Rechtsprechung
   BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74   

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BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74 (https://dejure.org/1975,413)
BAG, Entscheidung vom 10.09.1975 - 4 AZR 456/74 (https://dejure.org/1975,413)
BAG, Entscheidung vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 (https://dejure.org/1975,413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifverträge - Bau - Tarifkonkurrenz - Abbrucharbeiten - Vermieten von Baumaschinen mit Bedienungspersonal - Urkundenvorlage - Anordnung der Urkungenvorlage - Erzwingbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RTV-Bau § 1; TVG § 1; ZPO § 142
    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1976, 1020
  • DB 1976, 828
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge:

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74
    Zwar ist die Hauptsache dann "erledigt" , wenn nach Rechtshängigkeit der Klage ein Ereignis eingetreten ist, das einer bisher zulässigen und begründeten Klage die Zulässigkeit oder Begründetheit nimmt, was grundsätzlich im Falle der Erfüllung (§ 362 BGB) anzunehmen ist (vgl. Urteil des Senats vom 22. Januar 1975 AZR 1o/74- 7"demnächst 7 AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit weiteren Nachweisen).

    Danach werden vom BRTV Bau 1965 nur solche Betriebe erfaßt, die einmal im Sinne der vorstehenden allgemeinen einleitenden Tarifnormen Bauten erstellen oder sonstige bauliche Leistungen er bringen, und außerdem Arbeiten ausführen, die in der den allgemeinen Normen des § 1 Abschn. II BRTV Bau 1965 folgenden Einzelaufstellung genannt sind (vgl. Urteil des Senats vom 22. Januar » 1975 - 4 AZR 10/74- /"demnächstj7 AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau im Anschluß an das Urteil vom 11. Dezember 1974- - 4 AZR 1 5 1/74- /~demnächst 7 AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG AP Nr. Io zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 17, 55 /~56 7 = AP Nr. 11 zu § 4- TVG Geltungsbereich; BAG AP Nr. 2 zu § 4 TVG Ausgleichskasse und Nr. 2 zu § 1 Tarifverträge: Bau, wobei insoweit auch durch den BRTV Bau vom 1. April 1971 nichts geändert worden ist).

  • BAG, 04.08.1971 - 4 AZR 358/70

    Abbrucharbeiten - BRTV-Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74
    Zwar kann, wie der Senat schon in BAG AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau im einzelnen ausgeführt hat, in den auf Auskunftserteilung nach den Sozialtarifen des Baugewerbes gerichteten Prozessen der Klägerin der geforderte Entschädigungsbetrag im Sinne von § 61 Abs. 4 ArbGG nicht schlechthin mit der Höhe der entsprechenden Beitragsforderung identifiziert werden, wie es auch vorliegend seitens des Arbeitsgerichts geschehen ist.

    Das bedeutet, daß Abbrucharbeiten - soweit sie nicht schon wegen der Rohmate rialgewinnung ausgenommen sind - nur dann zu den baulichen Leistungen rechnen, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit anderen, im gleichen Betriebe in erheblichem Umfange anfallenden baugewerblichen.Tätigkeiten stehen (vgl. BAG AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 03.07.1974 - 4 AZR 491/73

    Dienststätte - Begriff - Definition - Dienstgang - Außendienst

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74
    Wie der Senat in der gleichen Entscheidung bereits aus geführt hat, ist aber trotzdem auch vorliegend die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts für den Senat bindend, weil eine Bindung daran aus Rechtsgründen nur dann entfallen könnte, wenn die arbeitsgerichtliche Wertfestsetzung offenkundig und auf den ersten Blick unrichtig oder unter keinerlei rechtlichem oder sonst vernünftigem Gesichtspunkt zu begründen wäre (vgl. auch Urteil des Senats vom 3-Juli 1974 - 4 AZR 491/73 /"demnächst 7 AP Nr. 3 zu § 42 BAT, im Anschluß an BAG 21, 22 /~25 ff. 7 = AP Nr. 2o zu § 72 ArbGG Streitwertrevision).
  • BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74

    Eingruppierung: Voraussetzungen für eine einheitlich zu bewertende

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74
    Möglicher weise hat das Landesarbeitsgericht auch, ohne es näher auszuführen, über die Größe der Anteile der baugewerblichen und sonstigen Aufgabengebiete im Betriebe des Beklagten Schätzungei vorgenommen, die jedoch wiederum durch das Revisionsgericht nicht überprüfbar sind, weil es an jeglicher Darlegung der verwerteten Schätzungsgrundlagen fehlt, die solchenfalls not wendig ist (vgl. BAG Urteil vom 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74- /"demnächst 7 AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT im An schluß an BAG 13, 19o /"198 7 = AP Nr. 89 zu § 3 TOA sowie BAG 14-, 231 /"238J = AP Nr. 99 zu § 3 TOA, auch BAG AP Nr. 1 zu § 287 ZPO sowie Nr. 1 zu § 529 ZPO; Baumbach-Lauterbach, aaO, § 287 C 3 und Stein-Jonas, aaO, § 287 III 2).
  • BGH, 23.10.1969 - VII ZR 156/68

