Weitere Entscheidung unten: BAG, 06.07.2005

Rechtsprechung
   BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04   

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BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04 (https://dejure.org/2005,898)
BAG, Entscheidung vom 06.07.2005 - 4 AZR 27/04 (https://dejure.org/2005,898)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 4 AZR 27/04 (https://dejure.org/2005,898)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines Lehrers mit Lehrbefugnissen für die Sekundarstufe I und II mit uneingeschränkter Lehrbefähigung an Gymnasien, Gesamtschulen und Realschulen (sog. Kombinierer); Anspruch auf Vergütung nach VergGr. IIa BAT; Rechtmäßigkeit von Regelungen des ...

  • Judicialis

    Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer D... ienst) - nachfolgend kurz: Überleitungsgesetz - (GVBl. NRW Nr. 44 vom 31. Dezember 2001 S. 882) Ziff. 2; ; Runderlass des Kultusministeriums NW vom 16. November 1981 (GABl. NW 1982 S. 5) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs mit den fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis - kurz: "Erfüllererlass" - zuletzt geändert am 17. September 1997 (GABl. NW 1 Nr. 10/97 S. 234) Fallgr. 10.2 Satz 1; ; Erlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung NRW vom 20. Dezember 2001 betreffend die Überleitung von Lehrkräften für die Sekundarstufe I (Bes.Gr. A 12 oder A 13 - gehobener Dienst -) mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst -; ; Übertragung auf Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis (Az.: 123-23/06-379/01) - nachfolgend kurz: Überleitungserlass -; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung Lehrer; Gleichbehandlung; Gleichheitssatz - Eingruppierung von Gesamtschullehrern in Nordrhein-Westfalen; Erfüllererlass; Gleichbehandlung; sog. Überleitungsgesetz; Gleichheitssatz; Verfassungsmäßigkeit des Überleitungsgesetzes; Stichtagsregelung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Stichtagsregelung beim Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 185
  • MDR 2006, 400
  • BB 2006, 784
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (29)

  • LAG Hamm, 21.12.2004 - 12 Sa 1387/04

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04
    Diese schulformabhängigen Unterschiede rechtfertigen die Zuordnung zu unterschiedlichen Besoldungsgruppen (vgl. LAG Hamm 21. Dezember 2004 - 12 Sa 1387/04 -, zu II 2 d aa der Gründe).

    Wählt der Gesetzgeber eine Stichtagsregelung, die auf die Tätigkeitsdauer abstellt und damit erworbenen Erfahrungsvorsprung der länger beschäftigten Lehrkräfte bei deren Vergütung berücksichtigt, ist dies gleichfalls nicht sachwidrig (ebenso LAG Hamm 21. Dezember 2004 - 12 Sa 1387/04 -, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dabei kann offen bleiben, ob Art. 33 Abs. 2 GG vorliegend im Grundsatz einschlägig ist (so LAG Hamm 25. September 2003 - 11 Sa 265/03 -, zu II 2 der Gründe) oder die Norm bereits in Ermangelung einer eigenständigen Auswahlentscheidung wegen des Fehlens von bereitgestellten höherwertigen Planstellen von vornherein keine Anwendung findet (so LAG Hamm 21. Dezember 2004 - 12 Sa 1387/04 -, zu II 2 c der Gründe).

  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Einstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04
    Öffentliche Ämter in diesem Sinne sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch Stellen, die mit Arbeitnehmern besetzt werden können (BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161, 166 f., zu III 2 a der Gründe; 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153, zu A II 1 der Gründe).

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG ergibt sich ein Anspruch auf Einstellung nur dann, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung der Behörde ist, weil sich jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt (st. Rspr., vgl. BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161, 167, zu III 2 a der Gründe; 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - BAGE 78, 244, 247, zu I 1 der Gründe ; Senat 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - BAGE 35, 43, 50).

  • BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Vergütung, Erfüllungserlass

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04
    3 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht, Stichtage einzuführen, obwohl das unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt, insbesondere wenn sich die tatsächliche Situation derjenigen Personen, die gerade noch in den Genuss einer Neuregelung kommen, nur geringfügig von der Lage derjenigen unterscheidet, bei denen diese Voraussetzungen fehlen (BVerfG 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 - DVBl. 1995, 1232 = NVwZ 1996, 580, zu B I 2 der Gründe mwN).

