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   BAG, 16.12.1959 - 4 AZR 392/57   

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BAG, 16.12.1959 - 4 AZR 392/57 (https://dejure.org/1959,254)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1959 - 4 AZR 392/57 (https://dejure.org/1959,254)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1959 - 4 AZR 392/57 (https://dejure.org/1959,254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Körperschaft des öffentlichen Rechts - Bezifferung der Klageansprüche - Feststellungsklage - Erledigung des Streitkomplexes - Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Einrede der Verjährung - Fürsorgepflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 196 § 202 § 203 § 242; ZPO § 256

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 279
  • NJW 1960, 1173 (Ls.)
  • MDR 1960, 532
  • DB 1960, 500
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.06.1959 - 4 AZR 205/57

    Angestellte des öffentlichen Dienstes - Geltendmachung von Ansprüchen - Eintritt

    Auszug aus BAG, 16.12.1959 - 4 AZR 392/57
    D ie s e Bestimmung e n t h ä l t k e i n e E in s c h rä n k u n g d e r E i n r e d e d e r V e r j ä h r u n g , so n d e rn w e i s t im G e g e n t e i l , wie d e r S e n a t b e r e i t s i n seinem U r t e i l vom 11. J u n i 1959 - 4 AZR 205/57 - (AP Nr. 1 zu § 20 SQ0A ) , e n t s c h i e d e n h a t , l e d i g l i c h d a r a u f h i n , daß d ie A n g e s t e l l t e n B e anstandungen des a u s g e z a h l t e n G e h a l t s , d i e n i c h t die N ic h tü b e re in stim m u n g des a u s g e z a h l t e n B e t r a g e s m it d e r Abrechnung o d e r Z a h l u n g s l i s t e b e t r e f f e n , i n n e r h a l b d e r g e s e t z l i c h e n V e r j ä h r u n g s f r i s t V o rb r in g e n m üssen, w i d r i g e n f a l l s d e r A n g e s t e l l t e damit zu r e c h n e n h a t , daß s i c h d e r A r b e i t g e b e r nach A blauf d e r V e r j ä h r u n g s f r i s t a u f d i e V e r jä h r u n g d e r F o rd e ru n g b e r u f e n w i r d .
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01

    Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer

    Dem Dienstherrn der öffentlichen Hand obliegen in dieser Beziehung keine weitergehenden Verpflichtungen als dem Arbeitgeber in der privaten Wirtschaft (BAG 16. Dezember 1959 - 4 AZR 392/57 - BAGE 8, 279).
  • BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 428/62

    Gesamtschuldnerische Haftung der Arbeitnehmer bei rechtswidrigem Streik -

    Derjenige, der ein Forderungsrecht für sich in Anspruch nimmt, kann somit in der Regel nicht auf Feststellung, sondern er muß auf Leistung klagen, wenn er dazu in der Lage ist, insbesondere wenn er im Fall einer Geldforderung diese übersehen und beziffern kann (BAG 1, 6o [61/62] = AP Nr» 2 zu Art. 3 GG; BAG 6, 321 [ 3 3 Ö , 339] = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; BAG 8, 279 [28o, 2Ö1] = AP Nr. 25 zu § 256 ZPO; BAG AP Nr. 5 und 21 zu § 256 ZPO; AP Nr. 4 zu § 611 BGB Lehrer und Dozenten; AP Nr. 1 zu , § 1 Ruhegeldgesetz Hamburg; AP Nr. 3 zu § 1 TVG Friedenspflicht).
  • BAG, 29.07.1966 - 3 AZR 20/66

    Unterhaltsvergleich - Nettoruhegehaltsbeträge - Abtretung - Ermittlung des

    Körperschaften des öffentlichen Rechts dtiri'en aber ebenso Verjährung geltend machen wie Arbeitgeber im Bereich der Privatwirtschaft (vgl. auch BAG 8, 279 [284]= AP Nr. 25 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 04.11.1992 - 5 AZR 75/92

    Verjährung eines Anspruchs auf höhere Vergütung - Gleichbehandlung von

    Dem Dienstherrn der öffentlichen Hand obliegen in dieser Beziehung keine weitergehenden Verpflichtungen als dem Arbeitgeber in der privaten Wirtschaft (BAGE 8, 279, 284 = AP Nr. 25 zu § 256 ZPO).

    Zugunsten der Beklagten ist außerdem noch zu berücksichtigen, daß während des Zeitraums, für den die Beklagte die Verjährungseinrede erhoben hat, über die Begründetheit des Höhergruppierungsanspruches von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite jeweils verschiedene Meinungen vertreten wurden, die letztlich erst durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. November 1990 (4 AZR 106/90) abschließend geklärt wurden (vgl. BAGE 8, 279, 284 = AP Nr. 25 zu § 256 ZPO).

  • BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 168/70

    Zahlung einer Vergütung - Vergütungsgruppe - Einrede der Verjährung -

    Die entgegenstehende Auffassung BAG 8, 279 = AP Nr» 25 zu § 256 ZPO wird aufgegeben» .

    Die entgegenstehende Auffassung des Senats (BAG 8, 279 = AP Nr, 25 zu § 256 ZPO), wonach ein Feststellungsinteresse grundsätzlich dann nicht gegeben ist, wenn die Einrede der Verjährung erhoben wird, wird insov/eit aufgegeben« In sog« Eingruppierungsstreitigkeiten geht es nämlich um die Feststellung der Verpflichtung, eine bestimmte Vergütung zu bezahlen«, Die Feststellungsklage wird in ständiger Rechtsprechung in solchen Streitfällen vor allem des halb zugelassen, weil eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auch einem nur feststellenden Urteil eines Gerichts nachkommt und es schon deshalb eines Leistungsausspruches nicht bedarf« Dann kann und muß aber auch in einem solchen Prozeß mit geprüft werden, ob die erhobene Einrede der Verjährung durch greift, d« h« 6b der Beklagte zu Recht die Leistung verweigern kann, find deshalb die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nicht mehr besteht« Greift die Einrede der Verjährung durch, dann ist der Vergütungsanspruch, dessen Feststellung begehrt wird, als unbegründet, nicht aber als unzulässig ab zuweisen (ebenso BAG AP Nr« 4-1 zu § 256 ZPO; Rosenberg-.

  • BAG, 17.12.1964 - 5 AZR 90/64

    Einrede - Verjährung - Schuldner

    Auch der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes kann sich grundsätzlich auf Verjährung berufen (BAG 9» 7 [153 = AP Nr» 1 zu § 209 BGB)" Darin liegt noch keine Verletzung seiner Fürsorgepflicht (BAG 8, 279 [284] = AP Nr" 25 zu § 256 ZP0)o Das angefochtene Urteil geht im Ergebnis zutreffend in Übereinstimmung mit der herrschenden Literatur und.

    Die Verjährungsfrist beginnt nicht von neuen zu laufen« »Sie ist auch nicht gehemmt (§ 205 BGB; BAG 7, 71 C75, 76] = AP Nr« 42 zu § 5 TO«A; Hueck-Nipperdcy, aaO)» Der Kläger hätte spätesten binnen kurzer Zeit nach der am 18« Mai 1962 eingetretenen Rechtskraft des Urteils des Arbeitsgerichts vom 25« März 1962 (1 Ca 590/61) Klage erheben müssen, nachdem das Land in diesem Prozeß die Einrede der Verjährung erhoben und das arbeitsgerichtliche Urteil hierüber nicht entschieden hatte» Tatsächlich ist die Zahlungsklage aber erst am 22» Mai 1965, also ein Jahr später, anhängig gemacht worden, ohne daß der Kläger für diese Verzögerung noch irgend welche erheblichen Gründe angeführt hätte» Zu diesem Zeitpunkt konnte das beklagte Land jedenfalls zu... Recht die Einrede der Verjährung der neuen Klage entgegensetz en"- 5« Entgegen der Auffassung der Revision hat schließlich das rechtskräftige Urteil des Arbeitsgerichts vom 23« März 1962 (1 Ca 590/61) auch nicht eine neue Verjährungsfrist von 30 Jahren in Lauf gesetzt» Zwar ist unter einem "rechtskräftig festgestellten Anspruch" ioS» des § 218 Abs» 1 BGB auch ein solcher zu verstehen, der nicht im Wege der Leistungsklage, sondern einer Feststellungsklage im Sinne des § 256 ZPO geltend gemacht wurde (Ennecccrus-Nipperdey, 15» Aufl», Allgem» Teil, 2» Bd", S« 1423, Fußnote 3; Staudinger, 11 , Aufl», § 218 Am . 2; Wieczorek, ZFO, § 256 Anm. E III b 3; Rosenberg, Lehrbuch des DZPR, 9« Aufl«, § 150 I 3 c, S» 75l)> Hier hat aber das Arbeitsgericht ausdrücklich die Prüfung der vom Land erhobenen Einrede der Verjährung abgelehnt und das rechtliche Interesse an der begexirten Feststellung schon deshalb bejaht, weil dem Kläger an der Bereinigung der Frage gelegen sei, wie seine Tätigkeit - abgesehen von der Vergütung - j'zu bewerten wp.rj' Das Arbeitsgericht hat den Feststellungsantrag des Klägers, daß er in dem streitigen Zeitraum nach Vergütungsgruppe III einzugruppieren und zu vergüten war, äaliin verstanden, es solle nur festgestellt werden, welche 147 Vergütungsansprüche dem Kläger für diese Zeit einmal zugestanden haben und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese Ansprüche inzwischen ganz oder teilweise verjährt waren» Es kann dahinstehen, ob eine Fest st el lung ski age dieses Inhalts überhaupt zulässig war oder ob der Kläger klar hätte zum Ausdruck bringen müssen, inwieweit er die Feststellung verjährter oder nichtverjährter Ansprüche begehrte (vgl" Pohle, A n m AP Nr. 25 zu § 256 ZPO = BAG 8, 279 [280 - 282] und Anm; AP Nr» 40 zu § 256 ZFO = BAG 12, 290 [292 ff.]).