    § 5 Abs. 2 BaupreisVO: Merkmal der "Beteiligung

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74
    Es kommt also darauf an, ob der Vortrag der Klägerin, im Betriebe des Beklagten würden überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet, in die sem Sinne bewiesen ist oder nicht (vgl. BGHZ 53, 24-5 /"255 - 256 7; Baumbach-Lauterbach, aaO, § 286 2 C; Stein- Jonas, aaO, § 286 I 1 und Thomas-Putzo, ZPO, 7 Aufl., § 286 2).
  • BAG, 17.05.1968 - 3 AZR 143/67

    Unrichtige Streitwertfestsetzung - Statthaftigkeit einer Streitwertrevision -

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74
    Wie der Senat in der gleichen Entscheidung bereits aus geführt hat, ist aber trotzdem auch vorliegend die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts für den Senat bindend, weil eine Bindung daran aus Rechtsgründen nur dann entfallen könnte, wenn die arbeitsgerichtliche Wertfestsetzung offenkundig und auf den ersten Blick unrichtig oder unter keinerlei rechtlichem oder sonst vernünftigem Gesichtspunkt zu begründen wäre (vgl. auch Urteil des Senats vom 3-Juli 1974 - 4 AZR 491/73 /"demnächst 7 AP Nr. 3 zu § 42 BAT, im Anschluß an BAG 21, 22 /~25 ff. 7 = AP Nr. 2o zu § 72 ArbGG Streitwertrevision).
  • BGH, 26.06.1958 - II ZR 66/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74
    Abgesehen davon besteht bei der Handhabung des Landesarbeitsgerichts die Gefahr, daß nach §§ 142, 143 ZPO beigezogene Geschäftsunterlagen, Akten usw. seitens der beweispflichtigen Partei, hier der Klägerin, zum Zwecke eines unzulässigen Ausforschungsbeweises verwendet werden, was dann der Fall ist, wenn unsubsantiiert die Vorlage von Geschäfts unterlagen verlangt wird mit dem Ziele, erst aus den Unterlagen Stoff für weiteres substantiierendes Vor bringen oder Beweismittel zu erhalten, z.B. Namen und ladungsfähige Anschriften von Kunden oder Mitarbeitern bzw. bestimmte, bis dahin unbekannte Rechnungen oder andere schriftliche Geschäftsvorgänge (vgl. BGH NJW 1958, S. 1491 und NJV 1972, S. 254; Baumbach-Lauter bach, aaO, § 282 2 sowie Stein-Jonas, aaO, § 282 III 1, auch Rosenberg, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., S. 618).
  • BAG, 18.04.1973 - 4 AZR 297/72

    Tarifverträge - Bau - Geltungsbereich - Aufstellen von Baugerüsten - Gerüstbau

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74
    Danach soll, wie Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Tarifnormen bestätigen, der BRTV Bau 1965 entgegen den Andeutungen des Landesarbeitsgerichts nicht schon dann gelten, wenn in einem Betrieb bauliche Leistungen nach ihrem wirtschaftlichen Gewicht für Umsätze oder Verdienst überwiegen, sondern nur dann, wenn für unter den BRTV Bau 1965 fallende Tätigkeiten die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer des Betriebes aufgewendet wird (vgl. BAG AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, ferner BAG AP Nr. 10, 9 und 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), weswegen auch Rechnungen und sonstige betriebliche Geschäftsunterlagen insoweit nur unter die sem rechtlichen Gesichtspunkt Bedeutung haben können.
  • BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 483/62

    Tarifvertragliche Normen - Gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien -

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74
    Danach werden vom BRTV Bau 1965 nur solche Betriebe erfaßt, die einmal im Sinne der vorstehenden allgemeinen einleitenden Tarifnormen Bauten erstellen oder sonstige bauliche Leistungen er bringen, und außerdem Arbeiten ausführen, die in der den allgemeinen Normen des § 1 Abschn. II BRTV Bau 1965 folgenden Einzelaufstellung genannt sind (vgl. Urteil des Senats vom 22. Januar » 1975 - 4 AZR 10/74- /"demnächstj7 AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau im Anschluß an das Urteil vom 11. Dezember 1974- - 4 AZR 1 5 1/74- /~demnächst 7 AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG AP Nr. Io zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 17, 55 /~56 7 = AP Nr. 11 zu § 4- TVG Geltungsbereich; BAG AP Nr. 2 zu § 4 TVG Ausgleichskasse und Nr. 2 zu § 1 Tarifverträge: Bau, wobei insoweit auch durch den BRTV Bau vom 1. April 1971 nichts geändert worden ist).
  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    Dabei kommt es auf die zeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf die auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörterten wirtschaftlichen Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst an (vgl. die Urteile des Senatsvom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - und - 4 AZR 240/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an BAGE 25, 188, 193 [BAG 18.04.1973 - 4 AZR 297/72] = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie die weiteren Urteile des Senatsvom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen).