    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen muss sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (BVerfG 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 - aaO mwN; ebenso die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Stichtagsregelungen in Tarifverträgen, vgl. zuletzt 16. Dezember 2004 - 6 AZR 652/03 -, zu 3 b der Gründe mwN; 18. März 2004 - 6 AZR 4/03 - AP BeihilfeVO NRW § 1 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 4 a der Gründe).

  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 652/03

    Tarifauslegung - Stichtagsregelung

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen muss sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (BVerfG 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 - aaO mwN; ebenso die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Stichtagsregelungen in Tarifverträgen, vgl. zuletzt 16. Dezember 2004 - 6 AZR 652/03 -, zu 3 b der Gründe mwN; 18. März 2004 - 6 AZR 4/03 - AP BeihilfeVO NRW § 1 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 4 a der Gründe).
  • BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 4/03

    Stichtagsregelung für den Ausschluss der Beihilfeberechtigung

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen muss sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (BVerfG 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 - aaO mwN; ebenso die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Stichtagsregelungen in Tarifverträgen, vgl. zuletzt 16. Dezember 2004 - 6 AZR 652/03 -, zu 3 b der Gründe mwN; 18. März 2004 - 6 AZR 4/03 - AP BeihilfeVO NRW § 1 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 4 a der Gründe).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04
    Öffentliche Ämter in diesem Sinne sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch Stellen, die mit Arbeitnehmern besetzt werden können (BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161, 166 f., zu III 2 a der Gründe; 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153, zu A II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 19/94

    Einstellungsanspruch; Berufliche Rehabilitierung

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04
    Aus Art. 33 Abs. 2 GG ergibt sich ein Anspruch auf Einstellung nur dann, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung der Behörde ist, weil sich jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt (st. Rspr., vgl. BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161, 167, zu III 2 a der Gründe; 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - BAGE 78, 244, 247, zu I 1 der Gründe ; Senat 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - BAGE 35, 43, 50).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 165/93

    Anrechnung von Vordientszeiten im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04
    Dabei rechtfertigen auch finanzielle und finanzpolitische Erwägungen unterschiedliche Regelungen auf Grund von Stichtagsbestimmungen (Senat 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - ZTR 1994, 462, zu I 3 b bb der Gründe).
  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04
    Aus Art. 33 Abs. 2 GG ergibt sich ein Anspruch auf Einstellung nur dann, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung der Behörde ist, weil sich jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt (st. Rspr., vgl. BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161, 167, zu III 2 a der Gründe; 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - BAGE 78, 244, 247, zu I 1 der Gründe ; Senat 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - BAGE 35, 43, 50).
  • LAG Hamm, 25.09.2003 - 11 Sa 265/03
    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04
    Dabei kann offen bleiben, ob Art. 33 Abs. 2 GG vorliegend im Grundsatz einschlägig ist (so LAG Hamm 25. September 2003 - 11 Sa 265/03 -, zu II 2 der Gründe) oder die Norm bereits in Ermangelung einer eigenständigen Auswahlentscheidung wegen des Fehlens von bereitgestellten höherwertigen Planstellen von vornherein keine Anwendung findet (so LAG Hamm 21. Dezember 2004 - 12 Sa 1387/04 -, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 157/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 42/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99

    Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02

    Eingruppierung einer Lehrerin mit zwei Staatsexamen nach neuem Recht für das

  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 518/97

    Eingruppierung - Leiter eines Schwimmzentrums

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75

    Privilegierung eines Silos im Außenbereich

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

  • LAG Köln, 13.11.2003 - 5 (2) Sa 860/03

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    Zulässigkeit der Höhergruppierung eines prozentualen Anteils der Lehrer an

  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 244/99
  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 157/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Hinweise des Senats: Parallelsache zu - 4 AZR 42/04 - vgl. auch die wegen eines Sachverhaltsunterschieds klageabweisende Entscheidung des Senats vom 6. Juli 2005 - 4 AZR 27/04 -.

    Dies hat der Senat in seiner Entscheidung vom selben Tage (- 4 AZR 27/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) näher begründet.

