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   BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89   

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BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89 (https://dejure.org/1991,1334)
BAG, Entscheidung vom 27.11.1991 - 4 AZR 533/89 (https://dejure.org/1991,1334)
BAG, Entscheidung vom 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 (https://dejure.org/1991,1334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindungsberechnung nach Rationalisierungsabkommen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 1 TVG; Abkommen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Folgen der Rationalisierung vom 27.5.1968 § 7 Abs. 1-3
    Abfindungsberechnung nach Rationalisierungsabkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Abfindung für Arbeitnehmer - Rationalisierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 561
  • BB 1992, 716
  • DB 1992, 1249
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75

    Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden

    Auszug aus BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89
    Mit dem Terminus "Betriebszugehörigkeit" wird nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch sowie der feststehenden Rechtsterminologie (vgl. § 1 Abs. 1 KSchG , § 4 BUrlG ) der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses bezeichnet (BAGE 28, 176, 181 f. - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAGE 55, 298, 301 ff. AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG Urteil vom 16. März 1989 - 2 AZR 407/88 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89
    Hieraus folgt, daß die Abfindung nach dem Rationalisierungsschutzabkommen die gleichen Zwecke verfolgt wie die Kündigungsabfindung und die Sozialplanabfindung; sie dient somit dem Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und des erworbenen Besitzstandes und hat weiterhin Überleitungs- und Vorsorgefunktionen (vgl.. zur Kündigungsabfindung BAGE 10, 244 = AP Nr. 21 zu § 3 KSchG ; zur Sozialplanabfindung BAGE 31, 176, 188 = AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89
    Mit dem Terminus "Betriebszugehörigkeit" wird nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch sowie der feststehenden Rechtsterminologie (vgl. § 1 Abs. 1 KSchG , § 4 BUrlG ) der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses bezeichnet (BAGE 28, 176, 181 f. - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAGE 55, 298, 301 ff. AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG Urteil vom 16. März 1989 - 2 AZR 407/88 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

    Auszug aus BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben; sie haben lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraumes der Tarifvertragsparteien und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet (BAG Urteil. vom 1. Juni. 1983 - 4 AZR 566/80 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat; BAGE 54, 210, 213 f. = AP Nr. 3 zu 52 BAT ), wofür vorliegend keine Anhaltspunkte bestehen.
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89
    Mit dem Terminus "Betriebszugehörigkeit" wird nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch sowie der feststehenden Rechtsterminologie (vgl. § 1 Abs. 1 KSchG , § 4 BUrlG ) der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses bezeichnet (BAGE 28, 176, 181 f. - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAGE 55, 298, 301 ff. AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG Urteil vom 16. März 1989 - 2 AZR 407/88 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 380/86

    Tarifvertragliche Abweichung von § 1 Abs 1 KSchG

    Auszug aus BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89
    Mit dem Terminus "Betriebszugehörigkeit" wird nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch sowie der feststehenden Rechtsterminologie (vgl. § 1 Abs. 1 KSchG , § 4 BUrlG ) der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses bezeichnet (BAGE 28, 176, 181 f. - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAGE 55, 298, 301 ff. AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG Urteil vom 16. März 1989 - 2 AZR 407/88 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 566/80

    Anspruch auf Energiebeihilfe - Gleichheitssatz - Unverheiratete Angestellte -

    Auszug aus BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben; sie haben lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraumes der Tarifvertragsparteien und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet (BAG Urteil. vom 1. Juni. 1983 - 4 AZR 566/80 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat; BAGE 54, 210, 213 f. = AP Nr. 3 zu 52 BAT ), wofür vorliegend keine Anhaltspunkte bestehen.
  • BAG, 15.12.1960 - 2 AZR 79/59

    Kündigungsschutzprozesses - Tod des Arbeitnehmers - Klage weiterverfolgende Erben

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste oder zweckmäßigste aller in Betracht kommenden Regelungen getroffen haben; sie haben lediglich zu kontrollieren, ob in der Norm die Grenzen des den Tarifvertragsparteien durch Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Gestaltungsspielraumes überschritten werden (BAG Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste oder zweckmäßigste aller in Betracht kommenden Regelungen getroffen haben; sie haben lediglich zu kontrollieren, ob in der Norm die Grenzen des den Tarifvertragsparteien durch Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Gestaltungsspielraumes überschritten werden (BAG Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Unter Betriebszugehörigkeit ist nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und der feststehenden Rechtsterminologie (§§ 1 Abs. 1 KSchG, 4 BUrlG) der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses zu verstehen (vgl. BAG Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 463/01

    Tarifliche Versorgungsregelung - nichteheliche Kinder

    (3) Die Gerichte haben nicht zu überprüfen, ob ihnen eine andere Regelung gerechter und zweckmäßiger erschiene (vgl. ua. BAG 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 103 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 87, zu II 5 der Gründe; 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - BAGE 70, 62, 69).
  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99

    Tarifvorrang bei Annahmeverzug

    Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (vgl. BAG 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - aaO; 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - BAGE 54, 210, 213 f.; 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 103 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 87 mwN).
  • BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 311/90

    Tarifvorrang bei Teilzeitarbeit

    Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (vgl. BAGE 54, 210, 213 f. = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; BAG Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 19 Sa 26/05

    Beschäftigungszeit - Sozialplanabfindung

    Er umfasst somit auch eine zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgelegte Dauer des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses (so zutreffend BAG 27.11.1991 - 4 AZR 533/89 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie).
  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 68/97

    Tarifvertrag: Nachwirkungen bei Ausscheiden aus dem fachlichen Geltungsbereich

    Die Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Grenzen ihres Gestaltungsspielraums und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschritten sind ( BAG Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Metallindustrie).
  • LAG Berlin, 17.09.1996 - 3 Sa 65/96

    Tarifvertrag; Auslegung; Betriebsbedingte Kündigung; Rückwirkung

    Es spielt dabei entgegen der Auffassung des Klägers keine wesentliche Rolle, ob der Anspruch auf Zahlung einer Abfindung als "Vollrecht" erst zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht, oder dies schon für den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung anzunehmen ist, der Anspruch nach der tariflichen Regelung lediglich mit Ausscheiden zur Zahlung fällig sein soll (vgl. BAG 10 AZR 907/95 vom 22.5.1996; BAG 3 AZR 357/94 vom 13.12.1994, NZA 95, 886; vgl. auch BAG 4 AZR 533/89 vom 27.1.1991, NZA 92, 561).
  • BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 303/90

    Arbeitsrechtliche Behandlung einer Trichinenuntersuchung durch einen Tierarzt -

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die sachgerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben (BAG Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 5 der Gründe).
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