    Daraus hat der Senat angesichts dieser früheren Tarifrechtslage die Folgerung gezogen, Abbrucharbeiten seien nur dann dem Geltungsbereich des BRTV-Bau zuzurechnen, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit anderen, in dem betreffenden Betrieb in erheblichem Umfang anfallenden baulichen Leistungen stehen (vgl. die Urteile des Senatsvom 4. August 1971 - 4 AZR 358/70 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Inhaltlich entspricht die Einschränkungsklausel der Rechtsprechung des Senats zur Frage der Ausdehnung des fachlichen Geltungsbereiches des BRTV-Bau auf Abbruchbetriebe nach der früheren, inzwischen von den Tarifvertragsparteien aufgegebenen Tariflage (vgl. die bereits genannten Urteile des Senatsvom 4. August 1971 - 4 AZR 358/70 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Beides muß jedoch nach dem insoweit eindeutigen Inhalt der Einschränkungsklausel entsprechend der in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats (vgl. dieUrteile vom 4. August 1971 - 4 AZR 358/70 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) und in Anknüpfung an das frühere Tarifrecht durch Arbeitnehmer des jeweiligen Abbruchbetriebes geschehen.

    In seinem weiteren Verfahren wird das Landesarbeitsgericht ferner zu berücksichtigen haben, daß auch bei den Auskunftsklagen nach den Sozialtarifverträgen des Baugewerbes die allgemeinen Grundsätze für die Darlegungs- und Beweislast gelten und demgemäß in solchen Prozessen die Klägerseite darzulegen und zu beweisen hat, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Arbeiten verrichtet werden (vgl. auch hierzu die Urteile des Senatsvom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Ferner übersieht die Revision, daß auch Abbrucharbeiten jedenfalls dann vom BRTV-Bau erfaßt werden, wenn sie mit sonstigen baugewerblichen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen (vgl. die Urteile des Senats vom 4. August 1971 - 4 AZR 358/70 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Zwar weist das Landesarbeitsgericht zu Beginn seiner diesbezüglichen Ausführungen zutreffend und in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung darauf hin, daß die Klägerin für ihr Vorbringen, dem Einsatz ihrer Arbeitnehmer nach würden bei der Beklagten überwiegend unter die Tarifverträge des Baugewerbes fallende Tätigkeiten verrichtet, darlegungs- und beweispflichtig sei (vgl. das Urteil des Senats vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge : Bau).

    Be reits in dem vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - (AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) hat der Senat mit näherer Begründung ausgeführt, daß es - wie schlechthin im allgemeinen Zivilprozeß und dem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren - auch bei den Auskunftsklagen der Klägerin gegen nach ihrer Auffassung beitragspflichtige Arbeitgeber nicht ausreicht, wenn für ihr entsprechendes Prozeßvorbringen lediglich eine mehr oder weniger große Wahrscheinlichkeit besteht.

  • BAG, 20.01.1988 - 4 AZR 492/87

    Überwiegen konstruktiver Arbeiten als Voraussetzung der Einordnung eines Betriebs

    Daraus hat der Senat angesichts dieser früheren Tarifrechtslage die Folgerung gezogen, Abbrucharbeiten seien nur dann dem Geltungsbereich des BRTV-Bau zuzurechnen, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit anderen, in dem betreffenden Betrieb in erheblichem Umfang anfallenden baulichen Leistungen stehen (vgl. die Urteile des Senats vom 4. August 1971 - 4 AZR 358/70 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Inhaltlich entspricht die Einschränkungsklausel der Rechtsprechung des Senats zur Frage der Ausdehnung des fachlichen Geltungsbereiches des BRTV-Bau auf Abbruchbetriebe nach der früheren, inzwischen von den Tarifvertragsparteien aufgegebenen Tariflage (vgl. die bereits genannten Urteile des Senats vom 4. August 1971 - 4 AZR 358/70 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Beides muß jedoch nach dem insoweit eindeutigen Inhalt der Einschränkungsklausel entsprechend der in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 4. August 1971 - 4 AZR 358/70 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) und in Anknüpfung an das frühere Tarifrecht durch Arbeitnehmer des jeweiligen Abbruchbetriebes geschehen.

