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   BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94   

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BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94 (https://dejure.org/1995,1899)
BAG, Entscheidung vom 22.03.1995 - 4 AZR 30/94 (https://dejure.org/1995,1899)
BAG, Entscheidung vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 (https://dejure.org/1995,1899)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung in der Frühförderung - Eingruppierung von Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung - Eingruppierung von sonstigen Angestellten mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in der Frühförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung in die Frühförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1009 (Ls.)
  • BB 1995, 1360
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 51, 59, 87 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Urteile des Senats vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk sowie Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).

    Zwar ist die vom Landesarbeitsgericht insoweit genannte Entscheidung des Senats vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk (die vom Landesarbeitsgericht genannte Fundstelle ist später in die hier zitierte verändert worden) nicht einschlägig, weil sie sich auf das Heraushebungsmerkmal "besonders schwierige Aufgaben" i.S. der VergGr.

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93

    Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe

    Auszug aus BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94
    Der Senat hat in Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen regelmäßig angenommen, daß die gesamte einem Sozialpädagogen übertragene Tätigkeit als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen sei, da deren Tätigkeit auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihnen zugewiesenen Personenkreises gerichtet sei, sei es in Form der Beratung, der begleitenden oder nachgehenden Fürsorge oder in einer sonstigen Erscheinungsform (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - und - 4 AZR 935/93 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.).
  • BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 734/93

    Betreuung von Kindern in Randzeiten durch Kinderpflegerin

    Auszug aus BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94
    Die Tätigkeit muß sich z.B. im Hinblick auf das geforderte fachliche Können oder die körperliche oder geistige Belastung gegenüber dem üblichen Maß herausheben (Urteil des Senats vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 734/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 4a der Gründe).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 935/93

    Eingruppierung einer Adoptionsvermittlerin

    Auszug aus BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94
    Der Senat hat in Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen regelmäßig angenommen, daß die gesamte einem Sozialpädagogen übertragene Tätigkeit als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen sei, da deren Tätigkeit auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihnen zugewiesenen Personenkreises gerichtet sei, sei es in Form der Beratung, der begleitenden oder nachgehenden Fürsorge oder in einer sonstigen Erscheinungsform (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - und - 4 AZR 935/93 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94
    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes - die Lebenshilfe ist privatrechtlich organisiert - das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe; vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 443/93 -, n.v., zu I der Gründe).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus

  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 497/81

    Eingruppierung einer Erzieherin - Kinderpflegerin - Pflegerische Tätigkeiten -

  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 443/93

    Einordnung einer Haus- und Familienpflegerin in eine Vergütungsgruppe nach dem

  • LAG Saarland, 20.10.1993 - 2 Sa 102/93

    Vergütungsgruppe; Eingruppierung; Differenzvergütung; BAT; Tätigkeitsmerkmal;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.04.1990 - 4 A 168/88

    Teilstationäre heilpädagogische Betreuung für ein hör- und sprachbehindertes Kind

  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss sich die Tätigkeit iSd. Entgeltgruppe S 8b TVöD/VKA von der "Normaltätigkeit" einer Erzieherin "sehr deutlich" abheben (BAG 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - zu II 3 c der Gründe) .

    Zwar können bei der Auslegung des allgemeinen Tätigkeitsmerkmals die Tätigkeitsbeispiele als Richtlinien für die Bewertung herangezogen werden (st. Rspr., zuletzt etwa BAG 13. Mai 2020 - 4 ABR 29/19 - Rn. 38; 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 25 mwN; für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst vgl. BAG 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - zu II 3 c der Gründe mwN) .

    Zur Bestimmung einer vergleichbaren "Wertigkeit" (vgl. BAG 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - zu II 3 c der Gründe) bedarf es einer Bewertung der quantitativen und qualitativen Elemente der übertragenen Aufgaben.

    Auch die Einzelbetreuung von Kindern in der Frühförderung kann vergleichbare Anforderungen an die Tätigkeit eines Erziehers stellen (BAG 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - zu II 3 c der Gründe) .

  • BAG, 05.05.2021 - 4 AZR 666/19

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin im sozialpsychiatrischen Dienst

    Als Richtlinie für die Bewertung können zudem die in der Protokollerklärung Nr. 12 festgelegten Tätigkeitsbeispiele herangezogen werden (BAG 14. Oktober 2020 - 4 AZR 252/19 - Rn. 42; 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - zu II 3 c der Gründe) .
  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95

    Eingruppierung: Erzieherin mit staatlicher Anerkennung

    Das Merkmal der besonders schwierigen fachlichen Tätigkeit im Sinne der Fallgruppe 5 der Vergütungsgruppe Vc BAT Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst haben die Tarifvertragsparteien in der Protokollnotiz Nr. 8 durch konkrete Beispiele erläutert (vgl. Urteil des Senats vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 3c der Gründe, zur Protokollerklärung Nr. 6 zu Fallgruppe 5 der Vergütungsgruppe Vc BAT/VKA).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Urteile des Senats vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk und vom 22. März 1995, aaO).

    Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten einer Erzieherin, die zur Vergütung nach Vergütungsgruppe Vc führen, müssen sich dann sehr deutlich aus der Grund- oder Normaltätigkeit der Erzieherin herausheben (vgl. Urteil des Senats vom 22. März 1995, aaO).

