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   BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 282/92   

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BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 282/92 (https://dejure.org/1993,1478)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1993 - 4 AZR 282/92 (https://dejure.org/1993,1478)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1993 - 4 AZR 282/92 (https://dejure.org/1993,1478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeitverkürzung durch freie Tage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; ZPO § 256 Abs. 1; MTV für die Arbeitnehmer der Süßwarenindustrie der Bundesrepublik Deutschland und Berlin-West vom 22.8.1989 §§ 3 und 6
    Arbeitszeitverkürzung: Gesplittete tarifvertragliche Regelung der Umsetzung des Verkürzungsvolumens in Form freier Tage und stundenweiser Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 35
  • BB 1993, 1444
  • DB 1993, 2488
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 282/92
    Gegenstand einer Feststellungsklage können nämlich auch einzelne aus einem Rechtsverhältnis sich ergebende Ansprüche und Pflichten sein (BAGE 47, 238, 245 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A I der Gründe).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 282/92
    Läßt dies zweifelsfreie Auslegungsergebnisse nicht zu, dann können die Gerichte für Arbeitssachen ohne Bindung an eine Reihenfolge weitere Kriterien, wie die Enstehungsgeschichte des Tarifvertrages, gegebenenfalls auch die praktische Tarifübung ergänzend hinzuziehen (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 3, zu I 2a der Gründe, m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 282/92
    Wenn aber das Prozeßgericht - möglicherweise rechtsfehlerhaft - den Kläger erst veranlaßt hat, seinen ursprünglich gestellten Leistungsantrag durch einen hilfsweise gestellten Feststellungsantrag zu ergänzen, und wenn der Kläger den letzteren später allein weiterverfolgt, dann würde der mit § 256 Abs. 1 ZPO verfolgte Zweck in sein Gegenteil verkehrt, wenn in der höheren Instanz die Klage als unzulässig abgewiesen würde (BGHZ 28, 123, 126 f.; ihm folgend BAGE 15, 284, 288 f. [BAG 06.03.1964 - 5 AZR 259/63] = AP Nr. 3 zu § 34 SchwBeschG 1961; BAG Urteil vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 386/88 - AP Nr. 17 zu § 17 BAT, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 282/92
    Geht man nämlich zum Anspruch des Klägers auf Gewährung freier Tage davon aus, daß das Bundesarbeitsgericht eine Leistungsklage auf Verurteilung des Arbeitgebers zur Gewährung freier Tage oder von Urlaub ohne zeitliche Festlegung für zulässig ansieht (vgl. nur Senatsurteil vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 468/89 - AP Nr. 90 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung), so ist eine Feststellungsklage nicht weniger prozeßwirtschaftlich als eine Leistungsklage.
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 386/88

    Arbeitsverhältnis: Kündigung der Nebenabrede, Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 282/92
    Wenn aber das Prozeßgericht - möglicherweise rechtsfehlerhaft - den Kläger erst veranlaßt hat, seinen ursprünglich gestellten Leistungsantrag durch einen hilfsweise gestellten Feststellungsantrag zu ergänzen, und wenn der Kläger den letzteren später allein weiterverfolgt, dann würde der mit § 256 Abs. 1 ZPO verfolgte Zweck in sein Gegenteil verkehrt, wenn in der höheren Instanz die Klage als unzulässig abgewiesen würde (BGHZ 28, 123, 126 f.; ihm folgend BAGE 15, 284, 288 f. [BAG 06.03.1964 - 5 AZR 259/63] = AP Nr. 3 zu § 34 SchwBeschG 1961; BAG Urteil vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 386/88 - AP Nr. 17 zu § 17 BAT, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 468/89

    Freizeitausgleich für Mehrarbeit - Manteltarifvertrage für die Arbeiter,

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 282/92
    Geht man nämlich zum Anspruch des Klägers auf Gewährung freier Tage davon aus, daß das Bundesarbeitsgericht eine Leistungsklage auf Verurteilung des Arbeitgebers zur Gewährung freier Tage oder von Urlaub ohne zeitliche Festlegung für zulässig ansieht (vgl. nur Senatsurteil vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 468/89 - AP Nr. 90 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung), so ist eine Feststellungsklage nicht weniger prozeßwirtschaftlich als eine Leistungsklage.
  • BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63

    Arbeitstag i.S.v. SchwBG

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 282/92
    Wenn aber das Prozeßgericht - möglicherweise rechtsfehlerhaft - den Kläger erst veranlaßt hat, seinen ursprünglich gestellten Leistungsantrag durch einen hilfsweise gestellten Feststellungsantrag zu ergänzen, und wenn der Kläger den letzteren später allein weiterverfolgt, dann würde der mit § 256 Abs. 1 ZPO verfolgte Zweck in sein Gegenteil verkehrt, wenn in der höheren Instanz die Klage als unzulässig abgewiesen würde (BGHZ 28, 123, 126 f.; ihm folgend BAGE 15, 284, 288 f. [BAG 06.03.1964 - 5 AZR 259/63] = AP Nr. 3 zu § 34 SchwBeschG 1961; BAG Urteil vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 386/88 - AP Nr. 17 zu § 17 BAT, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 346/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Zeitfaktor