    Bei seinem weiteren Verfahren wird das Landesarbeitsgericht im übrigen zu berücksichtigen haben, daß auch bei den Auskunftsklagen nach den Sozialtarifverträgen des Baugewerbes, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) näher ausgeführt hat, die allgemeinen Grundsätze für die Darlegungs- und Beweislast gelten und demgemäß entgegen den Ausführungen der Revision in solchen Prozessen die Klägerseite darzulegen und zu beweisen hat, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Arbeiten verrichtet werden (vgl. auch hierzu die Urteile des Senats vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Arbeitszeit des Arbeitgebers

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ausdrücklich seit: BAG Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), der sich der Senat angeschlossen hat (BAG Urteil vom 18. August 1993 - 10 AZR 177/91 - AP Nr. 166 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 762/79

    Bestimmung der tarifgerechten Vergütung - Begriff des Arbeitsvorgangs -

    Daher ist vorliegend entgegen den weiteren Folgerungen der Revision auch kein Raum für prozessuale Rügen wegen Verstößen gegen die §§ 415 ff. ZPO (vgl. das Urteil des Senats vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Bei einem derartigen Mischbetrieb kommt es jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des Senats, auf die auch das Landesarbeitsgericht maßgeblich abgestellt hat, für die Tarifgeltung entscheidend darauf an, mit welchen Tätigkeiten die Arbeitnehmer des betreffenden Betriebes überwiegend beschäftigt werden, während wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch handels- und gewerberechtliche Kriterien wie Handelsregistereintragung, Firmierung, Gewerbeanmeldung und Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer grundsätzlich unmaßgeblich sind (vgl. die Urteile des Senats BAGE 55, 67 und BAGE 55, 78, im Anschluß an BAGE 25, 188, 193 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie die weiteren Urteile des Senats vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Da bei Auskunftsklagen nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes die allgemeinen Grundsätze für die Darlegungs- und Beweislast gelten, hat die Klägerseite darzulegen und zu beweisen, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden (BAGE 56, 227, 240 = AP Nr. 88 zu § 1 Tarifverträge: Bau; BAGE 55, 78, 84 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Einziehung von Beiträgen für

    Zum anderen hat der Senat berücksichtigt, daß grundsätzlich der Streitwert einer auf Auskunftserteilung gerichteten Klage niedriger anzusetzen ist als der einer entsprechenden Leistungsklage (BAG Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dementsprechend kann auch der Streitwert einer auf Auskunftserteilung gerichteten Klage je nach den Umständen des Einzelfalles sogar nur etwa 1/10 einer entsprechenden Leistungsklage betragen, wenn die fraglichen Umstände dem Auskunftbegehrenden fast bekannt sind, oder auf der anderen Seite 1/4 oder fast den Wert des Zahlungsanspruches selbst errreichen, wenn dieser ohne die Auskunft voraussichtlich nicht weiterverfolgt werden kann (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl. 1986, Anhang § 3 Stichwort: Auskunft; Thomas/Putzo, ZPO, 14. Aufl. 1986, § 3 Stichwort: Auskunftsanspruch; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl. 1984, § 3 VI Stichwort: Auskunftsanspruch; BAG Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04

    Baugewerbe - Garten- und Landschaftsbau

    In Nr. 4 der Protokollnotiz zum Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 7. September 1965 (vgl. hierzu BAG 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 24 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 19) war bestimmt:.
  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86

    Geltungsbereich des BRTV-Bau in einem Mischbetrieb

    Insoweit ist die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer des Beklagten maßgebend (BAG Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 -, AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BAGE 35, 133, 137 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Steinmetzgewerbe).
  • BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93

    Apotheken- und Einzeltarifverträge; Fachlicher Geltungsbereich der Tarifverträge

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

  • BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79

    Vermieten von Baumaschinen - Gestellung von Bedienungspersonal - Gemischter

  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 317/87

    Voraussetzungen des Verfahrens für den Lohnausgleich - Voraussetzungen des

  • BAG, 26.05.1993 - 10 AZR 311/92

    Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • BAG, 08.10.1975 - 4 AZR 432/74

    Tarifverträge: Anwendungsbereich, Selbständige baugewerbliche Betriebsabteilung

  • BAG, 26.05.1993 - 10 AZR 310/92

    Montagebauarbeiten als bauliche Leistungen - Erfassung des Betriebs vom

  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 341/86
  • BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75

    Tarifverträge - Bau - Anbringung von Zwischendecken aus Metall - Geltungsbereich

  • BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89
  • LAG Hessen, 23.09.1988 - 14 Sa 109/88
  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 17/86

    Einordnung von Fassadenverkleidungsarbeiten als Dachdeckergewerbe - Erteilung von

  • BGH, 08.10.1980 - VIII ZR 268/79

    Weigerung einer Partei, eine Urkunde vorzulegen, deren Vorlage das Prozessgericht

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