  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60

    Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses -

    Mach der in Rechtsprechung (RGZ 129, 1 [p] mit weiteren Hinweisen; 152, 195 [198]i BAG 8, 279 [28l])und Schrifttum (Rosenberg, ZPO , 8" Aufl., § 86 II 2 a S. 4o8; Stein-Jonas, ZPO 18. Aufl., § 256 Anm. 5 b; Baumbach, ZPO, 25 Aufl , § 2p6 Anm. 5 Stichwort "Leistungsklage'; Wieczorek, ZPO, § 2 5 6 Anm, C II a 1) gefestigten Auffassung darf zwar im allgemeinen das Feststellungsinteresse auch bei Möglichkeit der Leistungsklage dann bejaht werden , wenn sich die Feststeilungsklage gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts richtet.
  • BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 163/84

    Urlaub: Sonderurlaub eines türkischen Lehrers zur Ableitung des Wehrdienstes in

    Bei dem beklagten Land als juristischer Person des öffentlichen Rechts ist davon auszugehen, daß es die Urteile staatlicher Gerichte vollzieht, auch wenn kein vollstreckbarer Titel vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 1, 60 = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAG 8, 279 = AP Nr. 25 zu § 256 ZPO; BAG 8, 333 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; BAG 12, 290 = AP Nr. 40 zu § 256 ZPO; BAG Urteil vom 4. Mai 1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 416/70

    Anspruch auf Versorgungsbezüge - Verjährung - Versorgungsberechtigter -

    Von dem Grundsatz, daß nicht auf Feststellung geklagt werden darf, wenn auf Leistung geklagt werden kann, gilt regelmäßig dann eine Ausnahme, wenn es sich um Ansprüche gegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine gleichgestellte Organisationsform des öffentlichen Rechts handelt, sofern die Annahme gerechtfertigt erscheint, daß sich ein solcher Anspruchsgegner schon einem gegen ihn ergangenen Feststellungsurteil beugen wird (ständ« Rechtspr«, z.B« BAG 8, 279 [281 f] = AP Hr. 25 und AP Nr. 41 zu § 256 ZPO).

    Es kann dahingestellt bleiben, bei welcher Pallgestal tung die Einrede der Verjährung in einem PestStellungsprozeß nicht geprüft werden darf mit der Polge, daß die Feststellungsklage unzulässig wäre (vgl. dazu BAG 12, 290 [292] = AP Nr» 40 zu § 256 ZPO und die dort» Anm» v» Pohle)» Venn wie hier die Peststellungsklage der Leistungsklage sehr nahe kommt, weil nämlich die Peststellung genau umschriebener laufender Zahlungsansprüche aus einem einheitlichen Rechtsgrund (§ 52 Abs» 2 RegelungsG) begehrt wird, und diese Ansprüche sowohl für eine nichtverjährte als auch für eine möglicherweise verjährte Zeit verlangt werden, dann wird durch die nur einen Teil der Ansprüche betreffende Einrede der Verjährung das rechtliche Interesse des Klägers an der alsbaldigen Feststellung im Sinne des § 256 ZPO nicht berührt» Es kann ihm nicht angesonnen werden', den mit der Verjährungseinrede behafteten Teil der Ansprüche im Wege der Leistungs klage geltend zu machen, während ihm für die nichtverjährten Teile der Ansprüche aus den oben zu I 1 erörterten Gründen 120 die Feststellungsklage offensteht» Er hat ein Recht darauf, den auf einheitlichem Rechtsgrund beruhenden einheitlichen Anspruch in einem Feststellungsrechtsstreit zu erheben, ohne Rücksicht darauf, daß für einen Teil des Anspruchs die Einrede der Verjährung geltend gemacht wird» Das stimmt mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts überein (vgl. die Hinweise in BAG 12, 290 [291] = AP Nr. 40 zu § 256 ZPO), nachdem der Vierte Senat seine gegenteilige Auffassung (BAG 8, 279 [281 f] = AP Nr. 25 zu § 256 ZPO) inzwischen aufgegeben hat (Urteil vom 14" April 1971 ~ 4 AZR 168/70 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts vorgesehen; So DB 1971, 1561),.

