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   BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 479/98   

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BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 479/98 (https://dejure.org/1999,2671)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1999 - 4 AZR 479/98 (https://dejure.org/1999,2671)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 (https://dejure.org/1999,2671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tariflicher Anspruch auf Pausenbezahlung für Schichtarbeiter

  • Judicialis

    TVG § 1 Auslegung; ; Manteltarifvertrag (MTV) für die gewerblichen A... rbeitnehmer der Druckindustrie für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 6. Mai 1987, 10. März 1989, 3. Juli 1994 und 6. Februar 1997, Durchführungsbestimmung (1 a) zu § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Anspruch auf Pausenbezahlung für Schichtarbeiter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Manteltarifvertrag (MTV) für die gewerblichen Arbeitnehmer ... der Druckindustrie für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 6. 5. 1987, 10. 3. 1989, 3. 7. 1994 und 6. 2. 1997, Durchführungsbestimmung (1 a) zu § 3
    Pausenbezahlung für Schichtarbeiter in der Druckindustrie: Ausschließliche Besitzstandsregelung für am 31. 3. 1988 im Schichtsystem eingesetzte Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 26
  • NZA 2000, 599
  • DB 2000, 881
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG München, 05.05.1998 - 1 Sa 1401/97

    Arbeitszeit: Tariflicher Anspruch auf Pausenbezahlung für Schichtarbeiter

    Auszug aus BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 479/98
    Landesarbeitsgericht München - 1 Sa 1401/97 -.

    4 AZR 479/98 1 Sa 1401/97.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. Mai 1998 - 1 Sa 1401/97 - aufgehoben.

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 479/98
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. zB Senat 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364).
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Soweit die Beklagte die Arbeitsleistung des Klägers entgegen der vertraglichen Vereinbarung im Umfang von 2, 5 Stunden nicht angenommen hat, befand sie sich entweder - wie das Landesarbeitsgericht ausgeführt hat - im Annahmeverzug (§ 615 BGB) oder - was nach dem Vorbringen des Klägers näher liegt - die tatsächliche Durchführung des Arbeitsvertrags ist dahingehend zu verstehen, dass die bezahlten Pausen als Bestandteil der Arbeitszeit zu vergüten war (vgl. dazu etwa BAG 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 - zu I 3 der Gründe, BAGE 93, 26; s. auch 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 - Rn. 20, BAGE 122, 371; 23. Januar 2001 - 9 AZR 4/00 - zu II 3 c bb (3) der Gründe) .
  • BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. etwa 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 - BAGE 93, 26, zu I 4 a der Gründe mwN).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. etwa 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - BAGE 114, 272; 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 -BAGE 93, 26).
  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03

    Betriebliche Übung bei - irrtümlich fehlerhafter - Zahlung einer tariflichen

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. November 1999 (- 4 AZR 479/98 - BAGE 93, 26 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 35 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 28) entschieden, dass die Durchführungsbestimmung (1a) zu § 3 MTV eine Besitzstandsregelung darstelle; sie setze voraus, dass der Arbeitnehmer am 31. März 1988 in einem dort genannten Schichtsystem gearbeitet habe.

    Der Senat hat in dem Urteil vom 24. November 1999 (- 4 AZR 479/98 - BAGE 93, 26 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 35 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 28), auf das Bezug genommen wird, entschieden, die Durchführungsbestimmung (1a) zu § 3 MTV stelle eine Besitzstandsregelung dar, nach der der dort normierte Anspruch, je Schicht 12 Minuten der gesetzlichen Pause als Arbeitszeit vergütet zu erhalten, voraussetze, dass der Arbeitnehmer am 31. März 1988 in einem dort genannten Schichtsystem gearbeitet habe.

    aa) Durch die Vergütung der Pausenzeit bis zur Verkündung des Urteils des Senats am 24. November 1999 (- 4 AZR 479/98 - BAGE 93, 26 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 35 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 28) ist keine betriebliche Übung entstanden.

  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 598/00

    Befristung einer Betriebsvereinbarung über die Bezahlung von Pausen in einem

    Sie kann arbeitsorganisatorisch bedingt sein (vgl. BAG 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 35 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 28) oder dem Ausgleich von Belastungen dienen, die in Schichtbetrieben mit zeitversetzten Pausen auftreten (vgl. BAG 14. Februar 1990 - 4 AZR 563/89 - nv.).

    Ob es sich bei der PKN um eine zulässige tarifvertragliche Besitzstandsklausel handelt (vgl. BAG 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 - aaO), bedarf keiner Entscheidung.

  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 597/00

    Befristung einer Betriebsvereinbarung über die Bezahlung von Pausen in einem

    Sie kann arbeitsorganisatorisch bedingt sein (vgl. BAG 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 35 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 28) oder dem Ausgleich von Belastungen dienen, die in Schichtbetrieben mit zeitversetzten Pausen auftreten (vgl. BAG 14. Februar 1990 - 4 AZR 563/89 - nv.).

    Ob es sich bei der PKN um eine zulässige tarifvertragliche Besitzstandsklausel handelt (vgl. BAG 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 - aaO), bedarf keiner Entscheidung.

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 435/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. etwa 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - BAGE 114, 272; 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 -BAGE 93, 26).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 66/07

    Zur Berechnung der Zeitspanne bei Schichtarbeit - TVöD

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 24.11.1999, 4 AZR 479/98, NZA 2000 Seite 599; v. 21.07.1993, 4 AZR 468/92, NZA 1994 Seite 181; v. 30.01.2002, 10 AZR 359/01, NJOZ 2002 Seite 1761; v. 04.07.2007, 4 AZR 549/06, NZA-RR 2008 Seite 149).
  • ArbG Berlin, 28.08.2019 - 21 Ca 12765/18

    Eingruppierung - Beschäftigte Serviceeinheit - Amtsgericht

    Dabei ist nicht am Wortlaut und Buchstaben des Textes zu haften (vergleiche BAG 24.11.1999 - 4 AZR 479/98 - AP Nr. 35 zu § TV G Tarifverträge: Druckindustrie) .
  • LAG Köln, 06.09.2002 - 4 Sa 503/02

    Tariföffnungsklausel/Jahresleistung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des BAG; hier zitiert nach BAG 24.11.1999 - 4 AZR 479/98 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2000 - 1 Sa 41/00

    Anspruch auf Bezahlung von Arbeitspausen; Anwendbarkeit der Tarifverträge für

  • LAG Köln, 20.04.2012 - 4 Sa 1007/11

    Begriff des Redakteurs iS der Redakteurstarifverträge; Journalist aus der

  • ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 11 Ca 75/05

    Zur Auslegung der SR-Flugsicherungsdienste und des MTV der DFS im Hinblick auf

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