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   BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 407/92   

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BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 407/92 (https://dejure.org/1993,1036)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1993 - 4 AZR 407/92 (https://dejure.org/1993,1036)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1993 - 4 AZR 407/92 (https://dejure.org/1993,1036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsübergang: Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses wegen mangelnder Beschäftigungsmöglichkeit beim Betriebserwerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 107
  • MDR 1994, 489
  • NZA 1994, 564
  • BB 1993, 2450
  • BB 1994, 289
  • DB 1993, 2436
  • DB 1994, 1293
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 184/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 407/92
    Dabei ist es für die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens ohne Bedeutung, ob es sich lediglich um mehrere, in derselben Vertragsurkunde zusammengefaßte rechtlich selbständige Verträge handelt, die unabhängig voneinander bestehen, oder ob die Tarifvertragsparteien vereinbart haben, daß gewisse Vertragsrechte nur gemeinsam ausgeübt werden können (Senatsurteile vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - und - 4 AZR 184/93, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 107; MünchArbR/Löwisch, Bd. 3, § 249 Rz 4 ff.; Löwisch/Rieble, TVG , § 1 Rz 341 ff., § 2 Rz 59; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., S. 1495; Wiedemann/Stumpf, TVG , 5. Aufl., § 2 Rz 64; Windbichler, Arbeitsrecht im Konzern, S. 470 f.).

    Der Senat hat daher in seinem Urteil vom 10. November 1993 (- 4 AZR 184/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) nach § 8 Abs. 5 GPH-TV den Abfindungsanspruch einer Arbeitnehmerin verneint, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses deswegen widersprochen hatte, weil sie für einen kurz nach dem vorgesehenen Betriebsübergang liegenden Zeitpunkt bereits ein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht genommen hatte.

  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 320/90

    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 407/92
    Zum einen kann sich nämlich jede Tarifvertragspartei bei Tarifverhandlungen und dem Abschluß des Tarifvertrages nach den allgemeinen Regeln des Rechts der Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB ) durch Dritte vertreten lassen (BAGE 27, 17 5, 180 f. = AP Nr. 29 zu § 1 TVG , zu I 3 der Gründe).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 407/92
    Dem Widerspruchsrecht stand auch Gemeinschaftsrecht nicht entgegen ( EuGH Urteil vom 16. Dezember 1992 - Rs C-132/91, 138/91 und 139/91 - NZA 1993, 169 ).
  • BAG, 07.04.1993 - 2 AZR 449/91

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 407/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stand dem Kläger ein solches Widerspruchsrecht nach § 613 a BGB zu (zuletzt BAG Urteil vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 (B) - NZA 1993, 795, 796 f. ).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 407/92
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl.. z. B. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2 a der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 15.02.1984 - 5 AZR 123/82

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung wegen Übergang des Betriebes auf Erwerber -

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 407/92
    Da der Kläger dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses am 26. März 1991 und damit vor dem am 3. April 1991 erfolgten Betriebsübergang widersprochen hat, war der Widerspruch auch rechtzeitig (BAGE 45, 140, 144 = AP Nr. 37 zu § 613 a BGB , zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem"

    a) Der normative Teil von Tarifverträgen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auszulegen wie ein Gesetz; zu berücksichtigen sind zunächst der Wortlaut, ferner der in den Tarifnormen zum Ausdruck gekommene Wille der Tarifvertragsparteien, der tarifliche Gesamtzusammenhang sowie notfalls ergänzend die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse, die Entstehungsgeschichte und eine praktische Tarifübung (vgl. BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 407/92 - BAGE 75, 107 = AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Urteil vom 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99

    Außerordentliche Kündigung

    Der normative Teil von Tarifverträgen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auszulegen wie ein Gesetz; zu berücksichtigen sind zunächst der Wortlaut, ferner der in den Tarifnormen zum Ausdruck gekommene Wille der Tarifvertragsparteien, der tarifliche Gesamtzusammenhang sowie notfalls ergänzend die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse, die Entstehungsgeschichte und eine praktische Tarifübung (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 407/92 - BAGE 75, 107, 113 f.).
  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 342/93

    Tarifliche Abfindung bei zweimaligem Betriebsübergang

    Es ist rechtlich zulässig und steht der Wirksamkeit des Tarifvertrages nicht entgegen, daß er von der in rechtsgeschäftlicher Vertretung für mehrere Unternehmen handelnden GPH abgeschlossen worden ist (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 407/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

    a) Der normative Teil von Tarifverträgen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auszulegen wie ein Gesetz; zu berücksichtigen sind zunächst der Wortlaut, ferner der in den Tarifnormen zum Ausdruck gekommene Wille der Tarifvertragsparteien, der tarifliche Gesamtzusammenhang sowie notfalls ergänzend die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse, die Entstehungsgeschichte und eine praktische Tarifübung (vgl. Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 407/92 - BAGE 75, 107 = AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Urteil vom 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 354/93

    Abfindung nach Rationalisierungs-TV und Sozialplan

    Wie bei einem erstmaligen Abschluß eines Tarifvertrages ist lediglich erforderlich, daß ihr Wille, durch einen Vertragsabschluß Tarifnormen zu setzen, mit ausreichender Deutlichkeit für Außenstehende aus der Vertragsurkunde erkennbar wird (vgl. BAGE 56, 120, 123 f. = AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel; Senatsurteil vom 24. November 1993, BAGE 75, 107 [BAG 24.11.1993 - 4 AZR 407/92] = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau).
  • BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 674/93

    Abfindung nach dem Tarifvertrag über die Qualifizierung und Milderung

    Der Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses kann dann abfindungsunschädlich sein, wenn das Arbeitsverhältnis auch ohne den Widerspruch des Arbeitnehmers vorhersehbar aus betrieblichen Gründen alsbald geendet hätte (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 407/92 -, zu III 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Thüringen, 06.10.1994 - 1 Sa 282/92

    Anspruch auf Abfindung bei Arbeitgeberkündigung oder bei Ausscheiden aus dem

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  • LAG Thüringen, 06.10.1994 - 1 Sa 550/93

    Bestehen eines tariflichen Anspruchs auf Abfindung; Auslegung eines

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2007 - 26 Sa 116/07

    MTV Pro Seniore

    Dagegen bestehen keine Bedenken (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 407/92 - AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu I der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2007 - 26 Sa 557/07

    MTV Pro Seniore

    Dagegen bestehen keine Bedenken (BAG 24. November 1993 ? 4 AZR 407/92 ? AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu I der Gründe).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.11.1994 - 5 Sa 200/94

    Auswirkung der Privatisierung eines Betriebes der ehemaligen DDR auf den

  • ArbG Essen, 12.06.2014 - 1 Ca 703/14

    Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei fehlen gleichartiger

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