  • LAG Köln, 05.11.1999 - 11 Sa 718/99

    Tankwart, Werkstudent; Teilzeit; Schutzgesetz; Nutzungen; Verjährung; Kenntnis

    Stellen aber Schadensersatzansprüche lediglich das Surrogat für Ansprüche im Sinne von § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB dar, unterliegen sie der gleichen kurzen Verjährung (BAG, Urteil vom 16.12.1959 -- 4 AZR 392/57 in AP Nr. 25 zu § 256 ZPO für "eine Schadensersatzforderung, die beispielsweise aus dem Gesichtspunkt schuldhafter Fürsorgepflichtverletzung geltend gemacht wird und an die Stelle der Gehaltsforderung getreten ist" m.w.N.; Preis in ErfK, §§ 194 -- 225 BGB Rn. 5).
  • BAG, 12.05.1971 - 4 AZR 247/70

    Eingruppierung: öffentlicher Dienst - Lehrkräfte

  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 192/73

    Alternative Geltendmachung von Ansprüchen - Besondere Verantwortung - Verbrauch

  • BAG, 04.05.1982 - 3 AZR 1205/79

    Geschäftsführer einer Krankenkasse - Dienstordnungsangestellter - Ruhestand -

  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 310/71

    Feststellungsklage - Fallgruppe einer Vergütungsgruppe - Inhalt des

  • BAG, 18.12.1986 - 6 AZR 13/85

    Verfall von Übergangsgeldansprüchen - Anspruch auf Zahlung von Übergangsgeld -

  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 25/61

    Feststellungsantrag - Eingruppierungsstreit - Feststellungsinteresse - Verjährung

  • BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 614/84

    Voraussetzungen für den Verfall von Übergangsgeldansprüchen - Anspruch auf die

  • BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 121/87

    Verfall von Übergangsgeldansprüchen

  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71

    Feststellung des Anspruches - Entlohnung nach bestimmter Vergütungsgruppe -

  • BAG, 23.07.1987 - 8 AZR 20/86

    Urlaub: Winterzusatzurlaub im Postdienst

  • BAG, 31.01.1973 - 4 AZR 160/72

    Ausbleibezeit - Auslaufen des Schiffes - Rückkehr in Heimathafen - Verhinderung

  • BAG, 12.07.1972 - 4 AZR 372/71

    Gesamttätigkeit - Einheitliche Bewertung - Tätigkeiten in Kassen -

  • BAG, 14.11.1963 - 5 AZR 81/63

    Gesamtarbeitszeit - Regelmäßige tarifliche Arbeitszeit - Gesundheitliche Gefahren

  • BAG, 17.07.1984 - 3 AZR 416/81

    Tarifliche Ausschlußfristen: Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung,

  • BAG, 29.06.1966 - 2 AZR 419/65

    Ausspruch der Erledigung - Aufrechterhaltung des Klageantrags - Zurückweisung der

  • BAG, 29.06.1961 - 5 AZR 143/60

    Geltendmachung von Massenansprüchen - Konkursverwalter - Aufrechnungsfragen -

  • BAG, 23.07.1987 - 8 AZR 53/85
  • BAG, 13.12.1983 - 3 AZR 264/80
  • BAG, 20.10.1981 - 3 AZR 59/80
  • BAG, 24.06.1965 - 2 AZR 310/64

    Zahlung von Dienstbezügen - Öffentlich-rechtlicher Dienstherr - Einrede der

  • BAG, 31.01.1973 - 4 AZR 168/72

    Beköstigungszulage - Tariflicher Anspruch - Auslaufen des Schiffes - Rückkehr in

  • BAG, 17.07.1984 - 3 AZR 150/81

    Übergangsgeld bei Schwerbehinderten

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 154/79
  • BAG, 14.01.1964 - 3 AZR 532/61

    Berechnung der Grundvergütung - Steigerung - Höhergruppierung - Steigerungsbetrag

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