    Wenn das Landesarbeitsgericht unter Hinweis auf die Prozessökonomie die Rücknahme des Zahlungsantrags angeregt hat, kann der Kläger nunmehr nicht auf einen Leistungsantrag verwiesen werden (vgl. BAG 15. Februar 1990 - 6 AZR 386/88 - AP BAT § 17 Nr. 17 = EzA ZPO § 256 Nr. 34, zu II der Gründe; 24. März 1993 - 4 AZR 282/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Süßwarenindustrie Nr. 5 = EzA TVG § 4 Süßwarenindustrie Nr. 1, zu I der Gründe).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    b) Unter den gegebenen Umständen entsprach aber der auf Anregung des Landesarbeitsgerichts (vgl. dazu BAGE 15, 284, 288 f. = AP Nr. 3 zu § 34 SchwBeschG 1961, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 24. März 1993 - 4 AZR 282/92 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie, zu I 2 c der Gründe) gestellte Feststellungsantrag jedenfalls der Prozeßökonomie.
  • BAG, 22.03.1995 - 10 AZR 167/94

    Voraussetzungen für die Gewährung einer tariflichen Schichtzulage im Pflegedienst

    Dem hat das Landesarbeitsgericht dadurch Rechnung getragen, daß es eine die Streitfrage konkretisierende Fassung des Feststellungsantrags angeregt hat (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1993 - 4 AZR 282/92 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie).
  • LAG Hamburg, 26.04.2002 - 3 Sa 66/97

    Rechtswirksamkeit tarifvertraglicher Regelungen in einem Firmentarifvertrag;

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  • LAG Hamm, 12.05.2000 - 10 Sa 208/00

    Besondere Vergütung eines Orchestermusikers für das Spielen eines zusätzlichen

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  • LAG Hamm, 21.01.2002 - 19 Sa 1596/01

    Versteuerung einer Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Die Feststellungsklage dient den Zwecken der Rechtssicherheit und der Prozesswirtschaftlichkeit (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann-Hartmann, Kommentar zur ZPO, 60. Auflage § 256 Rn. 77; BAG, Urteil in vom 24.03.1993 - 4 AZR 282/92 -in NZA 94, 35).
  • BAG, 17.10.2001 - 4 AZR 637/00

    Zulässigkeit vom Feststellungsantrag

    Ihre Einhaltung liegt auch im allgemeinen Interesse, weil vorerst der Inhalt der in Rechtskraft erwachsenden gerichtlichen Feststellung nicht bestimmt und somit die Befriedungsfunktion des Urteils nicht erreicht werden kann (anders hinsichtlich des Vorrangs des Leistungsantrags gegenüber dem Feststellungsantrag, wenn der Feststellungsantrag auf Veranlassung des Gerichts gestellt worden ist; BAG 24. März 1993 - 4 AZR 282/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Süßwarenindustrie Nr. 5 = EzA TVG § 4 Süßwarenindustrie Nr. 1).
  • LAG Hamburg, 26.04.2002 - 6 Sa 69/97

    Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei einer Tarifänderung ;

    Im Übrigen ist ohnehin der in erster Instanz erteilte Rechtsrat des Gerichts zu den Antragsmodalitäten bei der Zulässigkeit der Anträge zu berücksichtigen (BAG NZA 1994, 35 [BAG 24.03.1993 - 4 AZR 282/92] ).
  • LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95

    Tarifvertrag: Tarifgeltung bei Versetzung außerhalb des Geltungsbereichs des

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch einzelne Teilrechtsbeziehungen der Arbeitsvertragsparteien, also bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, Gegenstand einer Feststellungsklage als streitiges Rechtsverhältnis sein können (vgl. etwa BAG, Urteil vom 18. September 1986 - 6 AZR 446/83 - BAG, Urteil vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 521/85 - BAG, Urteil vom 26. April 1985 - 7 AZR 432/82 - BAG, Urteil vom 24. März 1993 - 4 AZR 282/92 -).
  • LAG Niedersachsen, 19.12.1995 - 6 Sa 4/95

    Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub bei gleichzeitig gewährtem Sonderurlaub ohne

    Dies ist auch nicht erforderlich, weil Gegenstand einer Feststellungsklage auch einzelne aus einem Arbeitsverhältnis sich ergebende Ansprüche und Pflichten sein können (BAG AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie und AP Nr. 1 zu§ 4 TVG Bestimmungsrecht).
  • BAG, 17.10.2001 - 4 AZR 638/00

    Zulässigkeit vom Feststellungsantrag

  • LAG Hamm, 06.07.2001 - 5 Sa 681/00

    Anspruch auf Berücksichtigung einer Bewerbung für Auslandsschuldienst;

  • LAG Hamm, 17.02.1995 - 10 Sa 1126/94

    Kündigung: außerordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer - Umdeutung in einen

  • LAG Berlin, 22.11.1994 - 3 Sa 51/94

    Anrechnung der Zeit des Grundwehrdienstes bei der NVA (u.a. als Grenzsoldat) auf

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