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift jedoch nur ein bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (Senat 6. Juni 2007 - 4 AZR 382/06 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 15; 6. Juli 2005 - 4 AZR 27/04 - BAGE 115, 185, 190 mwN).
  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 798/05

    Tariflicher Sozialplan - Abfindungsausschluss

    Diese Erwägung ist schon deshalb fehlsam, weil der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nur eingreift, wenn ein Arbeitgeber gestaltend wirkt und nicht lediglich - auch vermeintlichen - Normvollzug betreibt (Senat 6. Juli 2005 - 4 AZR 27/04 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 166 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 6; BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219, 228).
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Rechtsprechung
   BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 42/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9830
BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 42/04 (https://dejure.org/2005,9830)
BAG, Entscheidung vom 06.07.2005 - 4 AZR 42/04 (https://dejure.org/2005,9830)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 4 AZR 42/04 (https://dejure.org/2005,9830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Lehrers auf Zahlung von Vergütung nach der Vergütungsgruppe IIa des Bundesangestelltentarifvertrags (VergGr. IIa BAT); Folgen des Besitzes von Lehrbefugnissen für die Sekundarstufe I und II (sog. 2 Kombinierer); Eingruppierung von Kombinierern an ...

  • Judicialis

    Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer D... ienst) - nachfolgend kurz: Überleitungsgesetz - (GVBl. NRW Nr. 44 vom 31. Dezember 2001 S. 882) Ziff. 2; ; Runderlass des Kultusministeriums NW vom 16. November 1981 (GABl. NW 1982 S. 5) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs mit den fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis - kurz: "Erfüllererlass" - zuletzt geändert am 17. September 1997 (GABl. NW 1 Nr. 10/97 S. 234) Fallgr. 10.2 Satz 1; ; Erlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung NRW vom 20. Dezember 2001 betreffend die Überleitung von Lehrkräften für die Sekundarstufe I (Bes.Gr. A 12 oder A 13 - gehobener Dienst -) mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst -; ; Übertragung auf Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis (Az.: 123-23/06-379/01) - kurz: Überleitungserlass -

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 244/99

    Einstufung in Lebensaltersstufe

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 42/04
    Zwar dient die unterrichtsfreie Zeit der Weiterbildung und der Vorbereitung auf die Unterrichtsverpflichtungen im folgenden Schuljahr (BAG 19. Oktober 2000 - 6 AZR 244/99 - ZTR 2001, 362, zu I 2 c der Gründe).

    (4) Soweit sich das beklagte Land zur Stützung seiner Rechtsansicht, die Unterbrechung vom 3. Juli 1997 bis 17. August 1997 schließe die Erfüllung der Stichtagsregelung der Ziff. 2 Abs. 1 Nr. 2 Überleitungsgesetz aus, auf die Entscheidung des BAG vom 19. Oktober 2000 (- 6 AZR 244/99 - ZTR 2001, 362) stützt, lässt sich aus dieser die Rechtsansicht des beklagten Landes nicht herleiten.

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04
    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 42/04
    Hinweise des Senats: Parallelsache zu - 4 AZR 157/04 - vgl. auch die wegen eines Sachverhaltsunterschieds klageabweisende Entscheidung des Senats vom 6. Juli 2005 - 4 AZR 27/04 -.

    Dies hat der Senat in seiner Entscheidung vom selben Tage (- 4 AZR 27/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) näher begründet.

  • LAG Hamm, 25.09.2003 - 11 Sa 265/03

    Zulässigkeit der Höhergruppierung eines prozentualen Anteils der Lehrer an

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 42/04
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. September 2003 - 11 Sa 265/03 - aufgehoben.
  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 157/04
    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 42/04
    Hinweise des Senats: Parallelsache zu - 4 AZR 157/04 - vgl. auch die wegen eines Sachverhaltsunterschieds klageabweisende Entscheidung des Senats vom 6. Juli 2005 - 4 AZR 27/04 -.
  • LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02

    Stichtagsregelung; Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Diese erfordert, wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 06.07.2005 (- 4 AZR 42/04 - ZTR 2006, 102 f.) ausgeführt hat, jedoch nicht nur die Einstellung der Lehrkraft zum Stichtag, sondern nach Sinn und Zweck weiter, dass die Lehrkraft während der gesamten Zeit nach dem Stichtag als solche beschäftigt gewesen ist.

