertragsparteien nach schwierigen Verhandlungen beruhen, was weitgehend übrigens gleichermaßen auch für das staatliche Gesetzesrecht zutrifft (vgl. BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung).
  • BGH, 05.12.1956 - IV ZR 215/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84
    Das ist dann der Fall, wenn der Gläubiger sein verwertbares Vermögen verbraucht hat oder in zumutbarer Weise nicht verwerten kann bzw. arbeitsunfähig ist oder seinen Lebensbedarf durch zumutbaren Einsatz seiner Arbeitskraft nicht voll decken kann (vgl. BGH FamRZ 1957, 120; Gernhuber, aaO, § 41 II 1-3, S. 598-599; Köhler im Münchener Kommentar, aaO, § 1602 Rz 5 ff. sowie Palandt/Diederichsen, BGB, 44. Aufl., § 1602 Anm. 2).
  • BAG, 20.04.1956 - 1 AZR 448/54

    Landesarbeitsgerichtliches Urteil - Verkündung - 5-Monats-Frist - Revisionsfrist

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84
    so berücksichtigen sie damit den allemeinen und auch die Tarifvertragsparteien bindenden Rechtsgrundsatz, daß sich aus dem Höchstpersönlichen Charakter von Urlaubsansprüchen und deren Zweckbestimmung unter anderem auch ihre Unvererblichkeit ergibt (vgl. das Urteil des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. April 1956 - 1 AZR 448/54 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; Dersch/Neumann, BUrlG, 6. Aufl., § 1 Rz 85; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. 1, § 49 VII 1, S. 452; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., Bd. I, § 39 II 6, S. 538 sowie Boldt/Röhsler, BUrlG, § 1 Rz 31-32 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZN 274/87

    Vorruhestand in der Textilindustrie - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84
    Daran kann auch der Umstand nichts ändern, daß Tarifnormen häufig auf Kompromissen der Tarifvertragsparteien nach schwierigen Verhandlungen beruhen, was weitgehend übrigens gleichermaßen auch für das staatliche Gesetzesrecht zutrifft (vgl. BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung).
  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84
    so berücksichtigen sie damit den allemeinen und auch die Tarifvertragsparteien bindenden Rechtsgrundsatz, daß sich aus dem Höchstpersönlichen Charakter von Urlaubsansprüchen und deren Zweckbestimmung unter anderem auch ihre Unvererblichkeit ergibt (vgl. das Urteil des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. April 1956 - 1 AZR 448/54 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; Dersch/Neumann, BUrlG, 6. Aufl., § 1 Rz 85; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. 1, § 49 VII 1, S. 452; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., Bd. I, § 39 II 6, S. 538 sowie Boldt/Röhsler, BUrlG, § 1 Rz 31-32 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Diese Auslegung führt auch zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung; auch deswegen verdient sie den Vorzug (vgl. die Urteile des Senats vom 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 - und 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 185/93

    Sterbegeld und betriebliche Altersversorgung

    Auf das tarifliche Sterbegeld, das nach § 22 Des Manteltarifvertrages für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens zu zahlen ist, dürfen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht angerechnet werden (im Anschluß an BAGE 50, 147 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, mit Anm. von Beitzke).

    Der Begriff ist daher in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung zu verstehen (zu dem mit § 22 MTV n.F. wortgleichen § 14 MTV a.F. vgl. BAGE 50, 147 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, mit Anm. von Beitzke).

    Auf die Bedürftigkeit eines Ehegatten kommt es nicht an (BAG, aaO, und Beitzke, in Anm. zu AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; ferner Palandt/Diederichsen, BGB, 52. Aufl., § 1360 Anm. 1b).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2022 - 5 Sa 282/21

    Arbeitsentgelt - Erteilung ordnungsgemäßer Lohnabrechnungen - Berichtigung -

    Dagegen regelt § 108 GewO keinen selbstständigen Abrechnungsanspruch zur Vorbereitung einer Zahlungsklage (BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 731/14 - Rn. 40, juris = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 Sa 619/19 - Rn. 28, juris).

    § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO gewährt im Falle von Nachzahlungen keinen Anspruch auf "Berichtigung" bereits erteilter Abrechnungen, sondern nur einen Anspruch auf eine eigene Abrechnung über die Nachzahlung (BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 731/14 - Rn. 40, juris = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt; BAG, Urteil vom 09. Juni 2010 - 5 AZR 122/09 - Rn. 28, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. Dezember 2020 - 5 Sa 177/20 - Rn. 65, juris = LAGE § 12 TzBfG Nr. 6).

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