    Entscheidend ist vielmehr, daß die Tätigkeit der Klägerin mit lernbehinderten Kindern, die zugleich Behinderten im Sinne des § 39 BSHG zumindest nahe kommen und/oder wesentliche Erziehungsschwierigkeiten aufweisen, was daraus deutlich wird, daß sie Hilfen nach §§ 27 ff. KJHG [SGB VIII] erhalten, der Frühförderung wesentlich behinderter Kinder im Sinne des § 39 BSHG der Sache nach entspricht, die sich aus der Grundtätigkeit eines Erziehers sehr erheblich heraushebt und sich als besonders schwierige fachliche Tätigkeit im Sinne der Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 5 BAT darstellt (vgl. Urteil des Senats vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem Psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich in einer Behindertenwerkstatt (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 -, n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Düsseldorf, 12.02.2019 - 3 Sa 467/18

    Eingruppierung einer Erzieherin im TVöD -SuE; besonders schwierige fachliche

    Hierfür wäre Voraussetzung, dass sie sich sehr deutlich aus der Grund- und Normaltätigkeit der Erzieherin herausheben (BAG vom 25.03.1998 - 4 AZR 659/96, juris, Rz. 58; BAG vom 22.03.1995 - 4 AZR 30/94, juris, Rz. 46).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAG vom 22.03.1995 - 4 AZR 30/94, juris, Rz. 46).

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 151/96

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsgruppenansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem Psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich einer Behindertenwerkstatt '(Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 - n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 Sa 495/05

    Korrigierende Rückgruppierung - Erzieherin - Waldkindergartengruppe

    Dass die Heraushebung durch "schwierige fachliche Tätigkeiten" eine sehr deutliche Heraushebung der Aufgaben aus der Normal- oder Grundtätigkeit, bezogen auf die Tätigkeiten einer Erzieherin, verlangt, ergibt sich aus der Tarifstruktur (BAG, Urteil vom 22.03.1995 - 4 AZR 30/94 -, zitiert nach Juris).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAG, Urteil vom 22.03.1995 - 4 AZR 30/94 - BAG, Urteil vom 05.03.1997 - 4 AZR 482/95 -, zitiert nach Juris).

    Es geht dabei in erster Linie um Animation, Freizeitanimation, bei der die Ent- und Weiterentwicklung von Freizeitinteressen und Aktivitäten angestrebt wird durch unverbindliche Angebote und geeignete Förderung und Unterstützung aus dem Besucherkreis kommender Ideen, Wünsche und Anregungen (BAG, Urteil vom 22.03.1995, 4 AZR 30/94 -, zitiert nach Juris Randnummer 50).

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95

    Eingruppierung einer Kinderpflegerin; Zweitkraft

    So hat der Senat in jüngster Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich einer Behindertenwerkstatt (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 -, n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • ArbG Gelsenkirchen, 15.07.2015 - 2 Ca 2260/14

    Eingruppierung nach den AVR der Caritas-Erzieherin mit besonders schwierigen

    Denn ihre Tätigkeit ist auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung der ihr zugewiesenen Kinder und Jugendlichen gerichtet, sei es in Form der pädagogischen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, der Versorgung der Kinder und Jugendlichen, der Beratung der Eltern, der Kooperation mit anderen Fachkräften oder der Dokumentation/Verwaltung (vgl. BAG, Urteil vom 22.03.1995, a. a. O.).

    Von einer besonders schwierigen fachlichen Tätigkeit kann dann gesprochen werden, wenn sie sich von der Normal-/Grundtätigkeit eines Erziehers sehr deutlich abhebt, die Arbeitsaufgabe aufgrund der gesteigerten Anforderungen also von der Normalität nicht nur unerheblich abweicht (vgl. zum BAT, der insoweit eine identische Regelung enthält, BAG, Urteil vom 22.03.1995, Az. 4 AZR 30/94, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 295; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.04.2006, Az. 4 Sa 495/05, juris und LAG Hamm, Urteil vom 04.06.2009, Az. 16 Sa 1095/07, juris; vgl. auch Breier/Dassau/Kiefer u.a., TV-L, 58. Update 01/15 zur Vergütungsordnung für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst, Ziffer 22).

    Wenn eines dieser Tätigkeitsmerkmale zutrifft, ist auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt; wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist unter Berücksichtigung der Maßstäbe der Beispielstatbestände auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.04.2006, a. a. O.; BAG, Urteil vom 22.03.1995, Az. 4 AZR 30/94, a. a. O.).

  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 659/96
    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 22. März 1995 (4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975) im einzelnen begründet (zu Ziff. II 3 c der Gründe).

    d) Der Versuch der Klägerin mit ihrer Revisionsbegründung in Anlehnung an die Entscheidung des Senats vom 22. März 1995 (4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975) zur Tätigkeit der "Frühförderin oder Früherzieherin in einer Frühförderstelle" das allgemeine Merkmal "besonders schwierige fachliche Tätigkeiten" zu belegen, ist untauglich.

  • ArbG Rostock, 26.07.2018 - 1 Ca 458/18

    Eingruppierung einer Erzieherin in der Heimerziehung - besonders schwierige

  • BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 289/95

    Streit um die tarifgerechte Eingruppierung i.R. eines Anspruchs auf Vergütung

  • BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 292/95
  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94
  • LAG Hessen, 14.10.1997 - 9 Sa 955/97

    Eingruppierung einer Erzieherin mit staatlicher Anerkennung

  • MAVG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 24.07.2023 - 1 AS 9/22
  • ArbG Essen, 17.05.2018 - 1 Ca 2600/17
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