    Dass der Landesgesetzgeber diese weitere Voraussetzung nicht ausdrücklich in Ziffer 2 Abs. 1 Nr. 2 Überleitungsgesetz aufgenommen hat, erklärt sich allein daraus, dass dem Beamtenstatus Unterbrechungen aufgrund von Befristungen fremd sind (vgl. hierzu auch BAG, Urteil vom 06.07.2005 - 4 AZR 42/04 -, ZTR 2006, 102 f. ).

    Damit kann, wie das Bundesarbeitsgericht ebenfalls in seinem Urteil vom 06.07.2005 (- 4 AZR 42/04 -, ZTR 2006, 102 f.) ausgeführt hat, allein die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses während der Sommerferien vom 03.07.1997 bis 17.08.1997 eine Erfüllung des Tatbestandes der Ziffer 2 Abs. 1 Nr. 2 Überleitungsgesetz nicht hindern.

    Die mit der Stichtagsregelung geforderte Erfahrung kann allenfalls, worauf das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 06.07.2005 (- 4 AZR 42/04 -, ZTR 2006, 102 f.) ebenfalls hingewiesen hat, durch eine relevante tatsächliche Unterbrechung der Beschäftigung gemindert werden.

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Hinweise des Senats: vgl. die wegen Sachverhaltsunterschieden der Klage stattgebenden Entscheidungen des Senats vom 6. Juli 2005 in den Sachen - 4 AZR 42/04 - und - 4 AZR 157/04 -.
  • VG Gelsenkirchen, 03.05.2006 - 1 K 705/03

    Überleitung, Stichtag, Gesamtschule, Lehrer, Überleitungsgesetz

    vgl. Bundesarbeitsgericht (BAG) Urt. v. 6. Juli 2005 - 4 AZR 42/04 -, - 4 AZR 157/04 - und 4 AZR 27/04 -, zitiert nach juris, m.w.N.

    vgl. BAG, Urt. v. 6. Juli 2005 - 4 AZR 42/04 - a.A. LAG Hamm, Urt. v. 25. September 2003 - 11 Sa 265/03 - .

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 157/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Hinweise des Senats: Parallelsache zu - 4 AZR 42/04 - vgl. auch die wegen eines Sachverhaltsunterschieds klageabweisende Entscheidung des Senats vom 6. Juli 2005 - 4 AZR 27/04 -.
  • LAG Hessen, 12.05.2009 - 12 Sa 1001/08

    Tarifauslegung - Umgruppierung eines Sachbearbeiters Garantieabwicklung nach

    Im Zweifel ist die Auslegung vorzuziehen, die die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe NR. 9; 11.02.2004 - 4 AZR 42/04 - EzBAT §§ 22, 23 Nr. 133).
  • LAG Hessen, 08.11.2011 - 12 Sa 485/11

    Zahlung einer Beihilfe zur Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem Tarifvertrag über

    Dabei sind die tariflichen Regelungen, in Anwendung der Regeln der Gesetzesauslegung (ständige Rechtsprechung BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe NR. 9; 11.02.2004 - 4 AZR 42/04 - EzBAT §§ 22, 23 Nr. 133) nach ihrem Wortlaut und ihrem Sinn und Zweck so auszulegen, dass der Arbeitnehmer sich zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Baugewerbe durch einen beamteten Arzt bauuntauglich schreiben lassen muss und dies der Kasse zeitnah zu melden hat.
  • LAG Hessen, 30.09.2008 - 4 TaBV 81/08

    Musterverfahren zur Überführung der Arbeitnehmer der Lufthansa Technik AG in den

    Lassen auch diese Kriterien keine zweifelsfreie Auslegung zu, sind weitere Kriterien wie die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse, die Entstehungsgeschichte und ggf. eine praktische Tarifübung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, etwa BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe Nr. 9, zu B III 2 a; 11. Februar 2004 - 4 AZR 42/04 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 133, zu I 1 f cc) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2006 - 6 A 2247/05

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Überleitung einer Lehrkraft an einer

    Aus dem von der Klägerin zur Stützung ihrer Rechtsauffassung zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juli 2005 - 4 AZR 42/04 - ergibt sich nichts anderes.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2010 - 6 A 3126/08

    Begründung eines befristeten Angestelltenverhältnisses als "Einstellung" i.S.v.

    vgl. BAG, Urteil vom 6. Juli 2005 - 4 AZR 42/04 -, ZTR 2006, 102.
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